Regierung und Regierten angerufen, konnten in Fragen der auswärtigen Politik mitſprechen, oder zu gewiſſen Zeiten als Aufſichtsbehörde herangezogen werden. In den Streitig⸗ keiten, die ſich zwiſchen der Witwe Wilhelms des Mittleren, der energiſchen Landgräfin Anna, und der Vormundſchaft ihres minderjährigen Sohnes Philipp erhoben, war ihnen eine hervorragende Rolle beſchieden. Wilhelm hatte für den Fall ſeines Todes eine Regentſchaft eingeſetzt, die alljährlich vor zwölf geſchworenen Abgeordneten der Stände Rechen⸗ ſchaft ablegen ſollte. Der Geſchworenen⸗Ausſchuß ſetzte ſich zuſammen aus vier Prälaten, vier Rittern und vier Bürger⸗ meiſtern, je zwei niederheſſiſchen und oberheſſiſchen. Unter den letzteren befand ſich der Bürgermeiſter von Gießen. Da⸗ mals und ganz beſonders nach der Teilung Philipps, fiel dem Bürgermeiſter von Gießen auf den Landtagen, ſobald ſie in Oberheſſen abgehalten wurden, eine beſondere Aufgabe zu: er führte den Vorſitz in der Kurie der Städte. Gießen war in dieſem Falle die ſog. ausſchreibende Stadt. Sie lud auf Erfordern der Regierung zum Landtage ein, ſammelte und prüfte nach dem Fuſammentritt des Landtags die Vollmach⸗ ten der Vertreter der übrigen Städte und beſorgte den Ver⸗ kehr mit der anderen Kurie, der der Prälaten und Ritter, und mit der Regierung. Als Ehrenrecht gebührte ihr dafür der Vortritt.
Mit der neuen Verfaſſung, nur ein Jahrzehnt nach der Schleifung der Feſtungswälle, ſchwand auch die politiſche Sonderſtellung, die die Stadt bis dahin innegehabt hatte. Eine neue Zeit kam herauf, für das Land wie für die Stadt. Eine neue Zeit, aber für die Vaterlandsfreunde, die ſich durch die deutſche Bundesakte um die erhofften Früchte der Be⸗
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