38 Abschnitt 1 Ver
Diese ausgezeichnete Verordnung regelt die dienstlichen Verhältnisse der praktischen und Wund⸗ ärzte, der Bezirkssanitätsbeamten, der Tierärzte, der Apotheker, der Hebammen und Heildiener und setzt für jeden Beruf eine Gebührentaxe fest. Sie gibt Richtlinien für das Verhalten der Aerzte im persönlichen Verkehr miteinander und den Kranken gegenüber und darf als eine Grundlage der heu⸗ tigen Standesordnungen angesehen werden. An ihrer Ausarbeitung hat der ausgezeichnete Arzt und universelle Lehrer an der Universität Prof. v. Ritgen tätigen Anteil genommen. Auf dieser ersten Medizinalordnung fußen eine Reihe späterer Umarbeitungen und Sonderverordnungen für die einzelnen Berufe.
Durch die politischen Umwälzungen und die Beschneidung der landesrechtlichen Befugnisse nach der Reichsgründung, infolge der großen wissen⸗ schaftlichen Umwälzung in den Anschauungen über Entstehung und Weiterverbreitung der epide⸗ mischen Krankheiten, war ein großer Teil dieser alten Medizinalordnung und ihrer Nachfolger über⸗ flüssig geworden und überholt, so daß eine neue Herausgabe nötig wurde. Diese erfolgte am 29. 12. 1876 unter dem Titel einer„Bekannt⸗ machung über die Organisation der Medizinal⸗ behörden“ und brachte Bestimmungen über deren Neugestaltung, Errichtung der Kreisgesundheits⸗ ämter, Dienstanweisung für die Kreisärzte sowie über die Bildung ärztlicher, tierärztlicher und pharmazeutischer Standesorganisationen. Diese Verordnung war seiner Zeit musterhaft und hat vielen anderen Bundesstaaten als Vorbild für eigene gesetzliche Bestimmungen gedient. Sie ist auch heute noch in Kraft und in jeder Beziehung modern. Lediglich die Abschnitte über die Organi⸗ sation der ärztlichen Standesvereine und die Mit⸗ wirkung ihrer Spitze im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege ist durch die Hessische Aerzte⸗ ordnung von 1922 ersetzt. Mit Ausnahme einer eigenen hessischen Hebammenordnung, Bestim⸗ mungen über die Prüfung von Krankenpflege⸗ personen und Wochenbettpflegerinnen sind die übrigen Teile der alten Medizinalordnung durch Reichsgesetze ersetzt und ergänzt.
b) Das Gesundheitswesen in der Gegenwart.
Der hohen Entwicklungsstufe des Gesundheits⸗ wesens im Kreise Gießen ist es zu danken, wenn unser Bezirk heute zu den deutschen Landstrichen mit geringer Sterbeziffer gerechnet wird. An sich schon eine gesunde, von krankhaften Erbanlagen wenig durchseuchte Rasse, die unter dem rauhen Klima Oberhessens fest und widerstandsfähig ge⸗ worden ist, ist der Bevölkerung des Kreises dank der Kliniken der Landesuniversität, verschiedener kleiner Krankenhäuser in den Landstädten, einer großen Zahl praktischer Aerzte in Stadt und Land
eine schnelle und ausgezeichnete ärztliche Teil Krankenhausversorgung gewährleistet. Seit dung der medizinischen Fakultät der Unib wird einer jährlich wachsenden Zahl Kranker
Kliniken
Heilung und Linderung ihrer Leiden gebracht. li Fakultät verfügt zur Zeit über eine Medizintaul Klinik, Chirurgische Klinik, Frauen⸗ und gebi de hilfliche Klinik, Psychiatrische Kuinik, Hautlidi Hals⸗, Nasen⸗ und Ohrenklinik und eine Küßesit
klinik. Alle diese Krankenanstalten sind mit tune
Poliklinik verbunden, in welcher unbemittelte unentgeltlich ambulant behandelt werden. Mi Hautklinik verbunden ist ein Lupusheim des mni Heilstättenvereins, dem im vergangenen Jahfsall Neubau angegliedert werden konnte. In Au⸗ Gie
für tuberkulöse Erkrankungen der oberen Luf welche mit der Universitäts⸗Ohrenklinik verbuszun werden soll. kom
Sonstige Krankenanstalten. Ben
Fakultät befinden sich an staatlichen Krankenalleich ten in der Kreishauptstadt noch die Landes“ und Pflegeanstalt für Geisteskranke und di sische Nervenheilstätte. Außerdem besitzt die vinz Oberhessen in Gießen eine Provinzial⸗Si anstalt für körperlich und geistig Gebrechliche. ihr ist ein Provinzial⸗Kinderheim verbunde privaten Krankenhäusern stehen der Bevöllesn noch die allgemeinen Krankenhäuser Cvangellna Schwesternhaus und das St. Josefstift zur hebe handlung von Kranken aller Art, sowie die Alei heilanstalt der Balserstiftung zur Verfügung Landkreis bestehen kleinere allgemeine Kr häuser in Hungen und Lich.
Pral Praktische Aerzte und Spezialärzte in der gin In der Stadt Gießen praktizieren, die 5 Universitätsinstituten tätigen Dozenten und sind
stenten nicht mitgerechnet, achtzehn praktische 0 (darunter drei Aerztinnen) und dreizehn Fach der für Augenkrankheiten, Hals⸗, Nasen⸗ und O 0 erkrankungen, Krankheiten derhaul⸗un Gesch HAlie: organe, für Chirurgie und Orthopädie, in Krankheiten, Frauenkrankheiten und Geburt sowie für Nervenkrankheiten.
Landärzte.
Auf den Landkreis verteilen sich sechs undzwo in den größeren Orten ansässige praktische Mie; Die Randbezirke des Kreises Gießen werden Gen Teil noch von Aerzten aus den angrenzende Krie sischen und preußischen Kreisen versorgt.
nächster Nähe haben, so macht doch die är


