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Gothofredus Antonii : akademische Festrede zur Feier des Stiftungsfestes der Großherzoglich Hessischen Ludewigs-Universität am 1. Juli 1881 / gehalten von Lothar Seuffert
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est den allgemeinen Sinn, in welchem er zur typiſchen Formel des Abſolutismus wurde. Antonii dachte nicht daran, die Geltung des Satzes im letzteren Sinn für ſeine Zeit zu behaupten. Und da Vultejus mit der Negation jenes Satzes eigentlich nur beſtreiten wollte, daß dem deutſchen Kaiſer eine abſolute Gewalt zuſtehe, ſo drehte ſich auch dieſer Streit mehr um den Ausdruck, als um die Sache.

Außer der Verteidigung der früheren Theſen enthält die zweite Schrift Antonii's 38 neue Theſen, in welchen Lehrmeinungen des Vultejus über verſchiedene civiliſtiſche und prozeſſua⸗ liſtiſche Fragen beſtritten werden. Dieſen Widerſprüchen ließ Antonii in zwei weiteren im Jahre 1609 erſchienenen Gelegenheitsſchriften die Begründung folgen. Der Ton dieſer letzteren iſt, wenn auch nicht ganz ohne Erbitterung, ſo doch beträchtlich ruhiger und ganz frei von Schimpfereien. Daß Antonii mit ſeinen Publikationen gegen Vultejus fortfuhr, kann ihm deswegen nicht übel genommen werden, weil er ſeinen Schülern und dem Gegner die Begründung der nackten Theſen ſchuldig war.

Im Jahre 1609 veröffentlichte nun Martinius von Marburg aus eine neue Schmäh⸗ ſchrift:Brutum fulmen, id est furiae idoli Giesseni Antonii Gottfrieds derisae, welche ſich direkt gegen Antonii wendet und dieſen mit einer Flut von Schmähungen der derbſten Art überſchüttet ¹5).

Kein Wunder, daß von Gießen aus eine Reaktion erfolgte. In demſelben Jahr wurde in Gießen eine von Studenten verfaßte, von Antonii aber gewiß veranlaßte SchriftAdsertio libertatis academicae etc. ¹⁶) veröffentlicht, in welcher Antonii energiſch in Schutz genommen und Martinius auf alle mögliche Weiſe herabgeriſſen wird.

Noch einmal trat Antonii ſelbſt auf in einer im Jahre 1610 veröffentlichten Disputation, in welcher wiederum nur Begründungen der in der zweiten Disputation von 1607 enthaltenen wiſſenſchaftlichen Theſen nachgetragen werden.

Ueberblicken wir als fern ſtehende, unparteiiſche Richter den Streit, ſo können wir Antonii nicht von der Beſchuldigung freiſprechen, daß er in der Abſicht, Vultejus und die Marburger Univerſität beim kaiſerlichen Hofe anzuſchwärzen, den Streit vom Zaune gebrochen hat. Dagegen müſſen wir feſtſtellen, daß nicht Antonii, ſondern ſein Gegner den unwürdigen Ton verſchuldet hat, in welchen die Fehde ausgeartet iſt. Daß hinter Martinius, dem Verfaſſer der Marburger Schmähſchriften, Vultejus ſtand, kann kaum bezweifelt werden. Ob es nicht von Vultejus, wollte er ſich überhaupt gegen den Angriff wehren, korrekter geweſen wäre, ſelbſt hervorzutreten, iſt eine Frage, die wohl bejaht werden möchte. Wortklauberei iſt beiden Parteien zur Laſt zu legen. Losſprechen müſſen wir Antonii von dem Vorwurf, der ihm von Andern gemacht wird ¹⁷), daß er den in olympiſcher Ruhe verharrenden Gegner immer und immer wieder mit neuen, unmotivierten Angriffen beläſtigte. Abgeſehen davon, daß der größte Teil der ſpäteren Streitſchriften nur Be⸗ gründung früherer Theſen enthält, ſo wird die Fortſetzung der Fehde durch die zweite Marburger Schmähſchrift(vom Jahre 1609), deren Exiſtenz früheren Schriftſtellern entgangen iſt, zugleich