Jahrgang 
1905
Seite
296
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296 Wohnungsdesinfektion Benutzung der öffentl. Brunnen ꝛc. Gießener Volksbad

Für Hachen, welche, wie einzelne Kleidungs⸗ stücke, nicht einmal eine Abteilung des Appa⸗ rates ausfüllen 2 Mh.

Die in den Klassen 6 bis 10 der II. Ab⸗ teilung der Einkommensteuer(Einkommen von 1300 bis 2600 Mk.) Eingeschätzten haben nur die Hälfte der vorstehenden Gebühren zu entrichten, während von den mit weniger als

00 Einkommen oder gar nicht Be⸗ steuerten Gebühren überhaupt nicht erhoben werden.

Für Gebührenpflichtige, denen infolge von Unglücks⸗, Krankheits⸗ oder Sterbefällen die Entrichtung der Gebühren besonders schwer fallen würde, können auf deren Antrag die Gebühren weiterhin ganz oder teilweise er⸗ lassen werden. Die Befreiung von Ge⸗ bühren hat nicht den Charakter einer Armen⸗ unterstützung aus öffentlichen Mitteln.

ie Gebühren sind auf Anfordern an die Stadtkasse zu entrichten.

Benutzung der öffentlichen Brunnen und der städtischen Wasserleitung.

§ 1. Die Benutzung der auf den öffent⸗ lichen Straßen und Plätzen aufgestellten Ventilbrun nen der städtischen Quellwasser⸗ leitung ist nur für den gewöhnlichen Haus⸗ bedarf gestattet; jede weitergehende Entnahme von Wasser aus diesen Brunnen, insbesondere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken, oder unter Verwendung von Schläuchen oder Fuhrwerken ist verboten.

2. Jede Verunreinigung der öffentlichen Brunnen, sowie der zugehörigen Ständer, Schächte und Vorschächte, Ablaufsschalen, Tröge und Rinnen, desgleichen das Aus⸗

spülen, Ab⸗ und Auswaschen aller Art von Gegenständen, sowie das Waschen von Ge⸗ müse ꝛc. und das Viehtränken an den öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbe⸗ schadet der Befugnis zur Entnahme von Wasser zu letzterem Zweck.

§ 3. Die unbefugte Entziehung von Wasser aus der Quellwasserleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Benutzung der Wasserleitung ist verboten.

Gießener Volksbad.

Haus⸗ und Bade⸗Ordnung.

Allgemeine Bestimmungen. ö

§ 1. Badezeiten: Im Sommer vom 1. Mai bis 31. August von morgens 6 bis abends 9 Uhr. Im April und September von 7 Uhr morgens bis Uhr abends. Im Winter vom 1. Oktober bis 1. April von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends. Während der Mittagspausen von 13 Uhr bleibt die An⸗ stalt geschlossen. An allen Sonn- und gesetz⸗ lichen Feiertagen ist die Anstalt nur vor⸗ mittags bis 1 Uhr geöffnet. An den beiden Weihnachtstagen, dem Eharfreitag, den beiden Ostertagen und dem ersten Pfingstfeiertage bleibt die Anstalt geschlossen. An den dritten Feiertagen, sowie Fastnacht ist die Anstalt nur bis 1 Uhr geöffnet, am Weihnachtsabend nur bis 4 Uhr nachmittags. Der Vorstand behält sich die Beschließung auch an anderen Tagen nach seinem Ermessen vor.

Badezeiten für Frauen. Schwimmbad. Das Schwimmbad ist täglich vormittags von 911 Uhr mit Aus⸗ nahme der Sonntage, ebenso nachmittags von 35 Uhr mit Ausnahme der Mittwoch Nachmittage ausschließlich für Frauen geöffnet. Schwimmbäder zu 10 Pfg.(ohne Wäsche). Mittwoch nachmittag von 5-9 Uhr.

Römisch-irische Bäder. Mittwoch, Freitag und Samstag von 81 Uhr vor⸗ mittags. Dienstag von 38 Uhr nachmittags.

Badezeiten für Männer.

Schwimmba d. Täglich von 6, bezw. 7, bezw. 89 Uhr und von 111 Uhr vor⸗ mittags, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 5- bezw. 9 Uhr und Mittwochs von 3 bis 5 Uhr nachmittags.

Schwimmbäder zu 10 Pf.(ohne Wäsche). Samstag nachmittag von 5- bezw. 9 Uhr.

Römisch⸗irische Bäder. Sonntag, Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 1 Uhr vormittags, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag von 3 bis 8 Uhr nachmittags.

Wannen- und Brausebäder werden während der ganzen Badezeit von morgens bis abends sowohl an Männer wie Frauen verabfolgt.

Bäderpreise ohne Wäsche. Schwimmbad: Für Erwachsene: Ein Einzelbad 40 Pfg., 10 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig, 3.50 Mk., 25 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig, 7 Mk. Für Schüler: Ein Einzelbad.25 Pfg., 10 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig, 2 Mk., 25 Karten

übertragbar, 1 Jahr gültig, 4 Mk.

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