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abreichung von Speisen und Getränken oder wenn sie der Unterhaltung bei Vereinsfestlich⸗ keiten usw. dienen, wird die Pauschsteuer nach der Größe des benutzten Raumes erhoben. Die Größe des Raumes wird festgestellt nach dem Flächeninhalt der für die Vorführung und die Zuschauer bestimmten Räume. Die Steuer beträgt bei den
1. unter Aa) genannten Veranstal⸗
tungen für je 10 qm
Flächeninhalt. 1.— RM.
2.„ Ab) genannten Veranstal⸗ tungen für je 10 qm Flächeninhall.—.60 RM. 3.„ Ac) genannten Veranstal⸗
tungen für je 10 qm Flächeninhallt.—.20 RM. Die Pauschsteuer kommt zur Berechnung,
sofern und soweit die Veranstaltung ohne Ein⸗
trittskarten oder sonstige Ausweise zugänglich
ist und ferner anstelle der Kartensteuer, wenn die
Teilnehmer zwar eine Eintrittskarte oder einen
sonstigen Ausweis zu lösen haben, die Durch⸗
führung der Kartensteuer aber nicht hinreichend überwacht werden kann.
3. als Sondersteuer nach der Bruttoeinnahme.
Künstlerisch hochstehende Veranstaltungen werden
nach näherer Vorschrift der Steuerordnung zu einer
Sondersteuer von 8 v. H. der Bruttoeinnahme
herangezogen.
Anmeldung und sonstige gemeinsame Vor⸗ schriften.
Vergnügungen, die im Gemarkungsbezirk der Stadt Gießen veranstaltet werden, sind bei der Steuerstelle, Stadthaus Bergstraße, anzumelden. Die Anmeldung hat spätestens einen Werktag, und wenn die Veran⸗ staltung der Kartensteuer unterliegt, spätestens zwei Werktage, und wenn für die Veranstaltung Steuer⸗ freiheit in Anspruch genommen wird, spätestens fünf Werktage vorher zu erfolgen. Zur Anmeldung ver⸗ pflichtet ist sowohl der Unternehmer der Veranstaltung als auch der Inhaber der dazu benutzten Räume. Letz⸗ terer haftet neben dem Veranstalter für den Eingang der Steuer als Gesamtschuldner. Sollen Eintrittskarten ausgegeben werden, dann sind diese bei der Anmeldung vorzulegen.
Der Steuerbetrag ist nach Feststellung und Anfor⸗ derung sofort an die Stadtkasse zu entrichten.
Steuerzuwiderhandlungen(§ 356 Reichsabgabenord⸗ nung) werden ebenso bestraft wie die Zuwiderhandlungen gegen Reichssteuergesetze.
Friedhof und Krematorium. Aus der Friedhofsordnung für den Friedhof am Rodtberg.
Der Friedhof besteht aus mehreren Abteilungen; jede Abteilung besteht aus einzelnen Bezirken. Die Ab⸗ teilungen werden mit Ziffern, die Bezirke mit Buch⸗ staben bezeichnet.
Die Gräber werden mit entsprechendem Nummer⸗ pflock versehen.
Dieser verbleibt mindestens ein Jahr auf dem Grabe, soweit nicht vorher die Bezeichnung des Grabes auf der Einfassung desselben dauerhaft angebracht ist.
Der Friedhof wird um 8 Uhr geöffnet und in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. November und vom 16. Fe⸗ bruar bis 15. März um 6 Uhr abends, vom 16. November bis 13. Februar um 5 Uhr abends, vom 16. März bis 15. April und vom 16. September bis 15. Oktober um 7 Uhr abends, vom 16. April bis 15. Mai und vom
Abschnitt 1
16. August bis 15. September um 8 Uhr abends, u räbn shlosen. Mai bis 15. August um 8½ Uhr abends 25 8 hlossen.
Die Schließung des Friedhofes wird durch Läuten 50 Friedhofsglocke angezeigt. Bei Beginn des Läut erdigu muß der Friedhof sofort verlassen werden. Eine Viert iesen schloss nach dem Läuten werden die Friedhofstore Die
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Die Besucher, sowie die mit Arbeiten auf dem Fri Tades
hof beschäftigten Personen haben den Weisungen halle
Friedhofsverwalters unbedingt Folge zu leisten. verwa Das Radfahren auf den Wegen des Friedhofes, so(Vegr das Rauchen innerhalb des Friedhofes und das Mi werde bringen von Hunden in den Friedhof ist verboten. gesund Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht v Einsar Erwachsenen den Friedhof betreten. aus d Mit Zugtieren bespannte Fuhrwerke und Kraftwah unter dürfen nur nach vorher erwirkter Erlaubnis der Fri Alle hofsverwaltung in den Friedhof fahren. und zu Handkarren und Handwagen dürfen nur dann auf de nachm Friedhof verbracht werden, wenn dies für zulässi Ueb sofort vorzunehmende Arbeiten erforderlich ist. dem 9 Der Friedhofsverwalter hat auf Wunsch jede Begr 1 nisstätte jederzeit unentgeltlich nachzuweisen. Das unbefugte Betreten fremder Begräbnisstätt 2 ist verboten. Gewerbsmäßige Ausführung von Arbeiten auf d 3
Friedhofe, mit Ausnahme des Begießens von Pflanz ist an Sonn⸗ und Feiertagen verboten.
Aus der Friedhofsordnung für den Friedho am Nahrungsberg.
Mit der Eröffnung des Friedhofs am Rodtb werden die Beerdigungen in Reihengräbern auf Friedhof am Nahrungsberg geschlossen und die Abgl⸗ von sonstigen Begräbnisplätzen daselbst eingestellt.
Der Friedhof wird als solcher mindestens 30 Jahre la von der letzten daselbst vorgenommenen Beerdigung erhalten. Die Stadtverordnetenversammlung kann stimmen, daß Teile, in denen seit 30 Jahren keine B
erdigung mehr stattgefunden hat, anderweiter öffe. licher Bestimmung übergeben werden können. rt ö
Auszug aus der Begräbnisordnung. benen Sämtliche Beerdigungen, sowie Ueberführungen vaß von
Leichen nach dem Bahnhof, werden durch das städtij Begräbnisamt(den städtischen Begräbnisordner) besor Die Leichenwärter und Leichenfrauen sind zur übung ihrer Berufsgeschäfte ohne Rücksicht auf die Tod
ursache oder den Zustand der Leiche verpflichtet. richtungen der Leichenwartung müssen sie sich auf B langen jederzeit und ohne Rücksicht auf die Wohnung 5 Beteiligten unterziehen. Die Annahme von Trinkgeldern, sowie von 6 schenken, insbesondere Kleidungsstücken oder Bettze der Verstorbenen, ist den Leichenwärtern und Leiche frauen unbedingt verboten. Jeder Todesfall ist unverzüglich dem städtischen B gräbnisamt durch einen erwachsenen Hausgenossen o einen Leichenwärter oder eine Leichenfrau anzuzeig
Der Begräbnisordner sorgt alsdann für die Erledigunh
aller Leistungen, welche die Gemeinde gemäß die beleht Friedhofs⸗ und Begräbnisordnung oder freiwillig ub Au nommen hat. wesen Derselbe veranlaßt insbesondere, soweit noch erford Die lich, die Leichenschau, sowie die Erteilung der polizeili bestat Beerdigungserlaubnis, bestellt auf Wunsch einen Lei Die 9
wärter oder eine Leichenfrau, sowie den Sarg, beng
richtigt auf Verlangen der Angehörigen den zuständig Na Geistlichen, erteilt dem Friedhofsverwalter Anweig Verbs
wegen Herstellung des Grabes und übermittelt demse


