Jahrgang 
1929
Seite
83
Einzelbild herunterladen

jen an, am nd

er⸗

un⸗ gst⸗

st⸗

Allgemeines: Verkehrswesen 83

3. Klasse 2. Klasse 3. Klasse km Eil⸗ Pers. Eil⸗ Pers.Em Eil⸗ Pers.⸗Eil⸗ Pers.⸗ Zug Zug Zug Zug S, W, M, N.

52 70,0 53 71,0 5471,0 55 72/0 56 73,0 57 74,0 5874,0 75⁵,0 60 76,0 6177½0 6² 770 63 78,0 6⁴78,/0 65 79,0 66 80,% 13,2067 80, 13,868 81, 14/269 81,% 14,87082,0

8²/0 15,672 83,0 16,0173 83,0 16,/474 84,0 16,875 84,0 17,01 7685,0 85,0 17,/678 85,0 18,079 86,%0 18,6 80 86,0

86/,0 19,8082 87/0 20,28387%0 20,8 84 87,½0 21,4085 87½0 22,0 86 88,0 22,687 88,0 23,208888/0 23,889 88,0 24,490 88,0 88,0 25,692 88,0 26,24 93 89,0 26,894 89,0 27½495 90, 28,09690,%0 28,69791,%0 29,2J98 92/%0 29,89993/%0 30/2 0094,0

46/0 47/0 48,0 48,0 49,0 49,0 50,0 50,0 51,0 51,0 5²j0 52²/0 52/0 53,0 53/0 54,0 54,0 54,0 55,0 55,0 55, 6²/056,0 56,0 56,0 57/½0 57½⁰ 57½0 57½0 57½0 58,0 58,0 58,0 58,0 58,0 59,0 59,0 50,0 50˙⁰0 59,0 66,0 59, 59,0 59,0 66,/059,0 60,0 60,0 6¹nh0

30,6 31½0 31½2 31,6 32,0 32•4 32/6 33/0 33,2 33,6 33,8 34,2 3⁴.⁴4 3⁴,6 35,0 35,2 35/4 35,6 36,0 36,2 36/%4 36,6 36j8 37/0 37/⁰ 37½2 37½4 37,6 37,½8 37/8 38,½0 38,½2 38,½2 38,/4 38,4 38,½4 38,6 38,6 38,8 38,8 38,8 38,8 38,8 39,2 39,8 41,„0 6²½0 41, 6²,0 41,0 6³/ 42⁰0

—

P.IIIITITFITITTITTITITITTITTTT

ASNE + O

DD σν

———— S οπ

—

—

—D4

+ —————— I.—

-σ 00 Oα —

— — E

—————

7 1(69,052,0 46,0

Der Prei u annz is der Schülermonatskarten entspricht nähernd dem halben Preis der Monatskarten.

Teil Teilmonatskarten. für die matskarten werden an jedermann, aber nur eine W 3. Wagenklasse ausgegeben. Sie gelten für rechtigen de von Sonntag bis einschl. Samstag und be⸗ Die Gelt zur beliebig häufigen Fahrt an allen Tagen. tag zu angsdauer erlischt um Mitternacht von Sams⸗ Taristilometer. Die Entfernungsgrenze beträgt 75

Arbeiterwochenkarten

werd arb Sen. an ausschließlich mit mechanischen oder Hand⸗ EG⸗ eschäftigte zur Fahrt zwischen Arbeits⸗ und

Wohnort auf Entfernungen bis einschl. 75 Tarifkilometer ausgegeben. Sie gelten von Sonntag bis einschl. Sams⸗ tag und berechtigen zur beliebig häufigen Fahrt an allen Tagen, jedoch nur für die 3. Wagenklasse. Uebergang in eine höhere Klasse ist ausgeschlossen. Die Ausgabe der Karten erfolgt nur auf Antrag nach vorgeschriebenem Muster. Vordrucke hierzu verkaufen die Fahrkartenaus⸗ gaben. Der Antrag ist seinem Vordruck entsprechend vom Arbeitgeber, vom Antragsteller selbst und von der Polizei⸗ behörde am Wohnort des Arbeiters mit Tinte auszu⸗ fertigen und zu unterschreiben.

km a, Km M, EKm ,Em SKm Sd 13 0%½0182,½033 4,00 48 5„,80 63 6,90 4 0,8019 2,8034 4,10495,064 6,90 5 0,9020 2,9035 4,050 6,0065 7/00 6 1,0021 3,00 364,30 516,10 667/00 7 1,2022 3,10374,4052 6,067 7/0 8 1½4023 3,2038 4,60 53 6,2068 7/10 9 1,5024 3,2039 4,7054 6,30697/½0 101,7025 3,3040 4,8055 6,40707,½ 11180 26 3,40414,90 f56 6,40717,30 12 2,0027 3,4042 5,0057 6,5072 7,30 13 2,10[28 3,5043 5,20586,6073 7,½0 142,20 29 3,60445,3059 6,60747/%0 15 2,40 30 3,6045 5,4060 6,70757, 16 2,5031 3,8046 5,50616,80

17 2,6032 3,90 47 5,6062 6,80

Der Preis der Kurzarbeiterwochenkarten ent⸗ spricht ungefähr dem halben Preis der Wochenkarten unter Aufrundung auf 10 Pfennig.

Arbeiterrückfahrkarten

werden ausgegeben an

a) die gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen (Beamte, Angehörige der Reichswehr, Angestellte und Arbeiter),

b) die Beamtenanwärter, Lehrlinge und an andere zur Berufsausbildung beschäftigte Personen.

Von den Genannten erhalten Arbeiterrückfahrkarten:

1. Verheiratete zur Fahrt zwischen dem Arbeitsort und dem Wohnort des Ehegatten,

2. Verwitwete und Geschiedene zur Fahrt zwischen dem Arbeitsort und dem Ort, wo sie mit ihren un⸗ Iahren,. Kindern einen gemeinsamen Haushalt ühren,

3. Unverheiratete zur Fahrt zwischen dem Arbeitsort und dem Wohnort der Eltern. Elternlose Unverheiratete erhalten die Karten, wenn sie unter 21 Jahre alt sind, nach dem Wohnort der Erzieher, wenn sie mit Geschwistern einen gemeinsamen Haushalt führen, nach dem Wohn⸗ ort der Geschwister. Verwitwete und Geschiedene, die keinen gemeinsamen Haushalt mit unverheirateten Kindern führen, stehen Unverheirateten gleich.

Die Karten gelten am Tage vor Sonn⸗ und Festtagen oder an diesen Tagen selbst zur Fahrt nach dem Wohnort der Angehörigen und am Tage nach Sonn⸗ und Fest⸗ tagen oder an diesen Tagen selbst zur Fahrt nach dem Arbeitsort. Die Tage, die als Festtage gelten, werden bekannt gemacht.

Die Arbeiterrückfahrkarten werden nur für die dritte Wagenklasse ausgegeben und gelten längstens 7 Tage, den Tag der Lösung eingerechnet. Die Benutzung der Karten an anderen im Tarif genannten Tagen ist nur nach Bescheinigung der Karten durch den Bahnhof zulässig. Die Entfernungsgrenze beträgt während der Dauer der Wohnungsnot 250 Tarifkilometer. Ueber⸗