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Seminarien fuͤr Theologen, Reorganiſation der Gymnaſien, Ausbildung des Inſtituts des Acceſſes u. dergl. m. ge⸗ hört, wozu dann auch vollſtändigere Dotirung der Lehrer⸗ ſtellen an der Univerſität kam.“) Nachdem dieſe und manche andere Vorkehrung getroffen worden, kam das jetzige Miniſterium auf die Ausfüͤhrung des, ſchon durch des höchſtſeeligen Großherzogs Königliche Hoheit befohle⸗ nen Planes zuruͤck; und nun, nachdem des jetzt dirigiren— den Herrn Staatsminiſters Baron du Thil Excellenz den Gegenſtand in allen ſeinen Theilen in Erwägung gezogen hatte, wurde er mit der Energie zur Ausführung gebracht, welche die ſtete Begleiterin aller Unternehmungen dieſes Miniſters iſt.
Welche Zwecke die Großherzogliche Staatsregierung durch den Studienplan zunächſt zu erreichen beabſichtigte, geht aus einem Reſcripte derſelben an die Landesuniver⸗ ſität vom Jahre 1836 hervor, welches unter Anderm Fol⸗ gendes enthält:
„ ‚Inſofern die Landesuniverſität nicht bloß den Zweck hat, fuüͤr die Ausbildung und Erweiterung der Wiſſenſchaft thätig zu ſeyn, ſondern zugleich den, als Staatsinſtitut die wiſſenſchaftliche Bildung der Jugend, nach vollendeter Vorbereitung durch die gelehrten Schulen, im ganzen Um⸗ fange und bis zu einem gewiſſen Grade der Vollkommen⸗ heit, zu bewirken und deren Sittlichkeit und Religioſität zu befördern, muß es als Aufgabe ſämmtlicher Lehrer der Univerſität angeſehen werden, daß ſie die, ihrer Pflege anvertrauten Jünglinge zu einer Stufe ſittlich religiöſer Ausbildung, zu dem Grade des theoretiſchen und prak⸗ tiſchen Wiſſens fuͤhren, und in denjenigen treuen und guten Geſinnungen und Richtungen befeſtigen, welche allein zum
*) Darüber bitte ich meine Ueberſicht des geſammten Unterrichts⸗ weſens im Großherzogthum Heſſen zu vergleichen, ſo wie die bezüglichen, hauptſächlich aus dem Jahre 1832 herrührenden Organiſationsedicte. Die Sache iſt übrigens notoriſch.


