Jahrgang 
1912
Seite
344
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344 enutzung der öffentlichen Brunnen ꝛe. Gießener Bonsded

Gegenständen, sowie das Waschen von Ge⸗ müse

schadet der Befugnis zur Entnahme von Wasser zu letzterem Zwech.

Gießener Haus⸗ und Bade⸗Ordnung.

Allgemeine Bestimmungen. § 1. Badezeiten: Im Sommer vom 1. Mai bis 31. August von morgens 6 bis abends

ͤ Uhr. Im April und September von 7 Uhr

morgens bis abends 8 Uhr. Mittwochs und Samstags verlängert sich die Badezeit abends um eine halbe Stunde. Im Winter vom 1. Oktober bis 1. April von 8 Uhr morgens bis abends 8 Uhr. Während der Mittags⸗ pausen von 13 Uhr bleibt die Anstalt ge⸗ schlossen. An allen Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist die Anstalt nur vormittags bis 1 Uhr geöffnet. An den beiden Weihnachts- tagen, Neujahrstag, dem Karfreitag, den beiden Ostertagen und dem ersten Pfingst⸗ feiertage bleibt die Anstalt geschlossen. An Himmelfahrt, dem zweiten Pfingstfeiertage,

an sämtlichen dritten Feiertagen, sowie Fast⸗

nacht und am Weihnachtsabend ist die An⸗ stalt nur bis 1 Uhr geöffnet. Der Vorstand behält sich die Schließung auch an anderen Tagen nach seinem Ermessen vor. Badezeiten für Frauen. Schwimmbad. Das Schwimmbad ist täglich vormittags von 911 Uhr mit Aus⸗ nahme der Sonntage und gesetzlichen Feiertage, ebenso nachmittags von 35 Uhr ausschließ⸗ lich für Frauen geöffnet. Schwimmbäder zu 10 Pfg.(ohne Wäsche). Mittwoch nachmittag von 58 bezw. 9 Uhr. Heißluft⸗oder Dampf bäder. Mittwoch, Freitag und Samstag von 81 Uhr vor mittags. Dienstag von 3-8 Uhr nachmittags.

Badezeiten für Männer. Schwimmba d. Täglich von 6 bezw. 7,

bezw. 89 Uhr und von 11-1 Uhr vor⸗

mittags. Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 5-8 bezw. 9 Uhr.

Schwimmbäder zu 10 Pf.(ohne Wäsche). Samstag nachmittag von 58 bezw. 9 Uhr.

Römisch⸗irische Bäder. Sonntag, Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 1 Uhr vormittags, Montag, Mittwoch,

Donnerstag, Freitag und Samstag von 3

bis 8 Uhr nachmittags.

Wannen⸗ und Brausebäder werden während der ganzen Badezeit von morgens bis abends

sowohl an Männer wie Frauen verabfolgt. Bäderpreise ohne Wäsche.

Schwimmbad: Für Erwachsene: Ein

Einzelbad 40 Pfg., 10 Karten übertragbar,

ꝛc. und das Viehtränken an den öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbe⸗

§ 3. Die unbefugte Entziehung von Wasser aus der Quellwasserleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Benutzung der Wasserleitung ist verboten.

Volksbad.

1 Jahr gültig 3.50 Mk., 25 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig 8 Mk. Für Schüler: Ein Einzelbad 25 Pfg., 10 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig 2 Mk., 25 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig 4.50 Mk.

Jahres-Abonnement zu jeder Zeit löslich und ein volles Jahr gültig. Erwachsene 24 Mäk., Schüler 12 Mk.

Halbjahr-Abonnement zu jeder Zeit lösbar. Erwachsene: Hauptkarte Mk. 16, Beikarte Mk. 8, Schüler: Hauptkarte Mk. 8, Beikarte Mk. 4.

Winter⸗Abonnement vom 1. Oktober bis 31. März. Erwachs. 12 Mk., Schüler 6 Mk.

Jahres-Abonnement f. Studierende zu jeder Zeit löslich u. 1 Jahr gültig Mk. 20, oder in Teilzahlungen: Hauptkarte Mk. 12, Beikarte Mk. 8.

Semester-Abonnem. f. Studierende gültig im Sommer vom letzten Montag im April bis ersten Samstag im August, gültig im Winter vom letzten Montag im Oltober bis ersten Samstag im März. Preis für Sommer und Winter je Mk. 8. Diese Karten werden nur gegen Vorzeigen der Legitimations⸗ karte ausgegeben.

Die Schülerkarten berechtigen nur zur Benutzung des Auskleideraumes auf der Galerie. Preisermäßigung beim Abonnement mehrerer zu demselben Hausstand gehörigen Personen: Die teuerste Karte wird voll be⸗ zahlt, auf alle übrigen 25¼ Ermäßigung. Diese Bestimmung gilt nicht für 10er und 25er Karten und nicht für Semesterkarten. Abonnementskarten lauten auf den Namen und sind nicht übertragbar.

Brausebad. Ein Bad ohne Wäsche 1. Kl. 20 Pfg., 2. Kl. 10 Pfg.

Schwimmunterricht. Für Erwachsene: Karte gültig 3Monate 10 Mk. Für Schüler! Karte gültig 3 Monate 6 Mk. Außer der Karte für Schwimmunterricht ist noch eine Badekarte zu lösen. Für die jedesmalige Benutzung der in der Schwimmhalle aufge stellten Wage werden 10 Pfg. erhoben.

Wannenbäder. Einzelkarte 1. Kl. 30 Pfg., 2. Kl. 60 Pfg., 10 Karten 1. Kl. 7 Mk., 2. Kl. 5. Zuschlag für 1 Ab⸗ reibung 20 Pfg., 1 Massage 40 Pfg. Medn zinische Bäder werden in 2. Kl. gegeben un 1. Kl. dafür berechnet. Die Zutaten müssen zu den dafür festgesetzten Preisen in de Anstalt entnommen werden.