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Bedingung der Zulaſſung zur Facultätsprüfung iſt für die Studierenden der kath. Theologie das Beſtandenſein in einem öffentlichen Examen a) über eine der oben genannten vier philoſophiſchen Disciplinen, b) über eine hiſtoriſche oder philo⸗ logiſche Disciplin. Die Wahl der Disciplin, worüber in dem einen wie in dem andern Fall die Prüfung zu beſtehen, bleibt den Studierenden überlaſſen.


