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Geschichte der katholisch-theologischen Facultät zu Gießen : eine allen Theologen Deutschlands gewidmete Denkschrift / von Anton Lutterbeck, Doctor der Philosophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Professor der class. Philologie an der Universität zu Gießen
Entstehung
Seite
95
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Anlage 2.

Auszug aus der mit der Herzogl. Naſſauiſchen Regierung abgeſchloſſenen Uebereinkunft wegen Beſtimmung der katholiſch⸗ theologiſchen Facultät auf der Landesuniverſität zu Gießen zur Herzogl. Naſſauiſchen Landesfacultät für die katholiſche Theologie ſtudierenden Naſſauiſchen Unterthanen.

d. d. Darmſtadt am 22. Februar 1838. Wiesbaden am 6. März 1838. 2c. ac.

Artikel 1. Die Großherzoglich Heſſiſche katholiſch⸗theo⸗ logiſche Facultät zu Gießen wird auch zur Herzoglich Naſſauiſchen Landesuniverſität für die katholiſche Theologieſtudierenden Naſ⸗ ſauer erklärt.

Artikel 2. Es wird hierdurch zwar kein Univerſitätszwang für Gießen ausgeſprochen; die Herzoglich Naſſauiſche Regierung wird aber ihren Einfluß dahin verwenden, daß die katholiſchen Theologen aus dem Herzogthum Naſſau vorzugsweiſe in Gießen ihren Univerſitätscurs halten.

ꝛc. ꝛc.

Artikel 4. Die naſſauiſchen katholiſchen Theologen ſind den allgemeinen Disciplinar⸗Vorſchriften in Gießen unterworfen, müſſen bei der Aufnahme naſſauiſche Maturitätszeugniſſe vor⸗ legen, genießen nicht allein in Hinſicht der theologiſchen Vor⸗ leſungen, ſondern überhaupt in allen Beziehungen der ganzen Univerſität gleiche Rechte und Begünſtigungen, wie die Großher⸗ zoglich Heſſiſchen eigenen Unterthanen, nehmen auch ebenſo wie dieſe, an den pädagogiſchen und philologiſchen Seminarien und