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Beleuchtung der Bemerkungen des Großh. Hess. Geh. Raths Herrn Dr.A.A.E. Schleiermacher über denjenigen Theil des für die Großh. Hess. Landesuniversität zu Gießen festgesetzten Studienplans, welcher die Candidaten des Gymnasiallehramts aus dem philologischen Gesichtspunkte betrifft. / von Dr. Friedrich Osann, Professor der Beredtsamkeit und Director des philologischen Seminars an der Großh. Hess. Landesuniversität zu Gießen
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II. Großh. Heſſiſches Edict, die Errichtung einer Commiſſion zur Prüfung der Bewerber um Gymnaſiallehrerſtellen betreff.

Zur Prüfung der Bewerber um Gymnaſiallehrerſtellen werden ſo vielſeitige Kenntniſſe erfordert, daß es nur einem günſtigen Zufall zuzu⸗ ſchreiben wäre, wenn ſich alle dieſe verſchiedenen Zweige des Wiſſens in den Mitglièdern eines beſtehenden Collegs vereinigten. Von einem ſol⸗ chen Zufall aber kann die Ueberzeugung der Staatsregierung, ob der Be⸗ werber um eine Gymnaſiallehrerſtelle auch wirklich das Erforderliche leiſte, nicht abhängig gemacht werden.

Des Großherzogs Königl. Hoheit haben ſich daher bewogen gefun⸗ den, jene Prüfung einer beſonderen Commiſſion anzuvertrauen, welche in Gießen ihren Sitz haben, und aus dem Univerſitätskanzler als dem Di⸗ rector, ſodann aus:

1. dem jederzeitigen Profeſſor der Philoſophie im engeren Sinne,

2. dem jederzeitigen Profeſſor der Beredtſamkeit,

3. dem jederzeitigen Profeſſor der Geſchichte,

4. dem jederzeitigen Profeſſor der orientaliſchen Sprachen,

5. dem Pädagogiarchen zu Gieſſen, wenn nicht einer der vorbenann⸗

ten Profeſſoren das Amt des Pädagogiarchen mitbekleidet, als Mitgliedern beſtehen ſoll.

Dieſe allerhöchſte Entſchließung, und daß die Großh. Commiſſion zur Pruͤfung der Bewerber und Gymnaſiallehrerſtellen unmittelbar der unter⸗ zeichneten Staatsbehörde untergeben iſt, wird hierdurch zur Nachachtung öffentlich verkündet.

Darmſtadt, den 16. Januar 1825.

Großh. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz. v. Grolmann.

Hoppe.