Druckschrift 
Hessen und die Erwerbung Gießens vor 650 Jahren (1265) : Vortrag gehalten in der Fest-Sitzung der Stadtverordneten der Stadt Gießen am 29. September 1915 / von Karl Ebel
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen

Hermann II., dem er für die Zeit der Minderjährigkeit ſeinen zweiten Bruder, Heinrich Raſpe, als Vormund geſetzt hatte, denſelben, der 20 Jahre ſpäter als Gegenkönig Friedrichs II. auftreten ſollte. Heinrich, eine Perſönlichkeit umſtrittenen Charakters, ließ den jungen Hermann niemals zur Herrſchaft gelangen. Er behielt auch nach deſſen Großjãhrigkeitserklã⸗ rung Titel, Rang und Herrſchaft des Landgrafen in Händen und überließ dem Neffen nur die Grafſchaft Heſſen, die eigentlich ihm ſelber zugekommen wäre. Etwaigen ſpäteren Konflikten überhob ihn der Tod des kränklichen Jünglings, der neunzehnjährig 1242 ins Grab ſank. Außer der Befriedi⸗ gung ſeiner Luſt am Herrſchen hatte Heinrich nichts ge⸗ wonnen, denn trotz dreimaliger Ehe ſtarb er bereits nach fünf Jahren kinderlos. Der Mannesſtamm der Ludowinger war mit ihm erloſchen, die thüringiſche Erbſchaft war er⸗ öffnet.

Als Bewerber traten zwei Enkel Landgraf Hermanns I. auf. Der eine, Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen, hatte als Tochterſohn das beſſere Recht für ſich und darauf geſtützt auch bereits 1243 eine Eventualbelehnung auf Thü⸗ ringen vom Kaiſer erhalten. Ihm gegenüber im Nachteil war die Tochter Ludwigs und der heiligen Eliſabeth, Sophie, die zweite Gemahlin des Herzogs Heinrich von Brabant.

Heinrich II., der Großmütige, Herzog von Lothringen und Brabant, Markgraf von Antwerpen, führt ſein Ge⸗ ſchlecht in ununterbrochener Ahnenreihe zurück auf Giſelbert Graf im Maasgau, der um die Mitte des 9. Jahrhunderts eine Tochter des Kaiſers Lothar I. entführte und zu ſeiner Gemahlin machte. Durch ſeine Stammesmutter aber kann er ſeinen Urſprung von Rarl dem Großen und den Pippinen

6