Jahrgang 
1929
Seite
97
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V er

Allgemeines: Feuerlöschwesen 9⁷

7. die Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge, sowie

die Besatzung von Fahrzeugen der Binnen⸗

5 schiffahrt. s Die unter Nr. 15a und 7 Bezeichneten sind ver⸗ ichert, sobald sie gegen Entgelt beschäftigt find. Lehr⸗ inge aller Art sind ohne weiteres versicherungspflichtig. oraussetzung für die Versicherungspflicht der unter 54 Bezeichneten und Schiffer ist ferner, daß ihr regel⸗ mäßiger Jahresarbeitsverdienst an Entgelt 3600 4 nicht übersteigt. Wer die für seine Versicherungspflicht scheidebende Verdienstgrenze(3600 ½½ʃ) überschreitet, cheidet erst mit dem ersten Tage des vierten Monats sich Ueberschreiten der Verdienstgrenze aus der Ver⸗ icherungspflicht aus. Das Gleiche gilt sinngemäß Ur Hausgewerbetreibende.

Zum Entgelt gehören neben Gehalt oder Lohn auch ewinnanteile, Sach- und andere Bezüge, die der Ver⸗ icherte, wenn auch nur gewohnheitsmäßig, statt des

ehaltes oder Lohnes oder daneben von dem Arbeitgeber

»oder einem Dritten erhält. Jeder im Gemeindebezirk der Stadt Gießen beschäf⸗ igte Versicherte ist vom Arbeitgeber binnen drei Tagen än Beginn der Beschäftigung unter Benutzung des orgeschriebenen Vordrucks bei der Allgemeinen Orts⸗ rankenkasse Gießen anzumelden. In gleicher Weise und innen derselben Frist ist der Austritt anzuzeigen. Aus⸗ genommen hiervon sind die unständig Beschäftig⸗ en, d. h. solche Personen, die in der Regel nur vorüber⸗ gehend für kurze Zeit(einige Tage oder Stunden) ein⸗ Cestellt werden, insbesondere Tagelöhner, Büglerinnen, fr neiderinnen, Näherinnen, Wasch⸗, Putz⸗ und Koch⸗ auen. Diese müssen sich selbst zur Krankenversiche⸗ ung an⸗ und abmelden.

Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung.

zuunr den Fall der Invalidität und des Alters sowie

1. 555 der Hinterbliebenen werden versichert:

Arbeiter, Gesellen, Hausgehilfen,

»Hausgewerbetreibende,

Die Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und die Besatzung von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt, mit Ausnahme der Schiffsführer, Offiziere des Deck⸗ und Maschinendienstes, Verwalter und Verwal⸗ tungsassistenten, sowie der in einer ähnlich ge⸗ hobenen oder höheren Stellung befindlichen Ange⸗ Eeden. die der Angestelltenversicherung unter⸗

en,

4. Gehilfen und Lehrlinge mit Ausnahme der Hand⸗ lungsgehilfen und ⸗Lehrlinge und der Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken(s. Angestelltenver⸗ sicherung).

Auch hier ist Voraussetzung der Versicherung eine Beschäftigung gegen Entgelt. Für den Begriff des Ent⸗ gelts gilt das unterKrankenversicherung Gesagte. Hier ist im Gegensatz zur Krankenversicherung eine Beschäftigung, für die als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, versicherungsfrei.

Die Ausstellung und der Umtausch der Quit⸗ tungskarten geschieht für alle im Bezirk der Stadt Gießen beschäftigten Versicherungspflichtigen durch das Versicherungsamt der Stadt Gießen.

Die Beiträge werden durch Einkleben von Marken, die durch die Postanstalten zu beziehen sind, in die Quittungskarte des Versicherten entrichtet. Als Wochen⸗ beitrag werden erhoben:

In der Lohnklassenl 30 5 60 2 0 90 2 VI 120 » 5 150 2. VI 8 180 77 77 VII ́ 200

Hierbei gilt als Lohnklasse Lein wöchentlicher Arbeits⸗ verdienst bis zu 6,. ½N, als Lohnklasse II ein solcher von über 6, H, bis 12,. H., als Lohnklasse III von über 12,., bis 18,. H, als Lohnklasse IV von über 18,. Q bis 24,. H, als Lohnklasse V von über 24,... bis 30,. H, als Lohnklasse VI von über 30,. ½ bis 36, H und als Lohnklasse VII von über 36, Hll.

Wer aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausscheidet, kann die Versicherung freiwillig fortsetzen oder später erneuern. Dabei müssen Marken derjenigen Lohnklasse zur Verwendung kommen, die dem Ein⸗ kommen des freiwillig Versicherten entspricht, jedoch

mindestens Marken der Lohnklasse II. Hat der Ver⸗

sicherte kein Einkommen, so sind mindestens Marken der Lohnklasse II zu verwenden. Wer das Erlöschen der erworbenen Anwartschaft verhindern will, muß in zwei Jahren mindestens 20 Marken kleben und die Karte in diesen Zeitabständen zum Umtausch vorlegen. Die Frist beginnt mit dem Ausstellungstage der Karte oder aber zu dem Zeitpunkt, der unter dem Ausstellungstage eventuell vermerkt ist.

Feuerlöschwesen.

Ständige Feuerwache. 52 24(ded Braubach. irchstraße 24(Oswaldsgartenz. A. Votruf(Feuer⸗ und Unfallmeldung) 02. Krankenkraftwagenstation und sonstige An⸗ gelegenheiten, Sammelnummer 2244.

Am Nah Standorte der Feuermelder. Ast rungsberg 31, Haus Stumpf; serweg 2. Eche Walltobstraße) Bahnhoß 47, Ecke Steinstraße; Dahnhofstraße 50, Ecke Westanlage; Frankfulaabe 85, Hauptpostamt;

rankfurter Straße 1, Café Hettler; Fantf rter Straße 63, Ecke Klinikstraße; Freedrichser Straße 111, gegenüber Dern E Cie.; 2 hstraße 4, Ecke Wetzlarer Weg;

Adreßbuch 1929.

Gartenstraße 2, Stadthaus II, Ecke Südanlage; Glaubrechtstraße 10, Ecke Crednerstraße; Goethestraße, Platz am Stern;

Kaiserallee 23, Ecke Moltkestraße;

Kaiserallee 89, gegenüber Kaserne(Haus Gemmer); Kaiserallee 129, Volkshalle;

Kirchstraße 9, Konfirmandensaal;

Klinikstraße, Ecke Gaffkystraße;

Krofdorfer Straße 32, Haus Launspach: Landgraf⸗Philipp⸗Platz 10, Ecke Landgrafenstraße; Landmannstraße 1, Ecke Kaiserallee;

Leihgesterner Weg 13, Gummifabrik;

Licher Straße 74, Siechenhaus;

Liebigstraße 20, Ecke Frankfurter Straße; Liebigstraße 92, Ecke Welckerstraße(am Mast); Ludwigstraße 11, Realgymnasium;

Ludwigstraße 56, Ecke Alicenstraße; Marburger Straße 34, Wirtschaft Wellhöfer;