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hauptſächlich hervorgegangen betrachte, aus der Nothwendigkeit, ein nicht vollſtändig unterrichtetes Perſonal zu dulden und ſeine Hülfe in leichteren und Nothfällen zu erlauben, ſo lange als die vollſtändig gebildeten Aerzte nicht in genügender Zahl vor⸗ handen ſind, um überall dem Bedürfniſſe zu entſprechen. Sie ſollen außerdem Dienſtleiſtungen verrichten, zu welchen ſich nicht leicht ein gebildeter Arzt hergiebt. Da in der neueren Zeit die Zahl der gebildeten Aerzte auf dem Lande immer mehr zunimmt, und ſelbſt in größeren Orten, mehr Aerzte zu finden ſind, als füglich nebeneinander leben können, werden auch die Chirurgen immer mehr zurückgedrängt, und die Nothwendigkeit ſie zu er⸗ halten verſchwindet immer mehr. Die mediciniſche Fakultät hat dieſe Verhältniſſe, lange bevor der Studienplan und die Bemer⸗ kungen des Herrn Schleiermacher gegen denſelben, erſchie⸗ nen waren, erkannt und bei den höchſten Behörden ihre Anſicht dahin ausgeſprochen, daß bei veränderter Sachlage die Erhal⸗ tung der Chirurgen und demnach auch ein beſonderer Unterricht für dieſelben, nicht mehr nothwendig ſey.— Dieſe Verhältniſſe konnten Herrn Schleiermacher bekannt ſeyn, und es muß daher ſehr auffallen, daß er dem Studienplan aufbürdet, was in weit älteren geſetzlich beſtehenden Beſtimmungen begründet liegt, gegen welche ſeine Stimme zu erheben, er ſich nicht ver⸗ anlaßt fühlte.—
Eben ſo unrichtig, wie hinſichtlich der Chirurgen, ſind die Bemerkungen des Herrn Schleiermacher über die Thierärzte zweiter Klaſſe. Auch ſie hat der Studienplan nicht erſt ins Leben gerufen, ſie beſtanden vielmehr ſeit langer Zeit und es mußte daher auf ſie Rückſicht genommen werden. Uebrigens iſt die Exiſtenz derſelben noch vielmehr durch die Nothwendigkeit geboten, als die der Wundärzte. Die Laufbahn eines Thierarz⸗ tes bietet ſo wenig lockende Ausſichten, daß nur höchſt ſelten junge Männer, die eine verſprechendere Beſchäftigung ergreifen können, ſich ihr widmen werden. Man muß daher Leute mit geringen Vorkenntniſſen, denen ſonſt kein Studienfach offenſteht, zulaſſen. Ob dieſe ſpäter ihre Rechnung finden, oder nicht, iſt


