de——— feabrtsohere Beerdigungserlaubnisschein. Der Be⸗ 6 ordner sorgt ferner für rechtzeitige Verbringung Heberführen in das Sterbehaus, bestimmt die Zeit der Emveinbrung der Leiche in die Leichenhalle und, im erdigung men mit den Angehörigen und soweit die Be⸗ diesem diunter Mitwirkung eines Geistlichen erfolgt, mit 36 96 Zeit der Beerdigung. getrete eichen sind innerhalb 24 Stunden nach ein⸗ odesschein Tode, jedoch nicht vor Ausstellung des halle cheines mit dem Leichenwagen in die Leichen⸗ verwahr überführen und dort bis zur Beerdigung zu egräbnis Die Frist kann durch den Begräbnisordner werden nisamt) auf zweimal 24 Stunden verlängert gesundl⸗ wenn besondere Gründe dafür sprechen und Ei arceitliche Bedenken hiergegen nicht bestehen. Die aus in der Leiche, sowie die Verbringung des Sarges unter Beisterbehause auf den Leichenwagen geschieht eihilfe desjenigen, der den Sarg geliefert hat. und zw eerdigungen finden von der Leichenhalle aus, nach zar nur an Werktagen, in der Zeit von 1 bis 5 Uhr Uebittags statt. dem gr alle Beerdigungen und Beisetzungen wird von dir nisamt ein Verzeichnis gefüͤhrt, das enthält: die mit dem Lageplan übereinstimmende Nummer 2 jedes Grabes, 11 und Zunamen, sowie Alter des Verstor⸗ en, . Tag und Stunde der Beisetzung.
Die Feuerbestattungen. Gießen Jeuerbestattung darf nur in der von der Stadt werden krichteten Anlage und nur dann vorgenommen
er Na wenn sie von dem Verstorbenen angeordnet ist. bestat achweis dafür, daß der Verstorbene die Feuer⸗ desselh ng angeordnet hat, muß durch eine Verfügung
X hnte von Todeswegen oder durch eine hinsichtlich selben erschrift öffentlich beglaubigten Erklärung des⸗ beurkunoder durch das von einer öffentlichen Behörde welche deete Zeugnis zweier glaubwürdiger Personen, darget an wördestorbenen im Leben nahe gestanden haben,
Die Tzperden. seichneFähigkeit, eine Anordnung der im Abs. I be⸗ schriftend Art zu treffen, bestimmt sich nach den Vor⸗
at d des§ 2229 des Bürgerlichen Gesetzbuches. bensjah er Verstorbene zur Zeit seines Todes das 16. Le⸗ od nicht vollendet, so kann die Feuerbestattung Ub. Inhaber der elterlichen Gewalt durch Erklärung er der Ortspolizeibehörde des Sterbeortes an⸗ „ werden. infachheit wegen empfiehlt es sich, seine Feuer⸗ 0 lichs bei Lebzeiten anzuordnen, diese Erklärung Hepahren eglaubigen zu lassen und sie derart aufzu⸗ ehörtaan siangen von ihr sofort Gebrauch machen können. Er⸗ unentgeltli dieser Art können auch beim Begräbnisamt tlich hinterlegt werden. erbringen der Leichen in Gießen verstorbener ö 6 nach dem Friedhof regelt sich nach der Fried⸗ bestattun Begräbnisordnung. Die Anmeldung der Feuer⸗ Aus erfolgt bei dem Begräbnisamt. Leichenwahegelegenen Orten kann die Leiche durch ei der Faut anch dem Friedhof verbracht werden. belebte ahrt durch die Stadt sind möglichst die weniger Auf 5 Straßen zu wählen. wesen erlashtung der im Sterbeort für das Bestattungs⸗ Di rassenen Bestimmungen wird hingewiesen. besta tun auerfeierlichkeiten finden in der vor der Feuer⸗ Die Mil.gsanstalt befindlichen Friedhofskapelle statt. irkung eines Geistlichen wird auf Antrag durch nisordner(Begräbnisamt) vermittelt. V bren eendigung der Feier wird der Sarg in das nungsgebände überführt.
. Persone
Allgemeines: Auszüge aus städtischen Bestimmungen
daß bei eintretendem Todesfall die An⸗
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Der Zutritt zu dem Verbrennungsgebäude ist nicht gestattet. Ausnahmen für die nächstem Angehörigen können von dem Begräbnisordner(Begräbnisamt) gemacht werden.
Ueber die Einäscherung hat der Friedhofsverwalter einen entsprechenden Eintrag in das Bestattungsver⸗ zeichnis zu machen.
Die Aschenreste werden den Hinterbliebenen in ge⸗ schlossener Blechbüchse übergeben. Die Aschenbehälter werden mit der Ziffer versehen, unter welcher die Ein⸗ äscherung in dem Bestattungsverzeichnis eingetragen ist. Diese Ziffer ist auch in dem Einäscherungsscheine anzugeben.
Die Aschenreste können entweder auf den von der Stadt zur Verfügung gestellten Plätzen beigesetzt oder von den Hinterbliebenen in eigene Verwahrung ge⸗ nommen werden.
Maßgebend ist in dieser Hinsicht in erster Linie der Wunsch oder die Anordnung des Verstorbenen, in Er⸗ mangelung solcher der Wunsch derjenigen Personen, die für die Bestattung sorgen.
Ehrenfriedhöfe.
Die als Ehrenfriedhöfe angelegten Flächen am Rodt⸗ berg werden durch die Friedhofsverwaltung einheitlich gärtnerisch angelegt und unterhalten. Das Abgrenzen der einzelnen Gräber und das Aufstellen von Denk⸗ mälern auf den Grabflächen durch Angehörige der ver⸗ storbenen Helden ist nicht zulässig. Blumen dürfen nur an den Kopfenden der Gräber, und zwar zu beiden Seiten der Schriftplatten aufgestellt werden.
Gebührenordnung
zur Friedhofs⸗ und Begräbnisordnung für die Stadt.
I. Gebühren für Gräber.
1. Grufthallen 2. Erbbegräbnisse: a) für jede Grabstätte an der Mauer. 300,.— b) für jede Grabstätte vor einer städ⸗ tischerseits hergestellten und zu unter⸗ haltenden Hecke c) für jede Grabstätte an Tläbenn d) für jede Grabstätte an Plätzen mit Einfassung e) Erburnenplatz in der Mauernische f) Erburnenplatz im Urnenhain oder an sonstigen Plätzee für das dritte und jedes weitere Grab in einer Begräbnisstätte wird ein Zu⸗ schlag erhoben von g) für die Genehmigung zur Wieder⸗ belegung eines Grabes in einer voll⸗ belegten Erbbegräbnisstätte des Fried⸗ hofes am Rodtberg wird die Hälfte des für die Erwerbung eines gleichen Grabes geltenden Gebührensatzes er⸗ hoben.(Die bei Sterbefällen ent⸗ stehenden städtischen Kosten, ebenso die Kosten für Erwerbung von Erb⸗ begräbnissen, Einfassungsgräbern, Reihen⸗ gräbern usw. können auf Antrag in Raten innerhalb eines halben Jahres zinslos gegen Sicherheitsleistung ge⸗ zahlt werden.) 3. a) Einfassungsgrab ohne Einfassung b) Einfassungsgrab mit Einfassung. 4. a) Nbeneren für einen Erwachsenen b) Reihengrab für ein Kind von 3 bis 10 Jahren
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