dien
dienſt ſich der nen noch weiter ar das Staats⸗ Eintritt in den der Behörden
hat eben nun n den Früchten ktiſche, auf die nommen, nich Staatsprüfung zwiſchen beide Akzeßanſtalten icht wird, und ing der Theorit ih vernünftiget tein wiſfenſchaft gt bleiben muß nd Kirchendien ftliche Bildung, ſo iſt dies in e Vorbereitung tern darf aben das Studium tt der Verdach laates entſtehen Mutter, welch feineswegs abe eicht einſeiigen hen irgend eins
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dlätsſtudienpla zrenden Vor⸗ nwendung man
des neuen Gießener Studienplans ꝛc. 199
müſſen. Der Studienplan beſtimmt nun zwar, daß über dieſe etwaigen, unter beſonderen Verhältniſſen angemeſſen erſcheinenden Abweichungen von der angegebenen Reihenfolge, von den be⸗ treffenden Dozenten jedes Fachs in den enzyklopädiſchen und methodologiſchen Vorträgen, Anleitung und Belehrung ertheilt werde. Es iſt aber kein Grund abzuſehen, warum dieſe Mo⸗ difikationen den Dozenten überlaſſen bleibe ſollen und doch die Beſtimmung der Reihenfolge im Allgemeinen für nothwendig erachtet wird, zumal da eben dieſe Abweichungen vorausſichtlich häufiger werden eintreten müſſen, als die Befolgung der Regel; es müßten in jedem Triennium jede Disziplin auch ſechsmal geleſen werden, während dieß doch im Durchſchnitt nur zwei, höchſtens drei Mal Statt findet in drei Jahren. So wird die Hälfte der Studierenden ſich an die Abweichungen halten müſſen. Warum alſo nicht lieber Alles frei geben und die ganze Wahl der Reihenfolge der Studien der eignen, aus den methodologiſchen Vorträgen zu gewinnenden Einſicht und den in eben dieſen Vor⸗ trägen von den Dozenten zu ertheilenden, lebendigen Rath⸗ ſchlägen und Winken überlaſſen! Wollte man dagegen geltend machen, daß ein ſolcher Leitfaden, welcher in den vorgeſchrie— benen enzyklopädiſch⸗ methodologiſchen Vorleſungen dargeboten werden kann, doch immer nur die individuelle Anſicht des Lehrers, nicht die des Staats ſey, ſo verdiente ein ſolcher Einwand wegen der ihm anklebenden Unfreiheit und Engherzigkeit von Rechts⸗ wegen keine Berückſichtigung. Aber es darf nur geradewegs auf die Bemerkung des Herrn v. Linde hingewieſen werden, daß der Staat den von ihm berufenen Dozenten ſo viel Ver⸗ trauen ſchuldig iſt, wenn überhaupt etwas Erſprießliches von den akademiſchen Studien erwartet und erzielt werden ſoll. Daß aber leider jene Vorleſungen von den Studierenden oft für un— nöthig gehalten werden, oder daß ſte in einer Weiſe ſtatt finden, die kein allgemeines Zutrauen erwecken könne, kann kaum im Ernſte eingewendet werden, da Mittelmäßigkeit oder ſonſt Un⸗ tauglichkeit weder von Seiten der Dozenten, noch von Seiten der Studirenden als Norm und Vorausſetzung angenommen werden kann und der Studienplan kein Gemälde und Spiegelbild ſchlechter Dozenten und ſchlechter Studenten ſeyn will und ſoll. Uns iſt aber aus eigener Erfahrung bekannt, daß ſolche Vorträge


