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Tarif
sür die Erhebung des Standgeldes auf den Giessener Jahrmärkten. A. Von Maaren. 4 3 I. Klasse: Von überbauten Ständen, von Kaffee- und Branntweinbuden, von Steingut- und Töpferwaaren— 20 u. Von nicht ubert bauten Ständen, mit Ausnahme derjenigen der .— Strumpkverkäufer— 10 mu. Von Geschästsleuten, welche ihre Waare auf die Erde und auf Tische legen.ᷣ ¶¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶—2 IV. I Von Sirumpfwaaren, Zunder, 1 Last Leintuch, 1 Sack Zwie- beln, 1 Strohbank. 1 Korb Obst und von Korbwaaren — 5
ö unter 12 Stuck V.„ Von Ständen für NMenagerien, Caroussels, Panoramas u. s. w.
B. Vom Vieh. 1 Von emem bierddde 15 bf. 2) Von einem Fohlen 10„ 3) Von Rindvieh ohne Unterschied 10.5 4) Von Schweinen. 5 Vorstehender Entwurf v 7 mit Ermüchligung Erosah. Mmisteriums des Innern vom 9. Mai 1875 zu Nr. M. d. J. 3737 genehmigt. Giessen, am 8S. Juni 1955
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Grossh. Kreisamt Giessen:
V. Röder.
Tarif für die Dienst- und Lohnmänner zu Giessen,
festgesetzt in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde auf Grund 45§ 76 der deutschen Cewer beordnung vom 21. Juni 1869.
I. Für bestiumte Gänge a)(innerhalb der inneren und äusseren Stadt mit Ausnahme der unter b Sspeciell bezeichneten Häuser) für einen bestimmten Gang ohne Gepackk 15 N für einen bestimmten Gang mit Gepack bis zu 10 kilogr. inel. 320„ fur einen bestimmten Gang mit Gepäck über 10— 25 Kilogr. inel. 30 7 b) nach folgenden Häusern: Germanina. Liebigshöhe, Philosophenwald, Textor'sche Hardt, Besitzung von Schlenke(Hardt) und Jäger: für einen Gang ohne Gepäck 30 fur einen Gang mit Gepäck bis zu 10 Kilogra amm inel. 77
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