Druckschrift 
Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh.-Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh.-Hessische Landesuniversität zu Gießen / von Dr. J.T.B.v. Linde, Großh. Hess. Geh. Staatsrath im Ministerium des Innern und der Justiz, Kanzler der Universität zu Gießen, und Director des Oberstudienraths.
Entstehung
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Im dritten Semeſter. 1. Analytiſche Geometrie; 2. Chemie; 3. Botanik; 4. Staats

recht; 5. Politik. Im vierten Semeſter.

1. Angewandte Mathematik; 2. Geognoſie; 3. Technologie;

4. Finanzwiſſenſchaft. Im fünften Semeſter.

1. Forſtwirthſchaft; 2. Landwirthſchaft; 3. Lehnrecht(wofern daſſelbe nicht mit dem Privatrecht verbunden wird); 4. Polizei⸗ wiſſenſchaft.

Im ſechſten Semeſter. 1. Geodäſie; 2. Deutſches Privatrecht; 3. Staatswirthſchaft.

III. Vorleſungen, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt.

1. Encyelopädie der Staatswiſſenſchaften; 2. Reine Mathematik; 3. Geſchichte; 4. Analyſis; 5. Analytiſche Geometrie; 6. Angewandte Mathematik; 7. Geodäſie; 8. Phyſik; 9. Chemie; 10. Landwirthſchaft; 11. Forſtwiſſenſchaft; 12. Technologie; 13. Deutſches Privat⸗ und Lehnrecht; 14. Staatsrecht; 15. Politik; 16. Finanzwiſſenſchaft; 17. Polizeiwiſſenſchaft; 18. Nationalökonomie; 19. Staatswirthſchaft; 20. Staats⸗ und Cameral⸗Rechnungsweſen.

IV. Disciplinen, welche Gegenſtand der Prüfung ſind. 1. Analyſis; 2. Analytiſche Geometrie; 3. Angewandte Mathe⸗ matik; 4. Geodäſie; 5. Phyſik; 6. Chemie, 7. Technologie; 8. Forſt⸗ wiſſenſchaft; 9. Landwirthſchaft; 10. Deutſches Privat⸗ und Lehnrecht,

11. Staatsrecht; 12. Nationalökonomie; 13 Staatswirthſchaft; 14. Fi⸗ nanzwiſſenſchaft; 15. Polizeiwiſſenſchaft; 16. Politik.

Studienplan für Cameraliſten, welche ſich zum ſpeciellen Examen vorbereiten. 1. Für Obereinnehmer und Rentbeamte. Im erſten Semeſter

wird am zweckmäßigſten gehört: 1. Nationalökonomie; 2. Lehnrecht; 3. Deutſches Privatrecht;

ſor