Reinhaltung der Straßen ze.— Bezirkseinteilung zur Fenerlösch⸗Ordnung ee.
sagt; alle Gossen und Rinnen müssen immer offen und von allem Schlamm, Unrat, über⸗
haupt von allen den Abzug des Wassers
hindernden Dingen frei bleiben. Befolgung dieser Vorschriften sind die nach § 6 Verpflichteten verantwortlich.
Abfuhr des Hauskehrichts.
1. Der städtische Abfuhrdienst erstreckt sich lediglich auf die Beseitigung des Hauskehrichts und der häuslichen Abfälle; Kehrichtkasten und Gefäße, welche Bauschutt, Steine, ge— werbliche Abfälle und dergleichen enthalten, werden seitens der Kehrmannschaft weder entleert, noch deren Inhalt abgefahren.
2. Ebensowenig ist die Kehrmannschaft ver— pflichtet, Kehrichtkasten oder Gefäße zu ent⸗ leeren, welche den nachstehenden Bestimm—
Für die
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ungen, insbesondere denjenigen bezüglich des Fassungsraumes nicht entsprechen.
3. Gefäße zum Sammeln des Hauskehrichts und der häuslichen Abfälle müssen solide und dicht hergestellt und mit je zwei Handhaben versehen sein; dieselben dürfen das Maß von 60 ebam Inhalt keinesfalls überschreiten. Das Muster eines Kehrichtkastens in Holz von 50 40 30 em Größe kann auf dem Tiefbauamt eingesehen werden.
Ausschütten von Wasser aus den Häusern auf die Straßen.
Es ist verboten, Wasser aus den Häusern auf die Straßen oder öffentlichen Plätze aus— zuschütten, bei Meidung der im Art. 293 des Polizeistrafgesetzes angedrohten Strafe.
Bezirtseinteilung zur Orts⸗Feuerlöschordnung und§euer⸗Alarm-Signale.
Zwecks leichterer Verständigung der Ein⸗
wohner über die Oertlichkeit eines ausge⸗
brochenen Brandes ist die Stadt in die unten näher bezeichneten 5 Bezirke eingeteilt worden, und sollen diese Bezirke bei Alarmierung durch den Stadttürmer, wie folgt, näher kenntlich gemacht werden.
Der 1. Bezirk(Stadtinneres) umfaßt alle von der Nord⸗, Ost-, Süd⸗ und
West⸗Anlage umschlossenen Hofreiten und ein⸗
zelnen Gebäude der inneren Stadt, Kreuz⸗, Markt⸗, Kirchen⸗, Linden— Brandplatz, Neuenweg, Diezstraße, Neuen Bäue, Triller-, Weiden⸗ und Erlengasse, Johannesstraße, Mäusburg, Sonnenstraße, Dreihäuser⸗, Wagen⸗, Wetter- und Ritter⸗ gasse, Schulstraße, Kanzleiberg, Kaplanei⸗ und Schloßgasse, Marktlauben- und Sencken— bergstraße, Linden-, Hunds-, Brand- und Braugasse, Landgrafen- und Walltorstraße, Asterweg bis zur Nord-Anlage, Schiller- und Dammstraße bis zur Nord-Anlage, Zozels— und Wetzsteingasse, Wetzsteinstraße, Auf der Bach, Kirchstraße, Burggraben, Marktstraße, Stall⸗- und Sandgasse, Neustadt, Oswalds Garten, Große und Kleine Mühlgasse, Tiefen⸗ weg, Kaplans⸗, Katharinen⸗-, Löwen- und Wolkengasse, Bahnhofstraße bis zur West— Anlage und Schanzenstraße, Seltersweg, Goethestraße bis zur Süd-Anlage, Teufels— lustgärtchen, Plockstraße, Maigasse, und die nach dem Stadtinneren gerichteten Seiten der Nord-⸗, Ost⸗, Süd⸗ und West-Anlage.
Der 2. Bezirk(Nordbezirk) umfaßt die Hofreiten und einzelnen Gebäude, welche in dem Gebiet zwischen dem Damm der Main⸗Weser⸗Bahn nördlich des Neustädter Tores der Nord-Anlage, der Ost-Anlage vom
also und
Walltor bis zum Gerichts-Gebäude, dem Fußpfad von dort nach dem Philosophenwald und dessen Verlängerung nach Wieseck liegen, also die nach West und Nord gerichteten Seiten der Nord-Anlage, die Steinstraße, Damm- und Schillerstraße, westlich der Nord— Anlage, Weser- und Ederstraße, Schwarzlach, Rodberg und Wiesecker Weg, Marburger Straße und dem Pfad nach dem Philosophen— wald und die nördliche Seite dieses Pfades.
Der 3. Bezirk(Ostbezirk) umfaßt die Hofreiten und einzelnen Gebäude in dem Gebiet südlich des Fußpfades vom Gerichts-Gebäude nach dem Philosophenwald und dessen Verlängerung nach Wieseck und östlich der Ost- und Süd-Anlage bis zur Johanneskirche und der vom Turm der Stadtkirche nach dem der Johanneskirche nach Süden verlaufenden Visierlinie, Philosophen— wald, Wege in den Eichgärten, Alter Rödger Weg, Kaiser-Allee, Licher, Landmann-, Wolf⸗, Moltke⸗ und Roonstraße, Großer Steinweg, Eichweg, Lutherberg, Gutenbergstraße, Fried⸗ hof und Nahrungsberg, Alter Steinbacher, Schiffenberger und Erdkauterweg, Berg-, Hessen⸗, Garten-, Bismarck⸗, Löber⸗, Bruch⸗ und Stephanstraße, Keplerstraße, Ostseite der Ost-Anlage, vom Gerichts-Gebäude bis zum Neuenweger Tor, Steinweg, Südseite der Süd-Anlage zwischen Neuenweger Tor und Johanneskirche, Goethestraße von der Süd— Anlage südostwärts, Lonystraße mit Aus⸗ nahme des Eckhauses Nr. 20, Ludwigstraße, zwischen Ludwigstraße und Alicestraße die
östlich gelegenen Teile des Riegelpfades nach
der Ebelstraße, Querstraße, Aulweg zwischen der Bahn nach Gelnhausen und der Kreis— straße nach Leihgestern und die letztere vom Aulweg an.


