von d gegenübeSihaber der elterlichen Gewalt durch Erklärung geordnet werden:. 5d des Sterbeortes an⸗
besaattuinfachheit wegen empfiehlt es sich, seine Feuer⸗ öffentli 9 5 ei Lebzeiten anzuordnen, diese Erklärung ewahre eglaubigen zu lassen und sie derart aufzu⸗ gehörigen“ daß bei eintretendem Todesfall die An⸗ klärun 9n von ihr sofort Gebrauch machen können. Er⸗ unent⸗ ltlieieser Art können auch beim Begräbnisamt geltlich hinterlegt werden. Persone erbringen der Leichen in Gießen verstorbener hofs⸗ und nach dem Friedhof regelt sich nach der Fried⸗ bestattu Begräbnisordnung. Die Anmeldung der Feuer⸗ 49 ng erfolgt bei dem Begräbnisamt. Leiche nahegelegenen Orten kann die Leiche durch Bei der zagen nach dem Friedhof verbracht werden. belebt r Fahrt durch die Stadt sind möglichst die weniger 3 Straßen zu wählen. wesen Veachtung der im Sterbeort für das Bestattungs⸗ die Tuassenen Bestimmungen wird hingewiesen. bestatt rauerfeierlichkeiten finden in der vor der Feuer⸗ Die Mit.zanstalt befindlichen Friedhofskapelle statt. 6 itwirkung eines Geistlichen wird auf Antrag durch egräbnisordner(Begräbnisamt) vermittelt. Verhr Beendigung der Feier wird der Sarg in das 0 ennungsgebäude übergeführt. gestatt Zutritt zu dem Verbrennungsgebäude ist nicht 15 et. Ausnahmen für die nächsten Angehörigen gem von dem Begräbnisordner(Begräbnisamt) acht werden. ewen die Einäscherung hat der Friedhofsverwalter zei zentsprechenden Eintrag in das Bestattungsver⸗ Dis zu machen. schloss Aschenreste werden den Hinterbliebenen in ge⸗ 9 demter Blechbüchse übergeben. Die Aschenbehälter äschern. mit der Ziffer versehen, unter welcher die Ein⸗ ist Dieß in dem Bestattungsverzeichnis eingetragen anzu Diese Ziffer ist auch in dem Einäscherungsscheine zugeben. Stadt Aschenreste können entweder auf den von der von zaur Verfügung gestellten Plätzen beigesetzt oder nom Hinterbliebenen in eigene Verwahrung ge⸗ Maßen. werden. Wunshgebend ist in dieser Hinsicht in erster Linie der man— oder die Anordnung des Verstorbenen, in Er⸗ für N0 ung solcher der Wunsch derjenigen Personen, die e Bestattung sorgen.
Di Ehrenfriedhöfe. berg wer Ehrenfriedhöfe angelegten Flächen am Rodt⸗ gärtnerise en durch die Friedhofsverwaltung einheitlich er 1—815 angelegt und unterhalten. Das Abgrenzen mälern zelnen Gräber und das Aufstellen von Denk⸗ auf den Grabflächen durch Angehörige der ver⸗ an den Helden ist nicht zulässig. Blumen dürfen nur 4 8 opfenden der Gräber, und zwar zu beiden er Schriftplatten aufgestellt werden.
Gebührenordnung zur Friedhofs⸗ und Begräbnisordnung für die Stadt.
I. Gebühren für Gräber 22 1 äber. 6000.— 35 egräbnisse: D) 1 jede Grabstätte an der Mauer.. 300,.— tisc iede Grabstätte vor einer städ⸗ cherseits hergestellten und zu unter⸗ altenden Hecke.. 200,.—
—
S
Allgemeines: Auszüge aus polizeilichen und städtischen Verordnungen
d) für jede Grabstätte an sonstigen Plätzen mit Einfassunnng
e) Erburnenplatz in der Mauernische
f) Erburnenplatz im Urnenhain oder an sonstigen Plätzzeezze 3— für das dritte und jedes weitere Grab in einer Begräbnisstätte wird ein Zu⸗ schlag erhoben v5.en
g) für die Genehmigung zur Wieder⸗ belegung eines Grabes in einer voll⸗ belegten Erbbegräbnisstätte des Fried⸗ hofes am Rodtberg wird die Hälfte des für die Erwerbung eines gleichen Grabes geltenden Gebührensatzes er⸗ hoben.(Die bei Sterbefällen ent⸗ stehenden städtischen Kosten, ebenso die Kosten für Erwerbung von Erb⸗ begräbnissen, Einfassungsgräbern, Reihen⸗ gräbern usw. können auf Antrag in Raten innerhalb eines halben Jahres zinslos gegen Sicherheitsleistung ge⸗ zahlt werden.)
„a) Einfassungsgrab ohne Einfassung
b) Einfassungsgrab mit Einfassung⸗
a) Reihengrab für einen Erwachsenen
b) Reihengrab für ein Kind von 3 bis 10 Jahren
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c) Reihengrab für ein Kind unter 3 Jahreen d) Reihenplatz im Urnenhaine
. Gräber der israelitischen Religionsgesell⸗
schaft:
a) für einen Erwachsenen b) für ein Kind von 3 bis 10 Jahren c) für ein Kind unter 3 Jahren
Erwerb eines Grabes auf 90 Jahre für
Israeliten: a) Reihengrab b) Einfassungsgrab(ohne Einfassung)
Verschonung für je 30 Jahre:
a) Reihengrraaattrtrtrt b) Einfassungsgrab
Ueberschreibung der Besitzurkunde über
eine Gruft, ein Erbbegräbnis oder eines Erburnenplatzes bei Wechsel des Nut⸗ zungsberechtigteenn
II. Gebühren für Beerdigungen. . Begräbnis eines Erwachsenen . Begräbnis eines Kindes von 3 bis 10 Jahren Begräbnis eines Kindes unter 3 Jahren
Für Begräbnisse aus Kranken⸗ und dergl. Anstalten, in denen die Leichen ange⸗ kleidet und für den Transport hergerichtet werden, ermäßigen sich die Gebührensätze unter Ord. Nr. I, 2 und 3 um 10%.
Begräbnis eines Erwachsenen ohne Zuzie⸗
hung der LeichenfrawumꝰrMrMr.
. Desgl. wie vor eines Kindes von 3 bis
10 Währe ũ
. Desgl. wie vor eines Kindes unter 3 Jahren . Beerdigungen auf Kosten der Armenkasse:
a) imn b)„ c)„ d)„ W. „
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11⁷ 2—
200,.—
125,—
60.—
50,.—
50,.— 30.— 20,.—


