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Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh.-Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh.-Hessische Landesuniversität zu Gießen / von Dr. J.T.B.v. Linde, Großh. Hess. Geh. Staatsrath im Ministerium des Innern und der Justiz, Kanzler der Universität zu Gießen, und Director des Oberstudienraths.
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zu wünſchen. Da wir oben ſchon hervorgehoben haben, durch welche Veranlaſſung und unter welchen äußeren Verhältniſſen die Maxime in Anwendung gebracht, und durch nicht abzuweiſende Einwirkung wiſſenſchaftlicher An regung ausgebildet worden, ſo erübrigt uns hier noch, bevor wir das eigenthümliche Verhältniß dieſer Sache, wie es hier in Frage ſteht, näher darlegen, einige all gemeine Worte über den in unſerer Zeit wieder viel be ſprochenen Gegenſtand vorauszuſchicken. Vor Allem iſt Bedeutung und Zweck dieſer Vorleſungen zu beruückſich tigen. Es darf als eine unangemeſſene Anſicht bezeichnet werden, wenn dieſelben nur unter dem Prinzipe der Nützlichkeit und poſitiven Anwendbarkeit be⸗ trachtet und gewürdiget werden. Ihrer Natur nach rich ten ſich dieſe allgemeinen Wiſſenſchaften weniger auf einen poſitiven Lebenszweck, als auf das Menſchliche als ſol ches, wir möchten ſagen, auf das Ideale. Sie wur⸗ den daher auch immer, wo dieſe Tendenz vorherrſchte, beſonders gepflegt. Der Herr Verf. iſt uns gegenüber zu gelehrt, als daß wir ihn hierauf und namentlich auf die Bedeutung hinweiſen dürften, welche die Alten dieſen Studien im Gebiete ihrer Jugendbildung beilegten. Es kommt bei dem Studium dieſer Wiſſenſchaften auf der Univerſität hauptſächlich darauf an, daß das Bewußt⸗ ſeyn zu einer höheren und freieren Auffaſſung der Dinge entwickelt und geſtimmt, zugleich aber auch eine geiſti gere Bewegung in der poſitiven Erkenntnißſphäre ver mittelt werde. Kaum möchte nun geleugnet werden kön nen, daß gerade in unſerer Zeit, wo durch den gewal⸗ tigen Fortſchritt der realen Strebungen eine gewiſſe Nei gung zu real⸗-poſitiver Abſchließung dem Ideellen gegen üͤber ſich geltend machen will, dieſes Leiztere, ſo viel es die unabweislichen Umſtände geſtatten, gehegt werde, ohne daß alſo die poſitiven Studien daruber irgendwie in ihren nothwendigen Anſpruchen Beeinträchtigung er⸗