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3) Ich bekenne, daß das Recht den Clerus zu erziehen, divina institutione in der ordentlichen Amtsgewalt der Biſchöfe beziehungsweiſe des Papſtes liegt.
4) Ich erkläre endlich, daß ich Alles, was in meiner Schrift: „Geſchichte der theologiſchen Facultät in Gießen“ gegen die Lehre und die Geſetze der katholiſchen Kirche enthalten iſt oder in dieſer Beziehung gerechten Anſtoß erregen könnte, als nicht geſchrieben und nicht in meinem Sinne und meiner Abſicht gelegen angeſehen haben will.
Wenn Sie ruhig und ernſtlich über die Sache nachdenken, werden Sie erkennen, daß das von mir Ihnen gegenüber einge⸗ ſchlagene Verfahren für mich eine unabweisliche Pflicht iſt, mein innigſter Wunſch aber geht dahin, daß Sie durch eine Ihre katholiſche und prieſterliche Geſinnung außer Zweifel ſetzende Erklärung dieſe in gegenwärtigen für die Kirche ſo leidensvollen Zeiten doppelt beklagenswerthe Sache erledigen und mir die Möglichkeit geben, Ihnen nicht blos die fernere Ausübung prie⸗ ſterlicher Functionen in meiner Diöceſe zu geſtatten, ſondern auch Ihnen als einem treuen Sohne und Prieſter der Kirche meine aufrichtige Achtung fortwährend ſchenken zu können.
Mainz, den 12. October 1860. 3
† Wilhelm Emmanuel.“


