Erhebung des städtischen Oktrois— Tarif für die Dienstmänner 311
36. Nadelholzwellen auf Wagen mit einem Pferd oder einem Ochsen bespannt 1 Pferd od. 1 Ochs 0,12
37. Laubholzwellen auf Wagen mit Kühen bespannt 1 Kuh 0,12
38. Nadelholzwellen auf Wagen mit Kühen bespannt. 1 Kuh 0.09
39. Steinkohlen und Koks 1 Zentner 004
40. Braunkohlen und Braunkohlen⸗ Briketts 1 Zentner 0,02
Anmer kung.
Zu 1—-8. Wird Schlachtvieh auf den Wasen verwiesen, so erfolgt die Rüchvergütung der be⸗ zahlten Beträge.
Zu 14. Wird ungereinigtes Geraub ein⸗ geführt, so kommt ¼½ des Gewichtes für Schmutz
in Abzug. Zu 17—19. Die Erhebung der Abgabe ist
seit 16. Juni 1898 ausgesetzt.
Zu 27 u. 28. Der zu wissenschaftlichen und Heilzwecken verwendete Branntwein und Spiritus ist frei.
Oktroi⸗Rückvergütungssätze. Frisches Fleisch von Schlachtvieh bei einer tägl. Mindestausfuhr von 20 kg Ur er E Würste aller Art, gesalzenes, ge⸗ räuchertes, getrocknetes und konserv. Fleisch(auch in Büchsen) bei einer tägl. Mindestausfuhr von 20 kg für je 14 0,02 Backwaren bei einer tägl. Mindest⸗ ausfuhr von 0 kg für je 200 kg.. 0,70 Mehl bei einer tägl. Mindestausfuhr
0j,02
von 56 kg für je 56 kg= 1 hl. 0,/8 Maismehl, Maisschrot, geschälter Hafer, Gries, Grütze bei einer tägl.
Mindestausfuhr von 56 kg für je 55 K 1 öII Hirse, geschälte Gerste, geschälte Erbsen und andere Mühlenfabrikate für je Hafer bei einer tägl. Mindestausfuhr von 50 kg für je 100 x. 0,16
Tarif für die
I. Bestimmte Gänge: a) in der inneren und äußeren Stadt(mit Ausnahme der unter bbezeichneten Punkte): 1. ohne Gepäck oder mit Gepäck bis zu 5 Kill-30Pfg 2. mit Gepäck von 10— 15 Kilo 40„ 3.„ 1„ 15-20„ 50 4.* 25—50 5 80 10 b) nach folgenden Punkten: Neue Kaserne, Provinzialsiechenanst, Germania, Schützen⸗ haus, Liebigshöhe, Philosophenwald, Friedhof am Rodberg, Textors Hardt und Hardthof: 1. 9080 Genäc oder mit Gepäch bis zu 5 Kilo.. 50 Pfg. 2. mit Gepäck von 5—2⁵5 Kilo 80„ Für Rückaufträge ist in allen Fällen die Hälfte der vorstehenden Sätze zu zahlen.
0/28
0/28
Traubenwein und Most in Fässern, Flaschen und Krügen bei einer tägl. Mindestausfuhr von 40 Flaschen oder Krügen für je 11111
Obstwein und Most in Fässern oder Flaschen bei einer tägl. Mindest⸗ ausfuhr von 40 Flaschen für je 1 hl 0,70
Branntwein von den hiesigen Groß⸗ händlern in die Stadt abgesetzt 1 hl
unter 38%/% 1„30
von s 46
von 2%.. 14685
DOn 50% an 5 Lünet a, Bier eingeführt in Fässern oder
Flaschen bei einer tägl. Mindestausfuhr
von 40 Litern für se 1 vIll. 0,10 Bier, in der Gemarkung hergestellt
bei einer tägl. Mindestausfuhr von
40 Litern für je 1 ul 0.10 Steinkohlen und Koks bei einer tägl.
Mindestausfuhr von 3 Zentnern für
je 1 Zentnre 0j/04
Ferner wird die Abgabe nicht erhoben oder zurückvergütet:
von dem in den Militärspeise⸗An⸗ stalten mit Ausnahme der Offiziers⸗ speise⸗Anstalt verbrauchten Fleisch ein⸗ schließlich der Frankfurter Würstchen.
Es werden zur Zeit vergütet:
von 1 kg Ochsenfleiscch. 235 % 1„ Wuhfleisch 244 1 Kalbfleisch und Stierfleisch 1,83 „ 1„Kalbfleisch, Hammelfleisch,
Schaffleic)0h 2,4 „Schweinefleiscth 1,55
1 2 5
„ 1„ geräucherten und gedörrten
Fleisch, Frankf. Würstchen 5,00
eingeführten Fleischkonserven, Steinkohlen und Holz der bezahlte Betrag.
Dienstmänner. II. Zeitarbeit: ohne Gerätschaften: 5. ür die erste Stunde 2. für jede weitere Stunde. 40„ b) mit Gerätschaften: 1. für die erste Stunde 60 2. für jede weitere Stunde. 50„ Die angefangene Stunde wird als voll gerechnet.
III. Führung von Geschäftsreisenden.
a) mit Mustern: 1. für die erste Stunde. 50 Pfg. 2. für jede weitere Stunde. 40„ b) mit Musterkoffern auf Handwagen: 1. für die erste Stunde..70„ 2. für jede weitere Stunde. 60„


