Jahrgang 
1913
Seite
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Abfuhr des Hauskehrichts. J. Der städtische Abfuhrdienst erstreckt sich

lediglich auf die Beseitigung des Hauskehrichts

und der häuslichen Abfälle; Kehrichtkasten und Gefäße, welche Bauschutt, Steine, ge

werbliche Abfälle und dergleichen enthalten,

werden seitens der Kehrmannschaft weder entleert, noch deren Inhalt abgefahren.

2. Ebensowenig ist die Kehrmannschaft ver pflichtet, Kehrichtkasten oder Gefäße zu ent leeren, welche mungen, insbesondere denjenigen bezüglich des Fassungsraumes nicht entsprechen.

3. Gefäße zum Sammeln des Hauskehrichts und der häuslichen Abfälle müssen solide und

den nachstehenden Bestim

Reinhaltung der Straßen 22. Bezirkseinteilung zur Feuerlösch⸗Ordnung 2c.

dicht hergestellt und mit je zwei Handhaben versehen sein; dieselben dürfen das Maß von 60 ebam Inhalt keinesfalls überschreiten. Das Muster eines Kehrichtkastens in Holz von 50 40 30 em Größe kann auf dem Tiefbauamt eingesehen werden.

Ausschütten von Wasser aus den Häusern auf die Straßen.

Es ist verboten, Wasser aus den Häusern auf die Straßen oder öffentlichen Plätze aus zuschütten, bei Meidung der im Art. 293 des Polizeistrafgesetzes angedrohten Strafe.

Bezirkseinteilung zur Orts⸗Heuerlöschordnung und§euer-Alarm-Signale.

Zwecks leichterer Verständigung der Ein⸗

wohner über die Oertlichkeit eines ausge brochenen Brandes ist die Stadt in die unten näher bezeichneten 5 Bezirke eingeteilt worden, und sollen diese Bezirke bei Alarmierung durch den Stadttürmer, wie folgt, näher kenntlich gemacht werden.

Der 1. Bezirk(Stadtinneres) umfaßt alle von der Nord-, Ost-, Süd- und West⸗Anlage umschlossenen Hofreiten und ein zelnen Gebäude der inneren Stadt, also Kreuz⸗-, Markt⸗, Kirchen-, Linden- und Brandplatz, Neuenweg, Diezstraße, Neuen Bäue, Triller-, Weiden- und Erlengasse,

Johannesstraße, Mäusburg, Sonnenstraße,

Dreihäuser⸗-, Wagen⸗, Wetter- und Ritter gasse, Schulstraße, Kanzleiberg, Kaplanei und Schloßgasse, Marktlauben- und Sencken bergstraße, Linden-, Hunds-, Brand- und Braugasse, Landgrafen- und Walltorstraße, Asterweg bis zur Nord-Anlage, Schiller- und Dammstraße bis zur Nord-Anlage, Zozels

Walltor bis zum Gerichts-Gebäude, dem Fußpfad von dort nach dem Philosophenwald und dessen Verlängerung nach Wieseck liegen, also die nach West und Nord gerichteten

Seiten der Nord-Anlage, die Steinstraße,

und Wetzsteingasse, Wetzsteinstraße, Auf der

Bach, Kirchstraße, Burggraben, Marktstraße, Stall- und Sandgasse, Neustadt, Oswalds Garten, Kleine Mühlgasse, Mühlstraße, Tiefen weg, Kaplans⸗, Katharinen-, Löwen- und Wollengasse, Bahnhofstraße bis zur West Anlage und Schanzenstraße, Seltersweg, Goethestraße bis zur Süd-Anlage, Teufels lustgärtchen, Plockstraße, Maigasse, und die nach dem Staͤdtinneren gerichteten Seiten der Nord-, Ost⸗, Süd- und West-Anlage.

Der 2. Bezirk(Nordbezirh) umfaßt die Hofreiten und einzelnen Gebäude, welche in dem Gebiet zwischen dem Damm der Main-Weser-Bahn nördlich des Neustädter Tores der Nord-Anlage, der Ost-Anlage vom

Damm⸗- und Schillerstraße, westlich der Nord Anlage, Weser- und Ederstraße, Schwarzlach, Rodberg und Wiesecker Weg, Marburger Straße und dem Pfad nach dem Philosophen wald und die nördliche Seite dieses Pfades.

Der 3. Bezirk(Ostbezirk)

umfaßt die Hofreiten und einzelnen Gebäude in dem Gebiet südlich des Fußpfades vom Gerichts-Gebäude nach dem Philosophenwald und dessen Verlängerung nach Wieseck und östlich der Ost- und Süd-Anlage bis zur Johanneskirche und der vom Turm der Stadtkirche nach dem der Johanneskirche nach Süden verlaufenden Visierlinie, Philosophen wald, Wege in den Eichgärten, Alter Rödger Weg, Kaiser-Allee, Licher, Landmann-, Wolf⸗, Moltke- und Roonstraße, Großer Steinweg, Eichweg, Lutherberg, Gutenbergstraße, Fried hof und Nahrungsberg, Alter Steinbacher, Schiffenberger und Erdkauterweg, Berg⸗-, Hessen⸗, Garten⸗, Bismarck⸗, Löber⸗, Bruch und Stephanstraße, Keplerstraße, Ostseite der Ost-Anlage, vom Gerichts-Gebäude bis zum Neuenweger Tor, Steinweg, Südseite der Süd-Anlage zwischen Neuenweger Tor und Johanneskhirche, Goethestraße von der Süd Anlage südostwärts, Lonystraße mit Aus nahme des Eckhauses Nr. 20, Ludwigstraße, zwischen Ludwigstraße und Alicestraße die östlich gelegenen Teile des Riegelpfades nach der Ebelstraße, Querstraße, Aulweg zwischen der Bahn nach Gelnhausen und der Kreis straße nach Leihgestern und die letztere vom Aulweg an.