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des neuen Gießener Studienplans ꝛc. 197
nicht von den geilen Auswüchſen und einſeitigen Ueberſchreitungen der ſozialiſtiſchen und kommuniſtiſchen Ideen und Theorien, undern von der Wahrheit des Prinzips, welches der Pfleger erſt wenige gefunden hat. Doch manum de tabula! Das Heil der zukunft(ſcheint es) kommt hier nicht von denen, die zunächſt dazu berufen waren.
Wir kommen nun zu dem, was Hr. v. Linde über Stu⸗ dienfreiheit ſagt, in Erwiederung auf die Schlußbemerkung der Schleiermacher'ſchen Schrift, wornach jene durch den Studien⸗ Man beeinträchtigt gehalten wird. Hr. v. Linde geht bei ſeiner Beſtimmung deſſen, was er unter Studienfreiheit verſteht, um das punctum saliens herum, indem er ſagt(S. 27):»Will man unter Anderm darunter verſtehen, daß Methode, Wahl der Folge der Vorleſungen und der Lehrer, Anwendung der zeit in Abſicht auf Privatſtudien, dem freien Ermeſſen der Studirenden überlaſſen bleibt; ſo wüßten wir nicht, daß unſer Plan in allen dieſen Hinſichten irgend eine weſentliche(!) Beſchrän⸗ kung enthielte.“ Eben dies von Hrn. v. Linde übergangene Andere iſt hier gerade Hauptſache, die nicht zu verſtecken war; das dort Genannte dagegen nur die Folge der wahren, vollen und ganzen Studienfreiheit, gemäß welcher der Studirende hören knn, was und wo und wie er will. In den unmittelbar auf die angeführte Stelle folgenden Worten wird ausdrücklich erklärt, daß in der Angabe der für's Examen unerläßlich zu beſuchen⸗ den Vorleſungen— ſie ſind bei jedem einzelnen Fakultätsſtu⸗ dienplan unter der III. Abth. aufgeführt— für die Inländer, die Aſpiranten zum Kirchen⸗ und Staatsdienſt ſind, allerdings zwang Statt finden ſolle, weil für dieſe eine Beſchränkung der Studienfreiheit nothwendig ſey, wenn man nicht fuͤrchten wolle, daß die künftigen Staatsdiener in ihren Fächern ſich unklug und nachläſſig vorbereiteten, und in Dünkel und Vielwiſſerei verfielen. Hr. v. Linde hätte das breit drucken laſſen ſollen, weil er hier am offenſten ſeine Geſinnung ausſpricht; aber unbegreiflich iſt, wie ein Mann, wie Herr v. Linde, der doch Anſprüche auf Wiſſenſchaft macht, ſich ſolche Blößen geben kann. Aber habe man doch nur den Muth, konſequent zu ſeyn. Die Prüfungen bieten hinlängliche Gewähr für tüchtige Staatsdiener; denn ſie haben ja keinen andern Zweck, als eben den, daß der Staat


