zwar mit der Univerſität in Verbindung gebrachte, aber immerhin noch beſondere Forſtlehranſtalt verwieſen.
Schon 1831 hob man aber dieſe Anſtalt als beſonderes Inſtitut wieder auf und incorporirte zugleich den forſtwiſſenſchaft⸗ lichen Unterricht der Hochſchule als organiſchen Beſtand⸗ theil. Dieſes Ereigniß bildet den Markſtein zwiſchen der zweiten und jetzigen Epoche, indem jene Vereinigung noch heute in unver⸗ änderter Weiſe fortbeſteht.
Um das Bild für jedes einzelne Stadium in ſeinem naturgemäßen Entwickelungsgange als Ganzes zu zeichnen und ſo die nachfolgende Darſtellung überſichtlicher zu geſtalten, unterſcheiden wir die drei Perioden:
I. Forſteameraliſtiſcher Univerſitätsunterricht. II. Gießen als beſondere Forſtlehranſtalt. III. Neuerer forſtlicher Univ erſitätsunterricht.
I. Periode.
Jorſtcameraliſtiſcher Aniverſitätsunterricht. 1788— 1824. ¹)
Unter den Cameraliſten, welche die formelle Begründung der Forſtwiſſenſchaft in der zweiten Hälfte des verfloſſenen Jahrhunderts dadurch vollzogen, daß ſie die forſtwirthſchaftliche Empirie der damaligen Zeit in ein Syſtem brachten und dem Forſtweſen entweder bei ihren ſtaatswirthſchaftlichen Vorträgen eine beſondere Berückſichtigung ſchenkten, oder ſogar einzelne forſtliche Vorleſungen auf den Univerſitäten oder hohen Cameralſchulen hielten, ragt beſonders Dr. Friedrich Ludwig Walther hervor. Von Beruf eigentlich Theologe, entſagte er— bei ſeinem lebhaften Drange zu den Naturwiſſenſchaften und zur Technik— noch vor dem Eintritt in das Mannesalter ſeinem ur⸗ ſprunglichen Studium ganz, um ſich den okonomiſchen Wiſſenſchaften zu widmen. Durch ſeinen Freund Roos empfohlen, habilitirte er
2) Vergleiche des Herausgebers kleine Schrift:„Die forſtliche Unterrichtsfrage“. Berlin 1874, S. 7 u. f.(Deutſche Zeit⸗ und Streitfragen. Herausgegeben von Fr. von Holtzendorff und W. Oncken. III. Jahrgang, 43. Heft.)
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