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Tarif für das Droschkenfuhrwerk.— Einrichtung des Omnibusverkehrs.
2. Direkte Fahrt von einem
Vunkt der engeren oder
weiteren Stadt bezw. vom
Bahnhof.
Einspänner Zweispänner Nach Personen
1—2(3—4 112 3—4 IIA ATVNH Abendstern 1 80 2 302/0 2 8⁰ Badenburg„3— 3 50 4—5—. Forstgarten 1 801— 2— 2 5⁰ Germania— 80 12201 1 50 Gleiberg..3 20 3 504 50 5— „(Seemühle) 2 50 2 50 3— 3 50 euchelheim 1500 2—2 2 50 leinlinden.. 1 9 2—2— 2 50 Krofdorf 3— 3 50 4— 5— Reue Kaserne—.80 1201(— 1 50 Fieigshöhe 140 1500e1502— Philos.⸗Wald 1 3⁰0 167⁰01070 2 20 Schiffenberg 3.— 3 504 5— Siechenhaus..— 80 101(—(150 Staufenberg. 450 5 506— 7.—
Textor'sche Hardt10 150[1502—
Einrichtung des
§ 5. Das Fahrpersonal darf betrunkenen oder solchen Personen, welche die Mit⸗ fahrenden durch unanständiges Benehmen oder durch ihr Aeußeres belästigen würden, das Mitfahren nicht gestatten, ebenso die Mitnahme von Hunden, geladenen Ge⸗ wehren, feuergefährlichen Gegenständen, oder solchem Handgepäck, welches durch seinen Umfang, üblen Geruch oder schmutzige Beschaffenheit die Fahrgäste belästigen könnte; auch darf es nicht mehr als die bestimmungsmäßige Zahl von Personen aufnehmen.
Die Kutscher müssen mit einer nach der Bahnhofsuhr zu regulierenden Taschenuhr versehen sein.
6. Beim Ertönen der Omnibusglocke haben Reiter und Fuhrwerke, mit Aus⸗ nahme der Postwagen und der Wagen der Feuerwehr, sowie Viehtransporte dem Om⸗ nibus pollständig und so zeitig auszuweichen, daß die Fahrt desselben nicht aufgehalten oder gefährdet wird.
7. Rauchen, Singen, Lärmen und Musizieren im Inneren des Wagens ist verboten, ferner jedes unanständige Ver⸗ halten, sowie jede Belästigung der Mit⸗ fahrenden.
Zuwiderhandelnde sind von dem Fahr⸗ personal aus dem Wagen zu verweisen und haben dieser Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten. ö
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Einspänner[Zweispänner Personen 1—2 3—4 12 3—4
& TAVFTFA Wellersburg. 1 50 2—2— 2 50 Windhof. 4 1 5042—2—2 50 Wieseck..1 502— 2— 2 5⁰
Nach Zurücklegung einer sub. pos. II. 1 des Tarifs angeführten Fahrt muß der Kutscher auf Verlangen 5 Minuten unent⸗ geltlich warten.
Ein Kind unter 10 Jahren wird, wenn es mit einem Erwachsenen fährt, frei mit⸗ genommen; für je zwei Kinder kommt die Taxe eines Erwachsenen in Anrechnung.
Muß eine Droschke vor Beginn der Fahrt und ohne vorgängige Bestellung eine Strecke Weges zurücklegen, so erhöhen sich die Sätze unter pos. Jund Il des Tarifes um 0.20 Mk.
III. Gepäck und unde.
Für jedes Gepäckstück uber 12½ Kilo und jeden Hund 0.20 Mk. Handgepäck(Hand⸗ koffer, Reisetasche, Hutschachkel) wird frei mitgenommen.
Omnibusverkehrs.
§ 8. Der Kutscher ist verpflichtet, an den durch Tafeln kenntlich gemachten Haltestellen zur Aufnahme und zum Absetzen von Fahr⸗ gästen zu halten.
Der Kutscher darf nicht eher weiterfahren, bis der Hinzukommende eingestiegen ist oder der Aussteigende die Erde erreicht hat.
Die Fahrgäste haben das Ein⸗ und Aus⸗ steigen möglichst zu beschleunigen.
Das Aufsteigen auf einen vom Fahr⸗ personal als vollständig besetzt bezeichneten Wagen ist untersagt.
Sofern nicht besondere Schaffner mit der Erhebung des Fahrgeldes beauftragt sind, ist das tarifmäßige Fahrgeld alsbald nach dem Einsteigen ohne jede Aufforderung an den Kutscher abzugeben.
§11. Der Führer des Wagens hat nach dessen Eintreffen auf den Endpunkten den⸗ selben genau zu durchsuchen und etwa zu⸗ rückgebliebene Effekten dem Eigentümer, sofern er noch anwesend, sofort zu be⸗ händigen, andernfalls aber sorgsam zu verwahren und spätestens am nächsten Morgen dem Betriebsleiter zu übergeben, welcher solche unverzüglich an das Polizei⸗ amt abzuliefern hat.
Haltestellen.
Linie A. Marburgerstraße, Oktroihaus.— Walltor⸗ straße, Asterweg.
Nach
— Lindenplatz, Hotel


