fur einen Gang mit Gepäck über 10—25 Kilograum inel.. 50 lür einen Gang mit Gepäck über 25— 100 Kilogramm inel. 70„ überall inel. Transportmittel.
II. Für bestimmte Zeit ohne Geräthschaften.
e) bis Zu einer halben Stunde Arbeel.— 30& d) über ½ Stunde bis zu 1 Stunsdde—„ 40„ ) für hinger als eine Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von ½ 2u ů7³⁴ Stunde ein Zusatz im Verhältniss von 40& pro Stunde, also 10 pro ½ Stunde
für einen halben Tag à 5 Stunden
1 2 1 g) über 5 Stunden für Jede weitere ½ Stunde— 15 n) für einen ganzen Tag Arbeit 40 i) für jede Weitere ½: Stunde über 1⁰ Sumden. v. 20 7 III. Für bestimmte Leit mit Geräthschaften. V pis zu ½ Siunde Arbeik::. D) über 7 Stiundo bis 1 Stunde.—„ 50„ m) für länger als 1 Stunde bis zu 5 Siunden Arbe it von 4 au 7— Stunde ein Zusatz im Verhältniss von 50 HS per Stunde, also 13&, pro ½ Stunde. n) für einen halben 16 Arbeit a 5 Stundeen 2 7 20 5 0) für jede weitere ½ Stunde über 5 Siundlen.—„ 17 ) fur einen ganzen Tag von Morgens 7 bis Abends 7 Uhr zu 10 Stunden Arbeitszeit gerechnet 3 5 0 d) über 10 Stunden lür jede weitere halbe Simde 9. 25 IV. Fuhren mit Handwagen oder Karren ete. r) fur eine solche mit über 25 bis zu 100 Kilogr. 50 H Für Fuhren nach den sub Ib benannten Häusern ist der Tarifsatz unter 1b platzgreifend. V. Für einzelne bestimmte Arbeiten. S5) für den Transport eines Flügels oder ähnlichen Instruments. 5.— H
Diese Vergütung wird im Ganzen ohne Rücksicht auf die Anaht der zum Transport verwendeten Dienstmänner geleistet. t) für Umzüge und Möbeltransporte: bis zu ½ Tag= 2½ Stunden 1. 0 über ½ Tag bis ½ Tag = 5 Srunden 2 20 oro uber ½ Tag bis ½¾ Tag= 7½ Stunden. 3„ 30„ Mann über ½¾ Tag bis 1 Tag = 10 Siunden 20 incl. Transport von Flügeln und ühnlichen Instrumenten mit Gerathschaften und Transportmitteln. ) für das Fahren von Wasche auf die Bleiche:
ein Waschkorb voll— 10
für den zweiten. 20 2
für den dritten und jeden weiteren Korb voll 10 v) für Einschöpfen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm 4 5 w) für Tragen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm 10 2


