Jahrgang 
1929
Seite
82
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8² Abschnitt 1

Sonntagsrückfahrkarten werden ausgegeben:

2.. Stationen Klasse , NAl. Von Allendorf(Lumda) nach Bad⸗Nauheim über Lollrrrr 2,40 Gießen über Lolllrrrrrr 1j,50[.— Von Gießen nach Alsfeld(OberhesseeꝭRaͤnnn 4,603,10 Bad⸗Nauheiniununununununununn 2,10[/40 Braunfels oder Braunfels⸗Oberndorf. 1,801,/¾0 Büdingen(Oberhesseunus 4,202,80 Düsbahh uV 1j„400,/90 Tilenbür 3,10[2,10 Frankfurt(Main) Hßñsñiitt. 5,.— 3,30 Friedberg(Hessenm: 2,50,70 Gedern oder Schottten 4,903,½0 Gelnhauhenrn 5,303,50 Grünberg(Oberhessens 1,801,/20 Herborn(Dillkreis 2,701„,80 Sunnmmi 1j,701„10 Katzenfurt oder Braunfels über Wetzlar. 2,101/0 Koblenz oder Oberlahnstein 8,805, 80 Laubach(Oberhessen) über Sn 3,202,10 Mücke Lauterbach(Hessen) Norrdd 6,.— 4.— Li 1,20 0,80 Limburg(Lahnm 4,903,30 Marburg(Lahnun)n)·mm 2,301„,50 RNbda 2,70 1„,80 Oberlahnstein siehe Koblenzz Schotten über Nidaaen 3,802,50 Weilbuürr¶ 2,701,80 Weerrrrr 1.—1 0,70 Von Grünberg(Oberh.) nach Gießen 1,801„/20 Von Hungen nach Bad⸗Nauheim über Friedberg..2,01,50 HWieess 1,701„10 Von Langsdorf nach Wieennn„ 1,501,.— Von Lich nach Gieorr„„ 1„200,80 Von Lollar nach Frankfurt(Main) Hbñp§¾ni. 5,603,70 Marburg(Lahnmm- 1„701,10 Von Londorf nach Bad⸗Nauhemiuinm 3,902,60 Gießen über Lollarͤrr 1j,„801„20 Marburg(Lahnmm:: 2,70[1„80 Von Trais⸗Horloff nach GWienem 2.—„30

Liegt ein Sonntag unmittelbar vor oder nach einem dieser Festtage, so gelten die Sonntagsrückfahr⸗ karten zur Hinfahrt am Tag vor den zusammen⸗ hängenden Sonn⸗ und Festtagen von 12 Uhr an und an den beiden Sonn⸗ und Festtagen selbst,

zur Rückfahrt an den beiden Sonn⸗ und Festtagen und an dem darauf folgenden Tag bis 9 Uhr; c) zu Ostern zur Hinfahrt am Gründonnerstag von 12 Uhr an, am Karfreitag, am Sonnabend(Samstag), am Ostersonntag, am Ostermontag, zur Rückfahrt am Karfreitag, am Sonnabend (Samstag) bis 9 Uhr, am Ostersonntag, am Oster⸗ montag, am Dienstag bis 9 Uhr; d) zu Pfingsten zur Hinfahrt am Freitag von 12 Uhr an, am Sonn⸗ abend(Samstag), am Pfingstsonntag, am Pfingst⸗ montag, zur Rückfahrt am Pfingstsonntag, am Pfingst⸗ montag, am Dienstag bis 9 Uhr; e) zu Weihnachten zur Hinfahrt am 23. Dezember von 12 Uhr an, am 24., 25. und 26. Dezember,

zur Rückfahrt am 25. und 26. Dezember, am 27. De⸗

zember bis 9 Uhr.

Fällt der 23. Dezember auf einen Sonntag, so gel⸗ ten die Karten zur Hinfahrt vom 22. Dezember 12 Uhr an, zur Rückfahrt außer an den oben ge⸗ nannten Tagen am 23. Dezember und am 24. Dezember bis 9 Uhr.

Fällt der 27. Dezember auf einen Sonntag, so gel⸗ ten—05 Karten zur Rückfahrt bis zum 28. Dezember 9 Uhr.

Die Rückfahrt muß auf der Zielstation der Fahrkarte am Montag oder am Tag nach Festtagen spätestens um 9 Uhr, von Unterwegsstationen spätestens mit dem Zug angetreten oder fortgesetzt werden, der den Ziel⸗ dahnhof um 9 Uhr verläßt. Die Rückfahrt ist nach 9 Uhr ohne Fahrtunterbrechung, bei Zugwechsel mit dem nächsten anschließenden Eil⸗ oder Personenzug zurück zulegen.

Der Uebergang in eine höhere Klasse ist gestattet. Bei Berechnung des Preises der Uebergangskarten gelten die Sonntagsrückfahrkarten als gewöhnliche Fahrkarten.

Fahrtunterbrechung ist sowohl auf der Hinfahrt wie auf der Rückfahrt je einmal gestattet.

Bei Benutzung von Eilzügen ist der volle Eilzug“ Zuschlag zu zahlen.

Inwieweit die Benutzung von Schnellzügen gegen

Zahlung des Schnellzugzuschlages moͤglich ist, ergib sich aus den Schalteranschlägen.

Für Kinder vom vollendeten 4. bis zum 10. Lebens⸗ jahr und für jüngere Kinder, für die ein Platz beansprucht 1u. en eine Sonntagsrückfahrkarte zum halben Preise zu lösen.

Abweichungen von diesen Bestimmungen werden durch Schalteraushang bekannt gemacht.

Eilzüge nur gegen Zahlung des tarifmäßigen Cilzaf, zuschlages, Schnellzüge nur gegen Zahlung des 1