Jahrgang 
1927
Seite
15
Einzelbild herunterladen

er Ci zeitli öglich *r Ze it del teiste unds⸗ hule ung 3 chul liede yt u rdun mach

Handwe

Ortsgew

Allgemeines: Aus Stadt und Kreis Gießen 15

Friseure und Perückenmacher⸗Zwangsinnung. Mes Obermeister: Hans Götz, Gießen. echaniker⸗Zwangsinnung. Obermeister: Ernst M Aßmann, Gießen. Obermeister: E. L. Sack, Gießen. Müller⸗Zwangsinnung für Stadt und Landkreis

Gießen. Obermeister: Karl Seipp III, Satt Leihgestern. ler⸗ und Tapezierer⸗Zwangsinnung. Ober⸗

Sch meister: Emil Malkomesius, Gießen. miede⸗Zwangsinnung. Obermeister: Heinrich Sch Becker, Gießen. uhmacher⸗Zwangsinnung. Obermeister: Hein⸗ rich Nicklaus, Gießen. r.Zwangsinnung. Obermeister: Zim Spies, Gießen. merer⸗Zwangsinnung. Obermeister: K. Rin⸗ ker, Nonnenroth. Schneiderinnung. Obermeister: Gärtner,

Wagne Heinrich

Freie

Glaser Werert, WDereinigung. Obermeister: Hch. Marx, Kufer⸗Vereen⸗ Dörn, Geßer Obermeister: Ph. Sommer⸗ Maler⸗ 7 en.

und Weißbinder⸗Vereinigung. Obermeister: Schlosser VBaagner, Gießen.

lie Vereinigung. Obermeister: Karl Krai⸗ Schrei ing Gießen.

Gießen. ung⸗ Obermeister: Fr. Lenz,

Gießen.

werimaung selbständiger Spengler und Installa⸗ Eure. Obermeister: Hch. Blum, Gießen.

Uhr nien Obermeister: Otto Schmidt, n.

Gießen⸗Landkreis.

Ort Weiderb verem Allendorf a. d. Lahn. Vor⸗ ihender: Kaufmann Keiner, Allendorf a. d.

n. Ortsgewerbeverein Allendorf a. d. Lda. Vorsitzen⸗ er: Weißbindermeister Ranft, Allendorf a. d. Lumda. werbeverein Großen⸗Linden. Vorsitzender: Oetsaewerhan Dern, Großen⸗Linden. erbeverein Grünberg. Vorsitzender: Hch.

Orls 11. II, Grünberg.

gewerbeverein Heuchelheim. Vorsitzender:

Carl Ludwig Römer, Heuchelheim.

rker⸗ und Gewerbeverein Klein⸗Linden. Vorsitzender Ludw. Viehmann, Klein⸗ inden. erbeverein Lang⸗Göns. Vorsitzender: Fa⸗ brikant Gaß, Lang⸗Göns. werbeverein Lich. Vorsitzender: Schlosser⸗ meister Fr. Schmidt, Lich. werbeverein Lollar. Vorsitzender: Spengler⸗ meister K. Fuchs, Lollar.

Ortsge

Ortsge Ortsge

Ortsgewerbeverein Londorf. Vorsitzender: Wag⸗ nermeister Wagner, Londorf.

Ortsgewerbeverein Steinbach. Vorsitzender: Zimmerer Schindler, Steinbach.

Bäcker⸗Innung Landkreis Gießen. Obermeister: Ludwig Ihring, Lich.

Schreiner⸗Vereinigung Landkreis Gießen. Ober⸗ meister: Mandler, Heuchelheim.

Sämtliche vorstehenden Organisationen sind im Verband des Hessischen Handwerks und Gewerbes, Bezirksverband Gießen, zusammengeschlossen.

Diese wenigen kurzen Ausführungen mögen genügen.

Sie zeigen, daß Handwerk und Gewerbe in fast hundertjähriger Entwicklung aus kleinen beschei⸗ denen Anfängen heraus zu einer ungeahnten Blüte emporgestiegen sind. Sie zeigen aber auch, daß Handwerk und Gewerbe eine geschlossene Einheit bilden, die bereit ist, ihre Kraft zum besten der Allgemeinheit einzusetzen.

Die Betriebe der Stadt Gießen.

Von Beigeordnetem Dr. Ernst Seib, Gießen.

Im Gegensatz zu großen Teilen des Auslandes hat die Entwicklung in Deutschland überwiegend dahin geführt, daß die Städte solche Betriebe, die dem allgemeinen Nutzen dienen und die die Inter⸗ essen der Gesamtheit der Einwohner berühren, auf eigene Rechnung führen und sie nicht der Initiative der Privatwirtschaft überlassen; vielfach handelt es sich um Unternehmungen von beachtlicher Größe und ansehnlichem Umsatz. Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Form des städtischen Regiebetriebs im Rahmen der öffentlich⸗rechtlichen Verwaltung oder die Form privatrechtlicher Unternehmungen (Aktiengesellschaft, G. m. b. H. usw.) bei ausschließ⸗ licher oder doch überwiegender Beteiligung öffent⸗ licher Verbände gewählt wird. Wenn auch die Gestaltung in den einzelnen Städten eine ver⸗ schiedenartige ist, so lassen sich doch im allgemeinen folgende Gebiete unterscheiden, auf denen in der Hauptsache die Städte wirtschaftlich tätig sind:

a) Wasser⸗, Gas⸗ und Elektrizizitätsversorgung,

b) Verkehrsbetriebe(Straßenbahn, Hafen⸗ anlagen),

c) Sanitäre Anlagen(Schlachthöfe, Bäder).

Für diese Entwicklung war neben kommunal⸗ politischen und finanziellen Erwägungen wohl zum Teil der Umstand maßgebend, daß die Versorgungs⸗ und Betriebsanlagen nur unter Benutzung der im Eigentum der Städte stehenden Straßen durch⸗ geführt werden konnten. Es darf behauptet werden, daß bei dieser Gestaltung der Dinge die Interessen der städtischen Bevölkerung sowohl als Verbraucher (Einfluß auf die Tarife) als auch als Steuerzahler (Ablieferungen der Werke an die Stadtkasse zur