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Gegenbemerkungen auf die Bemerkungen des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher über den Studienplan für die Großherzoglich Hessische Landesuniversität zu Gießen / vom Geheimen Medicinalrathe Dr. v. Ritgen, Professor an dieser Universität
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ſtige Beziehung zur ſchwangeren Frau ſeinem Wirkungskreis ent⸗ zogen. Er hört keine Vorleſung über Entbindungskunſt, beſucht auch nicht als Auscultant die geburtshülfliche Klinik, wie er doch die übrigen Kliniken beſucht; ſeine erſte ordnungsmäßige Bekannt⸗ ſchaft mit den Vorgängen bei der Niederkunft, bei einer Entbin⸗ dung macht er dann erſt, wenn er etwa ſpäterhin verheirathet bei ſeiner eigenen Frau Gelegenheit dazu bekommt, wo er ſich dann von der Hebamme, wie wohl ein anderer Ehemann auch, die für ihn paſſenden Erläuterungen geben und ſeine mit der Phyſtologie erworbenen Kenntniſſe vervollſtändigen laſſen kann. Ob hier viel⸗ leicht eine Rückſicht der politiſchen Oeconomie zu Grunde liegt, die nämlich, daß den Hebammen ihr Brod nicht entzogen werde, wiſ⸗ ſen wir nicht; indeſſen glauben wir nicht, daß man dieſer Befürch⸗ tung allzuviel Raum zu geben brauche, da es Sache localer Ge⸗ wohnheit iſt, ob bei Entbindung männliche oder weibliche Beihülfe in Anſpruch genommen wird, und man an den Orten, wo die letz⸗ tere herkömmlich iſt, nicht leicht und ohne dringende Urſache zu der

erſten ſchreitet. Wie dem nun aber auch ſey, ſo ſcheint es immer⸗ hin, daß es auch zum Kaiſerſchnitt an Verſtorbenen vortheilhaft 3 ſeyn müſſe, wenn der Wundarzt Kenntniſſe von dem Zuſtand des r ſchwangeren Uterus und der Lage des Kindes habe, das außerdem f jeder Art von Verletzung ausgeſetzt iſt. In ſeinen Wirkungskreis I

gehören, wie wir oben geſehen haben, die Vorfälle. Solche kom⸗

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men häufig am Uterus, an der Mutterſcheide⸗vor, ſind oft ſchwer 3 von anderartigen Geſchwülſten zu unterſcheiden; die letzteren gehö⸗ ren aber nicht zu ſeinem Beruf, und in Bezug auf die erſteren wäre lh allerdings zu wünſchen, daß ein Studium der Geburtshülfe ſeine in d der Anatomie über die betreffenden Theile erlangten Kenntniſſe ver⸗ ſ vollſtändigt hätte. 1

1 ſi

Was die Verbindlichkeit zur Verrichtung des Kaiſerſchnitts an der verſtorbenen Mutter für jeden Phyſikatschirurgen und zwar auch des⸗ 1 jenigen betrifft, welcher kein Studium für die ſonſtige chirurgiſche 1 geburtshülfliche Praris macht, ſo wird dieſe deshalb verlangt, um, in W Abweſenheit eines Geburtshelfers, Jemand in der Nähe zu haben, 1 welcher deſſen Stelle in Bezug auf jene Nothhülfe für die Rettung des ſe

Kindes augenblicklich leiſten könne.

Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher ſagt: