anzufechten. Dieſer teſtamentariſchen Beſtimmung ungeachtet führte Landgraf Moriz von Heſſen⸗ Kaſſel ſofort nach Uebernahme der Regierung in den ihm zugefallenen Gebieten die reformierte Konfeſſion ein. Darauf hin erhob Landgraf Ludwig V. von Darmſtadt ſofort Anſpruch auf die geſamte Erbſchaft. Dieſer Anſpruch war juriſtiſch ganz und gar in Ordnung und wurde auch viele Jahre ſpäter von der oberſten Inſtanz, dem Reichs⸗Hofrate, anerkannt. Vor der Hand aber wurde der Anſpruch auf das heftigſte bekämpft und ſogar ſeitens des Landgrafen Moriz ein offenbar frivoler Gegenanſpruch auf den Darmſtädter Erbteil erhoben mit der rabnliſtiſchen Begründung, daß der Landgraf von Darmſtadt ſich durch Anfechtung jenes Teſtamentes ſeines Erbteils verluſtig gemacht habe. In erſter Inſtanz wurde durch ein Austrägalgericht im Jahre 1605 jeder der ſtreitenden Linien die Hälfte der Erbſchaft zugeſprochen, zugleich aber die in dem Teſtament angeordnete Gemeinſchaft bezüglich der Marburger Univerſität und des Gießener Zeughauſes in der Art gelöſt, daß die Univerſität allein an die Kaſſeler, das Zeughaus allein an die Darmſtädter Linie fallen ſollte. Landgraf Moriz begann im Jahre 1605 ſogleich die ihm zugeteilte Univerſität Marburg in ſeinem Sinne umzugeſtalten und verlangte insbeſondere von den theologiſchen Profeſſoren, daß ſie die reformierte Konfeſſion annehmen und lehren ſollten. Die mutige Weigerung der Theologen hatte deren Entlaſſung zur Folge. Sie wandten ſich nach Darmſtadt und bewogen den Landgrafen Ludwig V. zur Gründung eines gymnasium illustre zu Gießen(im Jahre 1605), aus dem zwei Jahre ſpäter die Univerſität hervorging.
An dieſes gymnasium illustre wurde Antonii als professor primarius der Juriſten⸗ fakultät berufen. Er folgte dem Rufe, obwohl ihm ſeitens des Landgrafen Moriz für den Fall ſeines Verbleibens in Marburg völlige Religions⸗ und Gewiſſensfreiheit zugeſichert ward.
Im November 1605 ſiedelte Antonii nach Gießen über. Viele Schüler folgten ihm aus Marburg nach Gießen, obgleich die neue Schule noch nicht Rang und Privilegien einer Univerſität hatte, und Antonii eröffnete im Herbſt 1605 zu Gießen vor einer bedeutenden Zahl von Zuhörern ſeine juriſtiſchen Vorleſungen.
Im Jahre 1607 erhielt die Gießener Lehranſtalt von Kaiſer Rudolf II. die Univerſitäts⸗ privilegien. Am 7. Oktober desſelben Jahres erfolgte mit großer Feierlichkeit die Einweihung der neuen Univerſität. Landgraf Ludwig V. war ſelbſt dazu nach Gießen gekommen. Er ernannte am Einweihungstage Gothofredus Antonii zum Kanzler und zum erſten Rektor der Univerſität, ſowie zum fürſtlichen Rate und übergab demſelben die ſilbernen Scepter. Als Kanzler erhielt Antonii bei dieſer Gelegenheit eine Gehaltszulage von fünfzehn Gulden.
Außer Antonii waren bei Eröffnung der Univerſität Mitglieder der Juriſtenfakultät die Profeſſoren Johannes Kitzel, der zugleich als Profeſſor der Mathematik der philoſophiſchen Fakultät angehörte, Heinrich Nebelkrae und Peter Friderus aus Minden. Daß Antonii unter ſeinen Kollegen nicht bloß dem äußeren Range ſondern auch dem inneren Werte nach den erſten Platz einnahm, kann nicht bezweifelt werden.
In Gießen blieb Antonii bis zum Ende ſeiner Tage. Er baute ſich ſchon im erſten Jahre ſeiner Anweſenheit dem fürſtlichen Schloſſe gegenüber ein ſchönes Wohnhaus. Das Haus


