30⁸ Wohnungsdesinfektion— Benutzung der öffentl. Brunnen ꝛc.— Gießener Volksbad
Für Sachen, welche, wie einzelne Kleidungs⸗ stücke, nicht einmal eine Abteilung des Appa⸗ rates ausfüllen 2 Mk.
Die in den Klassen 6 bis 10 der II. Ab⸗ teilung der Einkommensteuer(Einkommen von 1300 bis 2600 Mk.) Eingeschätzten haben nur die Hälfte der vorstehenden Gebühren zu entrichten, während von den mit weniger als 1300 Mäk. Einkommen oder gar nicht Be⸗ steuerten Gebühren überhaupt nicht erhoben werden.
Benutzung der öffentlichen Brunnen
§ 1. Die Benutzung der auf den öffent⸗ lichen Straßen und Plätzen aufgestellten Ventilbrun nen der städtischen Quellwasser⸗ leitung ist nur für den gewöhnlichen Haus⸗ bedarf gestattet; jede weitergehende Entnahme von Wasser aus diesen Brunnen, insbesondere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken, oder unter Verwendung von Schläuchen oder Fuhrwerken ist verboten.
§ 2. Jede Verunreinigung der öffentlichen Brunnen, sowie der zugehörigen Ständer, Schächte und Vorschächte, Ablaufsschalen, Tröge und Rinnen, desgleichen das Aus⸗
Gießener
Haus⸗ und Bade⸗Ordnung.
Allgemeine Bestimmungen.
§ 1. Badezeiten: Im Sommer vom 1. Mai bis 31. August von morgens 6 bis abends 9 Uhr. Im April und September von 7 Uhr morgens bis 8½ Uhr abends. Im Winter vom 1. Oltober bis 1. April von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends. Während der Mittagspausen von 1—3 Uhr bleibt die An⸗ stalt geschlossen. An allen Sonn- und gesetz⸗ lichen Feiertagen ist die Anstalt nur vor⸗ mittags bis 1 Uhr geöffnet. An den beiden Weihnachtstagen, dem Charfreitag, den beiden Ostertagen und dem ersten Pfingstfeiertage bleibt die Anstalt geschlossen. An den dritten Feiertagen, sowie Fastnacht ist die Anstalt nur bis 1 Uhr geöffnet, am Weihnachtsabend nur bis 4 Uhr nachmittags. Der Vorstand behält sich die Beschließung auch an anderen Tagen nach seinem Ermessen vor.
Badezeiten für Frauen.
Schwimmbad. Das Schwimmbad ist täglich vormittags von 9—11 Uhr mit Aus⸗ nahme der Sonntage, ebenso nachmittags von 375 Uhr mit Ausnahme der Mittwoch Nachmittage ausschließlich für Frauen geöffnet.
Schwimmbäder zu 10 Pfg.(ohne Wäsche). Mittwoch nachmittag von 5—9 Uhr.
Für Gebührenpflichtige, denen infolge von Unglücks⸗, Krankheits⸗ oder Sterbefällen die Entrichtung der Gebühren besonders schwer fallen würde, können auf deren Antrag die Gebühren weiterhin ganz oder teilweise er⸗ lassen werden.— Die Befreiung von Ge⸗ bühren hat nicht den Charakter einer Armen⸗ unterstützung aus öffentlichen Mitteln.
Die Gebühren sind auf Anfordern an die Stadtkasse zu entrichten.
und der städtischen Wasserleitung.
spülen, Ab⸗ und Auswaschen aller Art von Gegenständen, sowie das Waschen von Ge⸗ müse ꝛc. und das Viehtränken an den öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbe⸗ schadet der Befugnis zur Entnahme von Wasser zu letzterem Zweck.
§ 3. Die unbefugte Entziehung von Wasser aus der Quellwasserleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Benutzung der Wasserleitung ist verboten.
Volksbad.
Römisch⸗irische Bäder. Mittwoch, Freitag und Samstag von 8—1 Uhr vor⸗ mittags. Dienstag von 3—8 Uhr nachmittags·
Badezeiten für Männer. Schwimmbad. Täglich von 6, bezw. 7. bezw. 8—9 Uhr und von 11—1 Uhr vor⸗ mittags, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 5-8½ bezw. 9 Uht und Mittwochs von 3 bis 5 Uhr nachmittags Schwimmbäder zu 10 Pf.(ohne Wäsche). Samstag nachmittag von 5-8½ bezw. 9 Uhr⸗ Römisch⸗irische Bäder. Sonntag Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 1 Uhr vormittags, Montag, Mittwoch Donnerstag, Freitag und Samstag von bis 8 Uhr nachmittags. Wannen⸗ und Brausebäder werden währen der ganzen Badezeit von morgens bis abend, sowohl an Männer wie Frauen verabfolg⸗
Bäderpreise ohne Wäsche. Schwimmbad: Für Erwachsene: Eil Einzelbad 40 Pfg., 10 Karten übertragbar, 1 Jahr gültig, 3.50 Mk., 25 Karten über⸗ tragbar, 1 Jahr gültig, 7 Mk. Für Schülen Ein Einzeldad—.25 Pfg., 10 Karten üben tragbar, 1 Jahr gültig, 2 Mä., 25 Karte übertragbar, 1 Jahr gültig, 4 Mk.


