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besondere bei elektrischem Kochen, wird diese Garantiesumme von 420 kWh(täglich 1,2 KWh) ohne Schwierigkeiten erreicht. Die Lichtspitzenzeit endet täglich um 21,30 Uhr. Sie beginnt in den Monaten November, Dezember und Januar um
16,30, Februar und Oktober um 17, März und
September um 18, April und August um 19, Mai, Juni und Juli um 21 Uhr.
b) für Geschäfte jeder Art, insbesondere Hotels, Cafés, Läden usw.: Hier sind min⸗ destens 1500 KWh zu 10 Rpf.= 150,— H., im Jahr zu bezahlen. Werden statt 1500 KWh nur 1000 KWh im Jahr abgenommen, so kostet die Kilowattstunde 15 Rpf. statt 10 Rpf. Die Sperrzeit beginnt zu den unter Ua angegebenen Zeiten; sie endet jedoch jeweils um 22 Uhr.
III. Dreifachtarif: Nachtzeit 8 Rpf.— Tages⸗ zeit 10 Rpf.— Lichtspitzenzeit 45 Rpf. Es gelten im wesentlichen die unter Ua aufgeführten Bestim⸗ mungen. Die Nachtzeit beginnt um 21,30 Uhr und endet um 6 Uhr. Bei Vorhandensein von Speicher⸗ apparaten(Warmwasserspeicher) tritt durch Rabatt⸗ gewährung eine Herabsetzung des Nachtstrompreises bis auf 6 Rpf. und darunter ein.
IV. Sondertarif für Kochen und Heizen: Wird der Strom lediglich für Koch-⸗ und Heiz⸗ zwecke(besonderer Zähler) benutzt, so wird ein Einheitspreis von 12 Rpf. für die Kilowattstunde, ohne Erhöhung in der Lichtspitzenzeit, berechnet. Bei Einrichtung größerer elektrischer Heizungen können entsprechend der Größe der Abnahme weitere erhebliche Preisermäßigungen eingeräumt werden.
Für Kraftzwecke beträgt der Strompreis 25—10 Rpf. je nach Verbrauch. Industrieabnehmer erhalten besondere Tarife auf Grund abzuschließen⸗ der Verträge eingeräumt. Die Strompreise im städtischen Uberlandgebiet werden, soweit es in Oberhessen gelegen ist, den von der Überlandanlage der Provinz Oberhessen festgesetzten Preisen an⸗ gepaßt. Sie bestehen z. Z. aus einer Grundgebühr, die der Anzahl der Brennstellen bzw. dem Anschluß⸗ wert der Motoren angepaßt ist, und einer Arbeits⸗ gebühr, die für Licht 25 Rpf., für Kraft 15 Rpf. je Kilowattstunde beträgt. Für Heiz⸗ und Kochzwecke besteht ein besonderer Tarif mit 12 Rpf. je Kilowatt⸗ stunde. Auf Antrag können die in der Stadt Gießen geltenden Tarife zur Anwendung gelangen.
Die Stromlieferung erfolgt auf Grund der all⸗ gemeinen Stromlieferungsbedingungen, die von dem Elektrizitätswerk zu erhalten sind; bei Neu⸗ anschlüssen und Anderung bestehender Leitungs⸗ anlagen ist Antrag nach Formular bei dem Werk zu stellen. Die Ausführung dieser Arbeiten darf nur durch die Installateure erfolgen, die hierfür zu⸗ gelassen sind; ihre Namen werden von dem Elek⸗ trizitätswerk in den Zeitungen veröffentlicht.
Die Stadt Gießen ist Mitglied des Elektro⸗ Zweckverbandes Mitteldeutschland in Kassel, der
einen Zusammenschluß kommunaler Stromabneh mer(Städte und Landkreise) darstellt; das von ihm erfaßte Gebiet wird etwa durch die Linien Hanau Kassel und Göttingen—Brilon ersichtlich gemacht. Die Abgrenzung in Versorgungsgebiete hat in den letzten Jahren unter erheblicher Beteiligung des preußischen Staates Fortschritte gemacht; die Auf- teilung unter den Großlieferanten ist offensichtlich soweit durchgeführt, daß für die Gemeinden als Großabnehmer eine Auswahl zwischen den in Frage kommenden Stromlieferanten tatsächlich fast ausgeschlossen ist. Aus diesen Gründen erscheint es richtig, sich an einem Zusammenschluß der Strom abnehmer zu beteiligen. ö
Straßenbahn.
Die im Jahre 1909 in Betrieb genommene Straßenbahn hat eine Gleislänge von 6,54 Km und verfügt über 22 Motor⸗ und 6 Anhängewagen. Die Strecke ist eingleisig. Der Wagenführer gibt gleichzeitig die Fahrscheine aus(Einmannwagen). Es ist der 7½ Minuten⸗Verkehr eingerichtet, der auf Einzelstrecken bis auf 3/ Minuten verdichtet werden kann. Der Fahrpreis beträgt bis zu 9 Teil strecken 15 Rpf. und darüber hinaus 20Rpf. Daneben sind Fahrscheinheftchen(12 Karten zu 1,40 H. bzw. 1,80 ½), ferner Monatskarten(10, Monatskarten für Studierende und Lehrlinge (7,50. H.W), und Schülerkarten(Monatskarte 5 A½μ Einzelfahrt 10 Rpf.) eingeführt. Im Kalenderjahr 1928 wurden 2000000 Personen befördert und rund 550000 Wagenkilometer gefahren. Auf das Wagen⸗ kilometer entfallen also rund 3,6 Fahrgäste. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Zahl der gefahrenen Wagenkilometer die Grundlage für die Ausgaben bildet. Darnach richten sich die Personalkosten, der Stromverbrauch sowie die sonstigen Betriebskosten. Die Zahl der Fahrgäste bestimmt die Höhe der Ein⸗ nahmen. Die Einführung einer Heizung der Wagen während der Winterzeit wird in Erwägung ge? zogen, sie ist seither mit Rücksicht auf die Höhe den Betriebskosten und die Kürze der Fahrtstrecken zurückgestellt worden. 13
Ferner ist im letzten Jahre eine Pufferbatterie für die Straßenbahn mit einer Leistung von 450 KV während 3 Stunden aufgestellt worden. Sie soll einerseits die stoßweise Strominanspruchnahme, die durch das von allen Wagen gleichzeitig erfolgende Anfahren und Halten(leingleisiger Betrieb) bedingt ist, ausgleichen, andererseits bei Störungen den Betrieb der Straßenbahn mehrere Stunden sicher? stellen. Außerdem kann sie zu der vorhandenen Lichtbatterie des Elektrizitätswerkes hinzugeschaltet werden und dient dann als Verstärkung der Reservée bei etwaigen Störungen im Fremdbezug.
In den letzten Jahren hat fast überall die Ein“ richtung von Kraftfahrlinien, nachdem diese ö Entwicklung zunächst für den Großstadtverkehr ein“


