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Abfuhr des Hauskehrichts. J. Der städtische Abfuhrdienst erstreckt sich
lediglich auf die Beseitigung des Hauskehrichts
und der häuslichen Abfälle; Kehrichtkasten und Gefäße, welche Bauschutt, Steine, ge—
werbliche Abfälle und dergleichen enthalten,
werden seitens der Kehrmannschaft weder entleert, noch deren Inhalt abgefahren.
2. Ebensowenig ist die Kehrmannschaft ver— pflichtet, Kehrichtkasten oder Gefäße zu ent— leeren, welche mungen, insbesondere denjenigen bezüglich des Fassungsraumes nicht entsprechen.
3. Gefäße zum Sammeln des Hauskehrichts und der häuslichen Abfälle müssen solide und
den nachstehenden Bestim
Reinhaltung der Straßen 22—.— Bezirkseinteilung zur Feuerlösch⸗Ordnung 2c.
dicht hergestellt und mit je zwei Handhaben versehen sein; dieselben dürfen das Maß von 60 ebam Inhalt keinesfalls überschreiten. Das Muster eines Kehrichtkastens in Holz von 50 40 30 em Größe kann auf dem Tiefbauamt eingesehen werden.
Ausschütten von Wasser aus den Häusern auf die Straßen.
Es ist verboten, Wasser aus den Häusern auf die Straßen oder öffentlichen Plätze aus— zuschütten, bei Meidung der im Art. 293 des Polizeistrafgesetzes angedrohten Strafe.
Bezirkseinteilung zur Orts⸗Heuerlöschordnung und§euer-Alarm-Signale.
Zwecks leichterer Verständigung der Ein⸗
wohner über die Oertlichkeit eines ausge— brochenen Brandes ist die Stadt in die unten näher bezeichneten 5 Bezirke eingeteilt worden, und sollen diese Bezirke bei Alarmierung durch den Stadttürmer, wie folgt, näher kenntlich gemacht werden.
Der 1. Bezirk(Stadtinneres) umfaßt alle von der Nord-⸗, Ost-, Süd- und West⸗Anlage umschlossenen Hofreiten und ein— zelnen Gebäude der inneren Stadt, also Kreuz⸗-, Markt⸗, Kirchen-, Linden- und Brandplatz, Neuenweg, Diezstraße, Neuen Bäue, Triller-, Weiden- und Erlengasse,
Johannesstraße, Mäusburg, Sonnenstraße,
Dreihäuser⸗-, Wagen⸗, Wetter- und Ritter— gasse, Schulstraße, Kanzleiberg, Kaplanei— und Schloßgasse, Marktlauben- und Sencken— bergstraße, Linden-, Hunds-, Brand- und Braugasse, Landgrafen- und Walltorstraße, Asterweg bis zur Nord-Anlage, Schiller- und Dammstraße bis zur Nord-Anlage, Zozels—
Walltor bis zum Gerichts-Gebäude, dem Fußpfad von dort nach dem Philosophenwald und dessen Verlängerung nach Wieseck liegen, also die nach West und Nord gerichteten
Seiten der Nord-Anlage, die Steinstraße,
und Wetzsteingasse, Wetzsteinstraße, Auf der
Bach, Kirchstraße, Burggraben, Marktstraße, Stall- und Sandgasse, Neustadt, Oswalds Garten, Kleine Mühlgasse, Mühlstraße, Tiefen— weg, Kaplans⸗, Katharinen-, Löwen- und Wollengasse, Bahnhofstraße bis zur West— Anlage und Schanzenstraße, Seltersweg, Goethestraße bis zur Süd-Anlage, Teufels— lustgärtchen, Plockstraße, Maigasse, und die nach dem Staͤdtinneren gerichteten Seiten der Nord-⸗, Ost⸗, Süd- und West-Anlage.
Der 2. Bezirk(Nordbezirh) umfaßt die Hofreiten und einzelnen Gebäude, welche in dem Gebiet zwischen dem Damm der Main-Weser-Bahn nördlich des Neustädter Tores der Nord-Anlage, der Ost-Anlage vom
Damm⸗- und Schillerstraße, westlich der Nord— Anlage, Weser- und Ederstraße, Schwarzlach, Rodberg und Wiesecker Weg, Marburger Straße und dem Pfad nach dem Philosophen— wald und die nördliche Seite dieses Pfades.
Der 3. Bezirk(Ostbezirk)
umfaßt die Hofreiten und einzelnen Gebäude in dem Gebiet südlich des Fußpfades vom Gerichts-Gebäude nach dem Philosophenwald und dessen Verlängerung nach Wieseck und östlich der Ost- und Süd-Anlage bis zur Johanneskirche und der vom Turm der Stadtkirche nach dem der Johanneskirche nach Süden verlaufenden Visierlinie, Philosophen— wald, Wege in den Eichgärten, Alter Rödger Weg, Kaiser-Allee, Licher, Landmann-, Wolf⸗, Moltke- und Roonstraße, Großer Steinweg, Eichweg, Lutherberg, Gutenbergstraße, Fried— hof und Nahrungsberg, Alter Steinbacher, Schiffenberger und Erdkauterweg, Berg⸗-, Hessen⸗, Garten⸗, Bismarck⸗, Löber⸗, Bruch— und Stephanstraße, Keplerstraße, Ostseite der Ost-Anlage, vom Gerichts-Gebäude bis zum Neuenweger Tor, Steinweg, Südseite der Süd-Anlage zwischen Neuenweger Tor und Johanneskhirche, Goethestraße von der Süd— Anlage südostwärts, Lonystraße mit Aus— nahme des Eckhauses Nr. 20, Ludwigstraße, zwischen Ludwigstraße und Alicestraße die östlich gelegenen Teile des Riegelpfades nach der Ebelstraße, Querstraße, Aulweg zwischen der Bahn nach Gelnhausen und der Kreis— straße nach Leihgestern und die letztere vom Aulweg an.


