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Im ſechſten Semeſter. 1. Forſtpolizei; 2. Encyclopädie der Jagd⸗ und Fiſcherei⸗Wirth⸗ ſchaft; 3. Inländiſche Geſetzeskunde des Forſt⸗, Jagd⸗ und Fiſcherei⸗ weſens; 4. Angewandte Mathematik; 5. Geſchichte der Forſtwiſſenſchaft.
III. u. IV. Vorträge, deren fleißiger Beſuch bei der Zulaſſung zur Facultätsprüfung als Regel vorausgeſetzt wird und welche zugleich Gegenſtand der Prüfung ſind.
Dieß ſind die unter I. genannten.
Studienplan
ſolcher Cameraliſten, welche ſich zum allgemeinen Examen vorbereiten.
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Disciplinen, über welche ſich der geſammte Studienkreis verbreitet.
I. Vorbereitungs⸗ und Hülfsfächer.
1. Encyelopädie der Staatswiſſenſchaften; 2. Zoologie; 3. Bo⸗ tanik; 4. Geognoſie; 5. Reine Mathematik; 6. Analyſis; 7. Ana⸗ lytiſche Geometrie; 8. Angewandte Mathematik; 9. Geodäſie; 10. Phy⸗ ſik; 11. Chemie; 12. Landwirthſchaft; 13. Forſtwiſſenſchaft; 14. Tech⸗ nologie; 15. Inſtitutionen; 16. Deutſches Privat⸗ und Lehnrecht; 17. Staatsrecht; 18. Planzeichnen; 19. Politik.
II. Hauptſächer.
20. Nationalökonomie; 21. Staatswirthſchaft; 22. Finanzwiſſen⸗ ſchaft; 23. Polizeiwiſſenſchaft; 24. Staats⸗ und Cameral⸗Rech⸗ nungsweſen.
III. Nebenfächer.
25. Geſchichte.
II. Reihenfolge, in welcher die einzelnen bezüglichen Vorträge am zweckmäßigſten gehört werden. Im erſten Semeſter. 1. Planzeichnen; 2. Reine Mathematik; 3. Geſchichte; 4. Eney clopadie der Staatswiſſenſchaften. Im zweiten Semeſter.
1. Analyſis; 2. Phyſik; 3. Zoologie; 4. Nationalökonomie; 5. In ſtitutionen.


