bund mit einer Witwe Eliſabeth, der Tochter des Darmſtädtiſchen Rates Konrad Piſtorius. Möglich, daß die durch den Schwiegervater nach Darmſtadt reichenden perſönlichen Beziehungen auf die ſpäteren Schickſale des Schwiegerſohns Einfluß gehabt haben.
In den Jahren, welche auf die Promotion folgten, ſetzte Antonii ſeine private Lehrthätig⸗ keit mit Eifer und gutem Erfolge fort. Er hatte ſtets zahlreiche Zuhörer. Auch beſchäftigte er ſich mit juriſtiſcher Praxis. Da eine Heranziehung Antonii's zu richterlicher Thätigkeit nirgends erwähnt wird, ſo dürfte die juriſtiſche Praxis wohl in Anfertigung von Prozeßſchriften und Gut⸗ achten beſtanden haben.
Zwiſchen 1596 und 1603 erging an Antonii die ehrenvolle Berufung zur Stelle eines Stadtſyndicus von Stralſund. Er lehnte den Ruf ab, weil ihm Ausſichten auf eine Mar⸗ burger Profeſſur eröffnet wurden.
Die Erwartung erfüllte ſich im Jahre 1603. Am 18. Juni dieſes Jahres ſtarb der Pandektenprofeſſor Philipp Matthäus. In die Pandektenprofeſſur, die höheren Ranges und beſſer beſoldet war, als die Stelle des Inſtitutionenprofeſſors, rückte der bisherige Inhaber der letzteren Stelle, Johannes Göddäus, auf. Die hiernach erledigte Profeſſur der Inſtitutionen bekam— auf perſönliche Verwendung des Landgrafen von Heſſen⸗Marburg— Gothofredus Antonii 7). Aus dem Schreiben, welches Landgraf Ludwig IV. an ſeinen Vetter Moriz von Kaſſel richtete Marburg war damals Geſamtuniverſität—, iſt uns ein Abſchnitt überliefert, in welchem es heißt:„Wir halten abermals dafür, es werde gedachter D. Gothofredus Antonii wegen ſeiner Qualitäten, auch doctrina und Eloquentia unſer Univerſität gar wohl anſtehen, und da er von dannen abziehen ſolte, könte ſich zutragen, daß dieſelbe Univerſität noch ſeiner hernächſt wol miſſen würde.“ 8)
Im Jahre 1605 rückte Antonii in Marburg zur Pandektenprofeſſur auf). Dieſes Vorrücken dürfte mit dem Ausſcheiden Hermann Lersner's zuſammenhängen, der im Jahre 1605 ſeinen Abſchied nahm. Das Vorrücken muß nach dem 15. April 1605, an welchem Tage Antonii noch im Marburger Album gelegentlich einer Promotion als institutionum professor bezeichnet wird, aber vor dem 15. October 1605 erfolgt ſein, unter welchem Datum Chriſtoph Deichmann in die Inſtitutionenprofeſſur zu Marburg eintrat 1¹⁰).
Nur kurze Zeit blieb Antonii in Marburg. Nachdem Landgraf Ludwig IV. von Heſſen⸗ Marburg am 9. October 1604 geſtorben und mit ihm die Marburger Linie erloſchen war, begannen jene Streitigkeiten zwiſchen dem Landgrafen von Heſſen⸗Kaſſel und dem Landgrafen von Heſſen⸗Darmſtadt, welchen die Univerſität Gießen ihren Urſprung verdankt. Der verſtorbene Landgraf hatte ſeine beiden Vettern von der Kaſſeler und Darmſtädter Linie zu Erben ſeines Fürſtentums eingeſetzt und dabei verordnet, daß Marburg Geſamtuniverſität und daß das Zeughaus zu Gießen ungeteilt bleiben ſollte. Im Teſtament war mit Rückſicht auf die bekannte Hinneigung des Landgrafen Moriz zur reformierten Konfeſſion angeordnet, daß keiner der Erben bei Verluſt des Erbrechts in den ihm zufallenden Gebietsteilen die evangeliſch⸗lutheriſche Konfeſſion abſchaffen dürfe. Gleiche Strafe ſollte denjenigen treffen, der es verſuchen ſollte, das Teſtament


