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Hessen und die Erwerbung Gießens vor 650 Jahren (1265) : Vortrag gehalten in der Fest-Sitzung der Stadtverordneten der Stadt Gießen am 29. September 1915 / von Karl Ebel
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rungen keinen nennenswerten Widerſtand. Als die Werke in den Jahren 1805 18 o geſchleift wurden, hatte die Stadt ihre militäriſche Bedeutung, die anfänglich ſo hervor⸗ ragend für das Land im 18. Jahrhundert kaum mehr ſehr erheblich geweſen iſt, ein für allemal verloren. Wollte ſie künftig im Kreiſe der heſſiſchen Städte Geltung behalten, ſo mußte ſie in anderer Weiſe Einfluß auf das Staatsleben gewinnen.

Hierzu waren Anſätze vorhanden. Es iſt bekannt, daß Gießen der Sitz des Grafſchaftsgerichtes war und daß dieſes Gericht auswärtigen Gerichten als Oberhof diente. Nicht minder wichtig war der Anteil an der Geſtaltung der innerpolitiſchen Verhältniſſe. So frühe wir die heſſiſchen Städte an den Verhandlungen der Stände beteiligt ſehen, iſt Gießen dabei vertreten. Es waren beſonders die letzten Regierungsjahre Zeinrichs II. und die Zeit Hermanns des Gelehrten, in der die Mitwirkung der Städte bei der Steuer⸗ bewilligung zuerſt deutlich hervortrat. In den Tagen der großen Kämpfe mit dem Ritterbund der Sterner ermög⸗ lichte die Bewilligung eines allgemeinen Ungeldes auf Landeserzeugniſſe im Jahre 1375 dem Landgrafen die Weiterführung des Kampfes. Seitdem gehören die Städte alsgemeine Landſchaft fortan dem Landtage an. Es waren die oberheſſiſchen Städte, unter ihnen Gießen, die damals ihrem Fürſten treue Hilfe leiſteten und von ihm als Gegengabe eine freiſinnige Ratsverfaſſung erhielten. Die Steuerbewilligung war das hauptſächlichſte, ja faſt das einzige Recht der Stände, aber durch dieſes Mittel konnten ſie ihren Einfluß auch in anderen Dingen ausüben. Nicht ſelten wurden ſie als Schiedsrichter in Streitfragen zwiſchen

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