und zufrie⸗ h verdeck, mit leeren
en Durch⸗ rigen Vor⸗ der Eltern, hier ihr ttoren der
noch, wenn der Zweck das gelernt ſich füge. den; denn 5 27 ſich im Jahre eendes: 15 runter ſind al verſucht Grund, zu überhaupt haffen iſt. nſchaft fuͤr bequemſte, dazu ſagen, nittlich um mmtliche
mich eines Verbindung Kſſtändigkeit weſen zu aleben für es Intereſſe ein junger lniverſttäts⸗
25
Ich bin allmählich im Laufe der Jahre von jener erſten Vorſtellung zurückgekommen. Zwar iſt es nicht ganz leicht, zu verſtehen, wie man einigermaßen conſequente Studien und die nüchterne Beſchäftigung mit der ernſten Wiſſenſchaft verbinden kann mit den tauſend Forderungen, welche das Corpsleben an die Zeit und die geiſtige Ruhe der Mitglieder ſtellt, zu ſchweigen von den Anſprüchen an den Geldbeutel, welche in einzelnen Fällen bis auf 120 fl. per Curſus bloß für Bier ſich belaufen,— ungerechnet etwa 10— 18 fl. für allgemeine Corpszwecke, und ebenſo ſämmtliche Ausgaben für Commerſe, Luſt⸗Fahrten, Deputationen u. ſ. w.*). Nun, Niemand hat das Recht, ſich darum zu bekümmern, was ſein Nachbar ausgibt, und wer es bezahlen kann, der mag mit Vieren fahren. Aber wie Viele, denen es ſchwerer fällt, kommen dadurch in die allerübelſte Lage, die ihnen durch das ganze Leben nachhängt. Genug, wie ſie es fertigbringen, iſt ihre Sache; gewiß iſt aber trotz alle dem, daß ich, wenn ich zurückſchaue, eine nicht geringe Anzahl meiner beſten Schüler ſehe, die den verſchiedenen Corps und Verbindungen angehörten; ja ich weiß nicht gewiß, ob es weniger ſind, als aus anderen Kreiſen.
Es iſt nicht zu leugnen, daß das über alles Maß gehende Duellunweſen und die übertriebene Ausdehnung der Ferien in vieler Beziehung ſehr nachtheilig auf das Studium wirken müſſen. Aber es iſt eine andere Frage, ob man darin etwas ändern kann. Was die Ferien**) betrifft, ſo können alle Beſtimmungen hier nichts nützen, wo jedes Zwangsmittel fehlt,— denn die ſog. Zeugniſſe, das Letzte, was man verſuchte, haben ſich überall als gänzlich werthlos herausgeſtellt, ſeit man be⸗ greift, daß ein Docent, der 30— 60 oder mehr Zuhörer hat, die er faſt ſämmtlich perſönlich nicht kennt, unmöglich ein richtiges Zeugniß über den Collegienbeſuch ausſtellen kann; nun gar, wenn er, wie ſo häufig, etwa nicht ſcharf ſieht. Was aber das Duell betrifft, ſo möge man doch bedenken, daß man eine ſolche Sache, die der Student ſelbſt im Weſentlichen nur als ein Mittel zu ſtraffer Zucht und als eine Art ſpontaner Polizei für äußerlich anſtändiges und ehren⸗ haftes Benehmen zahlreicher, unruhiger, freiheittrunkener junger Männer anſieht, nicht wohl, zumal in Betracht der üblichen, ziemlich ungefährlichen Waffe— des Schlägers— als ein Hauptverbrechen betrachten kann, wenigſtens nichts in einer Zeit, wo man gleichzeitig Offiziere entläßt, weil ſie ſich nicht duellirten. Oder wagt es Jemand zu behaupten, daß dem Studenten das, was er ſeine Ehre nennt, weniger theuer ſei, als dem Soldaten die ſeine? Wohin der Arm des Geſetzes nicht mehr reicht, da herrſcht noch der Begriff der Standesehre, der Comment. Und daran ſcheitert denn auch jeder Verſuch, den überall geltenden ſog. eximirten Gerichtsſtand aufzuheben, gerade ſo, wie bei dem Militär, oder bezüglich des Disciplinar⸗Verfahrens bei den Beamten. Und diejenige Univerſität, welche zuerſt den Verſuch machen würde, das Duell als *) Die durchſchnittliche Ausgabe für die Corpsmitglieder berechnet ſich etwa auf 40— 60 fl. per Semeſter. **) Im Jahre 1733 wurde auf Antrieb des berühmten und einflußreichen Theologen Rambach vom Land⸗
grafen beſtimmt, daß Ferien nur auf Oſtern ſein ſollten, und zwar nur 4 Wochen. Ich brauche wohl nicht hinzuzufügen, daß dieſe Beſtimmung niemals eingehalten worden iſt.— Uebrigens iſt es auch ander⸗ wärts nicht beſſee. So z. B. dauern in Upſala und Lund die Curſe vom 15. Jan. bis 15. Juni und
wieder vom 15. Septemb. bis 15. Deebr. Factiſch ſind die Studenten aber 7 Monate zu Hauſe und 5 auf der Univerſität.— In Edinburg ſind mit Ausnahme einiger medieiniſchen alle Collegia im Sommer
geſchloſſen.
4


