Jahrgang 
1903
Seite
V
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Ausübung der offenen Armenpflege.

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Bezirkseintheilung und Armenpfleger.

Ausübung der offenen Armenpflege.

§ 1. In der Ausübung der offenen Armen⸗ pflege, das ist der Pflege solcher Armen, welche nicht in einer geschlossenen Anstalt untergebracht sind, wird die Armen-Deputation der Stadt Gießen unterstützt durch eine dem Bedürfniß entsprechende, von der Stadtverordneten-Ver⸗ sammlung nach Anhörung der Armendevutation jeweils festzusetzende Anzahl von Bezirksvor stehern und Armenpflegern.

§S 2. Zu diesem Zweck sind vorläufig sechs nach Straßen und Hausnummern bestimmte Bezirke und innerhalb dieser eine größere Anzahl von Pflegeschaften gebildet, welchen je ein Bezirksvorsteher bezw. ein Armenpfleger vorsteht.

§ 3. Die Armenpfleger und die Bezirks⸗ vorsteher, sowie die aus den Armenpflegern des Bezirks zu entnehmenden Stellvertreter der Bezirksvorsteher werden von der Stadt verordneten-Versammlung nach Anhörung der Armendeputation je auf 3 Jahre gewählt. Jeder stimmberechtigte und wahlfähige Ein⸗ wohner der Stadt ist verpflichtet, die Wahl zu einem solchen Amte in der städtischen Armenpflege nach Maßgabe der Art. 112 und 113 der Städte-Ordnung anzunehmen.

§ 5. Die Armenpfleger eines Bezirks treten regelmäßig alle 14 Tage einmal zur Bezirks versammlung unter dem Vorsitze des Bezirks vorstehers zusammen.

§ 6. Jedes erstmalige Gesuch um Armen hülfe aus städtischen Mitteln muß mündlich bei dem Städtischen Armenamt vorgebracht werden. Die Aufnahme des Gesuchs geschieht durch Ausfüllung des Fragebogens.

Die dabei gemachten Angaben werden als bald in die entsprechenden Spalten des Ab⸗ hörbogens eingetragen und dieser durch den Hülfesuchenden an den zuständigen Bezirks⸗ vorsteher übersandt, welcher seinerseits den Fall dem zuständigen Armenpfleger überweist.

Bei wiederholtem Unterstützungsgesuch hat sich der Hülfesuchende unmittelbar an seinen Armenpfleger zu wenden, welcher danach seiner⸗ seits den erforderlichen Antrag bei der Be zirksversammlung stellt.

§ 8. Der Armenpfleger hat sich nach Zu⸗ weisung eines Unterstützungsfalles sofort durch persönliche Untersuchung Kenntniß von den Verhältnissen des Bittstellers zu verschaffen und das Ergebniß in den Abhörbogen einzu⸗ tragen. Auf Grund dieses Abhörbogens hat er in der nächsten Bezirksversammlung das Gesuch vorzutragen und seine Anträge zu stellen. In sehr dringenden Fällen hat er dem Bezirksvorsteher unverzüglich Mittheilung zu machen, damit dieser im Einverständnisse mit dem Vorsitzenden der Armen-Deputation die erforderliche Hülfe eintreten lassen kann.

§ 11. Die Beschlüsse der Bezirksversamm⸗ lung bedürfen insgesammt der Bestätigung in der nächsten Sitzung der Armendeputation; in dringenden Fällen sind sie im Einver⸗ nehmen mit dem Vorsitzenden der Armen deputation alsbald vollziehbar.

An den Sitzungen der Armendeputation nehmen die Bezirksvorsteher mit Stimmrecht Theil uno berichten über die Veschlüsse ihrer Bezirksversammlung.

Bezirkstintheilung, Bezirksvorsteher und Armenpfleger.

I. Bezirk: Wallthor und Marburgerstraße.

Bezirksvorsteher: Ludwig Traber, Haupt lehrer. Stellvertreter: Dr. Sievers, Professor. Armenpfleger: Louis Althoff, Kanfmann. Konrad Heppner, Gendarm i. P. Wilhelm Kitz, Oekonom. Wilhelm Riebel, Zeugwart. Georg Schmitt, Glasermeister. Philipp Seipp, Schuhmachermeister. Heinrich Simon, Metzgermeister. Bezeichnung der Straßen: Brandgasse, Brandplatz, Braugasse, Hundsgasse, Kanzleiberg, Lindengasse, Lindenplatz, Marburgerstraße, Ostanlage Nr. 3 bis, 15, Rodberg, Schloßgasse, Wallthorstraße, Wieseckerweg, Wiesen⸗ straße.

II. Bezirk. Altstadt und Ostend. Bezirksvorsteher: Hermann Doering, Rendant. Stellvertreter: Louis Wolf, Buchhalter. Armenpfleger: Heinrich Arnold II., Kaufmann. Adolf Bourgeois, Buchbindermeister. Heinrich Bruchhäuser, Agent. Karl Jann, Realgymnasiallehrer. Louis Kattrein, Kaufmann. Franz Senner, Rentner.

Bezeichnung der Straßen: Bergstraße, Diezstraße, Dreihäusergasse, Eichgärten, Erdkauterweg, Gartenstraße, Großer Steinweg, Grünbergerstraße, Hessenstraße, Kaplaneigasse, Landmann⸗ straße, Licherstraße, Ludwigsplatz, Mäus⸗ burg, Marktplatz, Marktstraße, Moltke⸗ straße, Nahrungsberg, Neue Bäue, Ost⸗ anlage von Nr. 29 ab, Rittergasse, Schiffenbergerweg, Schulstraße, Senken⸗ bergstraße, Sonnenstraße, Wagengasse, Wettergasse, Wolfstraße.