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Gothofredus Antonii : akademische Festrede zur Feier des Stiftungsfestes der Großherzoglich Hessischen Ludewigs-Universität am 1. Juli 1881 / gehalten von Lothar Seuffert
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Additiones und Supplemente dazu. Viele der ſpäteren Lehrbücher des Lehenrechts lehnten ſich an dieſelben an.

Würde ſchon dieſes eine Werk genügen, um ein günſtiges Urteil über Antonii's litterariſche Bedeutung zu begründen, ſo muß man auch den kleineren Schriften tüchtige Quellen⸗ und Litteratur⸗ kenntnis, Scharfſinn und beſonders Geſchicklichkeit in der juriſtiſchen Disputationskunſt nachrühmen. Antonii's Mängel, Neigung zu Wortklauberei und Spitzfindigkeit, ſind zu ſehr die Fehler ſeiner Zeit, als daß man ſie ihm hoch anrechnen dürfte.

Wir können uns zwar dem enthuſiaſtiſchen Lobe, mit welchem die Zeitgenoſſen den Namen Antonii beräucherten, nicht ganz anſchließen; aber zu den tüchtigſten Gelehrten und Lehrern des Epigonengeſchlechts, von welchem die deutſche Rechtswiſſenſchaft am Beginn des 17. Jahrhunderts repräſentiert wurde, muß und wird Gothofredus Antonii allezeit gezählt werden.

Meine Herren! Es liegt mir noch ob, die Urteile der Fakultäten über eingelaufene Bearbeitungen akademiſcher Preisaufgaben und die neuen Aufgaben zu verkünden.

Die theologiſche Fakultät hatte für das Jahr 1880/81 das Thema geſtellt:

Die Auslegung des Vaterunſers bei den verſchiedenen chriſtlichen Confeſſionen.

Hierüber iſt eine Arbeit mit dem Motto

Luc. 13, 29 u. 30 Es werden kommen vom Morgen und vom Abend, von Mitternacht und vom Mittag, die zum Tiſche ſitzen werden im Reich Gottes. Und ſiehe, es ſind Letzte, die werden die Erſten ſein, und ſind Erſte, die werden die Letzten ſein eingegangen, über welche die theologiſche Fakultät folgendes Urteil gefällt hat: Die Arbeit zeichnet ſich durch geradezu ſtaunenswerten Fleiß aus. Sie umfaßt 679 Folioſeiten. Sie iſt zwar nicht überall auf derſelben Höhe am beſten iſt der die römiſche Kirche behandelnde Teil ausgefallen, aber ſie iſt durchweg als gut zu bezeichnen. Der Verfaſſer macht freilich hier und da Exkurſe, die nicht eigentlich durch das Thema motiviert ſind; auch iſt die Breite ſeiner Darſtellung wohl ein Zeichen, daß er bei dem gänzlichen Mangel an Vorarbeiten ſeines Stoffes formell noch nicht ganz Herr hat werden können. Indeß ſieht die Fakultät über die Mängel der Arbeit gern hinweg, da die geſtellte Aufgabe im ganzen von den richtigen Geſichtspunkten aus in befriedigender Weiſe gelöſt iſt, und freut ſich, dem Verfaſſer den Preis erteilen zu können. In dem mit obigem Motto verſehenen Couvert iſt Arnold Köſter, stud. theol. aus der freien Reichsſtadt Hamburg, als Verfaſſer genannt.

Für das Jahr 1881/82 ſtellt die Fakultät die Aufgabe:

Inwieweit ſind die Propheten Amos und Hoſea als die Schöpfer der religiöſen Ideen zu betrachten, welche uns bei ihnen zuerſt begegnen?