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Gießener Volksbad. XIII
Gießener Volksbad.
Im Winter vom 1. Oltober bis 1. April von 8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends. Während der Mittagspausen von 1 bis 3 Uhr bleibt die Anstalt geschlossen. An allen Sonn⸗ und gesetzlichen Feiertagen ist die Anstalt nur Vormittags bis 1 Uhr geöffnet. An den beiden Weihnachtstagen, dem Charfreitag, den beiden Ostertagen und dem ersten Pfingst⸗ feiertage bleibt die Anstalt geschlossen. An den dritten Feiertagen sowie Fastnacht ist die Anstalt nur bis 1 Uhr geöffnet, am Weih⸗ nachtsabend nur bis 4 Uhr Nachmittags. Der Vorstand behält sich die Schließung auch an anderen Tagen nach seinem Ermessen vor.
ö Badezeiten für Frauen: Schwimmbad. Das Schwimmbad ist täglich Vormittags von 9 bis 11 Uhr mit Ausnahme der Sonntage, ebenso Nachmittags von 3 bis 5 Uhr mit Ausnahme der Mittwoch Nach⸗ mittage ausschließlich für Frauen geöffuet.
Schwimmhäder zu 10 Pf.(ohne Wäsche). Mittwoch Nachmittag von 5 bis 9 Uhr.
Nömisch-irische Väder. Mittwoch, Freitag und Samstag von 8 bis 1 Uhr Vormittags, Dienstag von 3 bis 8 Uhr Nachmittags.
Badezeit für Männer:
Schwimmbad. Täglich von 6, bezw. 7, bezw. 8 bis 9 Uhr und von 11 bis 1Uhr Vormittags, Montag Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 5 bis 8½ bezw. 9 Uhr und Mittwochs von 3 bis 5 Uhr Nachmittags.
Schwimmbäder zu 10 Pf.(ohne Wäsche). Dn Nachmittag von 5 bis 8⅛ bzw.
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Römisch-irische Bäder. Sonntag, Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 1 Uhr Vormitttags, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag von 3 bis 8 Uhr Nach⸗ mittags.
Wannen⸗ und Brausebäder werden während der ganzen Badezeit von Morgens bis Abends sowohl an Männer wie Frauen verabfolgt.
Bäderpreise ohne Wüsche.
Ochwimmbad. Für Erwachsene: Ein Einzelbad Mk.—.40, 10 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig Mk. 3.50, 25 Karten übertrag⸗ bar, 1 Jahr gültig Mk. 7.—. Für Schüler: Ein Einzelbad Mk.—.25, 10 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig Mk. 2.—, 25 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig Mk. 4.—.
Jahres-Abonnement zu ieder Zeit löslich und ein volles Jahr gültig. Erwachsene Mk. 20.—, Schüler Mk. 10.—.
Bommer-Abonnement vom 1. April bis 30. September. Erwachsene 14.—, Schüler Mk. 7.—.
Winter-Abonnement vom 1. Oktober bis 31. März Erwachsene 10.—, Schüler Mk. 5.—. Die Schülerkarten berechtigen nur
zur Benutzung des Auskleideraums auf der Gallerie. Preisermäßigung beim Abonnement mehrerer zu demselben Hausstand gehöriger Personen: Die theuerste Karte wird voll bezahlt, auf alle übrigen 25¾0 Ermäßigung. Diese Bestimmung gilt nicht für 10er und 25er Karten. Abonnementskarten lauten auf den Namen und sind nicht übertragbar. Vollisbad. Ein Bad ohue Wäsche 10 Pfg. Schwimmunterricht. Für Erwachsene: Karte gültig 3 Monate Mk. 8.—. Für Schüler: Karte gültig 3 Monate Mk 5.—. Außer der Karte für Schwimmunterricht ist noch eine Badekarte zu lösen. Für die jedes⸗ malige Benutzung der in der Schwimmhalle aufgestellten Waage werden 10 Pfg. erhoben. Wannenbäder, Einzelkarte I. Cl. Mk.—.80, II. Cl. Mk.—.60. 10 Karten I. Cl. Mk. 7.—, II. Cl. Mk. 5.—. Medicinische Bäder werden in II. Cl. gegeben und I. Cl. dafür berechnet. Die Zuthaten müssen zu den dafür festgesetzten Preisen in der Anstalt entnommen werden. Römisch-irische oder Dampfbäder. Einzel⸗ karte Mk. 1,50. 10 Karten Mk. 12.—. Römisch-irische und Dampfbäder. Einzel⸗ karte Mk. 2.—. 10 Karten Mk. 16.—. Massage und Douche. Einzelkarte Mk.—.90. 10 Karten Mk. 7.50. Heilbäder und Wannen⸗ bäder II. Cl. mit 50% Nachlaß an Minder⸗ begüterte auf ärztliche Verordnung. Heil- bäder und Wannenbäder II. Cl. mit 331½60/ Nachlaß bei Abnahme von 50 Karten auf ein⸗ mal an Krankenkassen, Sauitäts⸗ und dergl. Vereine. Wannenbäder II. Cl. 100 Karten Mk. 30.— an Krankenkassen, Sanitäts⸗ und dergl. Vereine.
Sämmtliche Bäder ohne Wäsche mit Aus⸗ nahme der römisch⸗irischen Bäder, bei welchen die erforderliche Wäsche zugegeben wird.
Wäscheaufbewahrung für 6 Monate Er⸗ wachsene Mk. 1.50. Schüler Mk. 1.—.
Wäschemiethe oder Wäschereinigung. Ein Badetuch M.—.10, ein Handtuch Mk.—.5, eine Badehose Mk.—.5, ein Badeanzug Mk.—.10, eine Badehaube Mk.—.5. Die Reinigung deponirter Wäsche kann von der Anstalt vorgenommen werden, sobald die Not⸗ wendigkeit vorliegt und ist dann der hierfür festgesetzte Preis zu entrichten.
Materialien. Nauheimer Badesalz oder Soda das Kilo Mk.—.20, Mutterlauge, Nau⸗ heimer das Liter Mk.—.30, Mutterlauge, Kreuznacher das Liter Mk.— 40, Seife per Stück Mk.—.5.
Besichtigung der Anstalt à Person M.—.30.
Es ist den Angestellten gestattet, gegen leih⸗ weise Abgabe von Kamm und Haarbürste eine
Gebühr von 10 Pfg. zu erheben.


