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Kritische Beleuchtung der Prinzipien des neuen Gießener Studienplans, mit besonderer Rücksicht auf die darüber erschienenen Schriften der Herren Schleiermacher und v. Linde / [L. Noack zu Worms]
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186 Kritiſche Beleuchtung der Prinzipien

fragen: in welchem Falle kann die Maßregel einer konſtitutio⸗ nellen Regierung eine wohlerwogene genannt werden? Der Verfaſſer verſichert, die oberſte Behörde habe damit auch den Forderungen der Zeit gebührend entſprochen; wir fragen: was gehört dazu, um Seitens einer konſtitutionellen Regierung den Forderungen der Zeit heutzutage gebührend zu entſprechen? Die höhere Intelligenz einer Staatsbehörde iſt nicht etwa ſo zu verſtehen, daß dieſelbe von den übrigen Intelligenzen des Staa⸗ tes getrennt, iſolirt für ſich und abſolut erhaben über der all⸗ gemeinen Intelligenz beſtehe, gleich als ob in ihr vorzugsweiſe wie einem Brennpunkte alle Bildungsſtrahlen ſich konzentrirten, oder als ob der gewöhnliche büreaukratiſche Geſchäftsgang der offiziellen Berichte auch nur vorzugsweiſe und ausſchließlich ge eignet ſey, der Regierung ſofort über Alles das rechte Licht zu geben. Dies anzunehmen, widerſpricht ſo der geſunden Vernunft, wie der Erfahrung; darum hat die konſtitutionelle Staatslehre die behaupete höhere Intelligenz der Regierungen vielmehr in Folgendem beſtimmt. Hat ſich eine Regierung auf dem Grunde der möglichſt innigſten und ſpeziellſten Vertrautheit mit der Sach⸗ lage der beſtehenden Verhältniſſe, Einrichtungen und Zuſtände und mit den Beduͤrfniſſen des Staats im Einzelnen und Gan⸗ zen, auch mit den Zeitbeſtrebungen und Intereſſen, mit den Reſultaten der neueſten Wiſſenſchaft und Philoſophie, mit dem Geſammtwillen derer, die als Repräſentanten der im Staate herrſchenden Bildung angeſehen werden müſſen, bekannt gemacht und Alles dies in ſich aufgenommen, dann aber auch nur dann iſt ſie im Beſitze dieſer höhern Intelligenz. Die Weis⸗ heit der konſtitutionellen Regierung ruht auf der Geſammtbildung des ganzen Staats; ſie iſt keine blos ſubjektive, ſondern weiter nichts, als der objektive Spiegel der allgemeinen Intelligenz. Alle Regierungsmaßregeln alſo, welche ſich als auf dem Grunde dieſer höhern Intelligenz der Regierung entſtanden kund geben, können dies nur unter der Vorausſetzung, daß ſie wirklich mit der Geſammtintelligenz des Staates übereinſtimmend erfunden worden. Und was demgemäß eine Regierung, als den Aus⸗ druck und Abdruck des Ganzen, in ſich aufgenommen und zu ihrem Eigenthum gemacht hat, dies und nur dies kann ſofort als Regierungsmaßregel zur Ausführung gebracht werden.

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