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Der forstwissenschaftliche Unterricht an der Universität Gießen in Vergangenheit und Gegenwart : ein Gedenkblatt zur Erinnerung an den 14. Juni 1881, den in Gießen ausgebildeten Forstwirthen und allen Anhängern des forstlichen Universitätsunterrichts / gewidmet von Dr. Richard Heß
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Allgemeine Studentenverſammlungen und öffentliche Aufzüge der Studirenden dürfen, neben Beachtung der Beſtimmungen des Art. 216 des Polizeiſtrafgeſetzes, nur mit Genehmigung des Rectors ver⸗ anſtaltet werden. Die Theilnahme an nicht genehmigten Verſamm⸗ lungen wird, wie im§ 22, geahndet(§ 23).

3. Disciplinarſtrafen.

Solche werden erkannt, wenn Studirende die ihnen durch die akademiſchen Geſetze und die allgemeinen Anordnungen der akademiſchen Behörden auferlegten Pflichten verletzen, oder Handlungen begehen, welche die Sitte und Ordnung des akademiſchen Lebens ſtören oder gefährden, oder wodurch ſie ihre oder ihrer Commilitonen Standesehre beflecken. Eine ſtattgehabte Beſtrafung durch die Landesgerichte ſchließt die disciplinariſche Ahndung derſelben Handlung nicht aus(§ 24).

Disciplinarſtrafen ſind:

1) Verweis durch den Rector,

2) Verweis vor dem engeren Senat,

3) Androhung der Ausſchließung von der Univerſität, 4) Ausſchließung von der Univerſität(§ 25).

4. Verfahren in Disciplinarſachen.

Das ſpecielle Verfahren in Disciplinarſachen iſt je nach den ein⸗ zelnen Strafarten genau feſtgeſtellt(§§ 2633).

Die Ausſchließung von der Univerſität erfolgt mit oder ohne Zeitbeſtimmung(§ 28).

Wer ohne Zeitbeſtimmung ausgeſchloſſen wurde und wieder auf⸗ genommen werden will, hat ſich mit einem bezüglichen Geſuch an das Großh. Miniſterium des Innern zu wenden(§ 29).

Gegen den Ausſchließungsbeſchluß kann Beſchwerde bei dem Miniſterium des Innern geführt werden. Dieſelbe iſt bei Vermeidung des Ausſchluſſes binnen 10 Tagen nach Zuſtellung des Beſchluſſes bei dem Secretair anzumelden(§ 34).

Zuſatz. Ihren Abſchluß haben die neueren ſehr weſentlichen Veränderungen auf der hieſigen Hochſchule in der allerhöchſten Verordnung, die organiſchen Beſtimmungeu der Landes⸗Univerſität