Druckschrift 
Alexander der Große im Urteil der Griechen und Römer bis in die konstantinische Zeit / eingereicht von Franz Weber
Entstehung
Seite
18
Einzelbild herunterladen

18

Schmeichler zar' seoxiyv. Wenn die Erzählung bei Plutarch richtig ist, hat er den über seine Tat zu Tränen gerührten König durch den Hinweis auf den stets von der Dike um- gebenen Zeus von der Rechtmäßigkeit seiner Handlung zu überzeugen gesucht. ¹)

Die Ephemeriden Alexanders des Großen, die Eumenes von Kardia und ein sonst unbekannter Diodotos von Erythrai ²) führten, trugen in der Hauptsache einen rein geschäftlichen Charakter. Indes mögen sie auch manche Züge aus dem Privatleben des Königs be- leuchtet haben. Ein größeres uns noch erhaltenes Fragment behandelt die letzten Tage des sterbenden Helden(vgl. Script. Alex. S. 122 f. frg. 2). Aber ein Urteil über Alexander, wenigstens ein absprechen- des, dürfen wir in ihnen nicht suchen. Es müßte denn sein, daß Eumenes nach Alexanders Tod die offiziell gehaltenen Tagebücher mit persönlichen Randglossen versehen hätte.(Zur Textgeschichte der Ephemeriden vgl. Wilcken, Alex. d. Gr. Ephemeriden, Philol. LIII [N. F. VII] S. 1 12 ff.)

Nichts ausgeben für die Beurteilung Alexanders Anaximenes von Lampsakos, Marsyas von Pella, Marsyas von Philippi, Choirilos und Agis. Nach Diog. Laert. V, 10 Agyerao AOοοτο- rén) dd Kallloeẽoν οοςο ⁴teᷣεανσοωοσοσ συσταασοιν υοοσmõ⁹GοdÄ⸗ο 1ᷣ Saοe ᷣeννον S τᷣ τοντον υπωπηαν, veειμμεᷣv εyν aε⁵ο, T,ενμ̈ ε α Sevοxdre ενοα) zu schließen, hat Anaximenes offenbar den König verherrlicht, denn sonst wäre sein hohes An- sehen am Hofe nach des Kallisthenes Tod nicht erklärlich. Fälsch- lich unter seinem Namen geht die Rede οι τιν αα 4éεανον νννινρ. Dieselbe ist, wie St. Schüller(Ober den Verfasser der Rede ο mτι πο AléεεαοοοwvY νννη̈ν, Wien. Stud. IX [1897] S. 211 ff.) nachgewiesen hat, im Jahre 335 von einem un- bekannten Redner gehalten worden.

Die Hofpoeten Choirilos von Jasos und Agis von Argos(0) scheinen im Stil des alten Heldenepos, in panegyrischer aber nicht gerade formvollendeter Weise, des Königs Taten geschildert zu haben.

1) Plut. Alex. 52. ²) Nur bei Athen. X p. 434 B erwähnt; vermutlich nur einoauzareus Alexanders, der versehentlich von Athenaios auf gleiche Stufe mit Eumenes gestellt wurde.