200 Kritiſche Beleuchtung der Prinzipien
deßhalb nicht beſucht werden, weil die Maſſe der andern als unerläßlich ausgegebenen Kollegien Zeit- und Geldmittel der Studirenden ſchon übermäßig in Anſpruch nahmen.
In der, unter dem III. Hauptabſchnitte enthaltenen Haupt⸗ beſtimmung betreffs derjenigen Vorleſungen, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt, tritt das unfreie Prinzip des Ganzen, in Geſtalt des abſoluten Hörzwangs, am offenſten zu Tage. Zugleich können ſich hier auch die Blößen der Inkonſequenz und bloßer Aeußerlichkeit ſchlecht verbergen. Der fleißige Beſuch beſtimmter Vorleſungen iſt nach dieſem Geſetze Bedingung der Zulaſſung zur Prüfung. Der Zweck einer Prüfung kann doch offenbar nur der ſeyn, ſich der er⸗ langten Kenntniſſe zu verſichern, und nur die Ueberzeugung von dem Mangel dieſer Kenntniſſe kann ein gültiges Motiv zur Aus⸗ ſchließung von der Prüfung ſeyn. Der Staatsregierung, wie den Prüfenden kann und muß es aber einerlei ſeyn, wo und wie und wann dieſe Kenntniſſe erworben worden; genug, wenn ſie nur da ſind. Die Prüfenden mögen um ſo ſchärfer prüfen, wenn irgend eine Vorleſung nicht gehört worden; keineswegs aber können ſie und die Regierung ſich berechtigt halten, auf den Nichtbeſuch oder das Nichthören derſelben die Zulaſſung zur Prüfung zu verweigern, da dieß keinen vernünftigen Zweck haben kann, als höchſtens den einer unnöthigen Quälerei und Erſchwerung des Examens. Aber(ſagt der Studienplan) ſie thut's auch nicht: denn ſie geſtattet ja Dispenſation durch das Großherzogl. Miniſterium und eine der Fakultätsprüfung voraus⸗ gehende beſondere Prüfung in derjenigen Disziplin, deren Vortrag nicht gehört worden iſt. Wozu(fragt man hier billig) dieſe Vorprüfung? Iſt ſie nicht ein blos Schreckmittel für die Stu⸗ dierenden? In eben derſelben Disziplin, in welcher er die Vor⸗ prüfung beſtehen ſoll, wird der Studierende ja nachher auch in der eigentlichen Fakultätsprüfung, und dieß recht gründlich examinirt: wozu denn zweimal? Hat z. B. ein Theolog keine Dogmatik gehört oder dieſe Vorleſung(wie es z. B. beim Verf. dieſes Aufſatzes der Fall war) nur ſehr unfleißig beſucht, weil er ein Kompendium hatte und ein altes Heft von demſelben Dozenten aus früheren Jahren, was wenig verſchieden von dem neuen Vortrag war; ſo müßte er, wenn ſein Zeugniß ſchlecht
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