2¹1⁴4
Handels- und Verkehrsanstalten.
10)
11
12)
13)
Briefe im Orts⸗ und Landbestell⸗ bezirk der Aufgabe-Postanstalt: frankirt„ unfrankirt Postkarten frankirt. dito unfrankir. Drucksachen bis 50 Gramm dito von 50—100 Gramm. dito von 100—250 Gramm dito von 250 500 Gramm dito von 500 1000 Gramm Waarenproben bis 250 Gramm dito von 250—350 Gramm.. Geschäftspapiere bis 250 Gramm dito von 250— 500 Gramm dito von 500— 1000 Gramm. Zum Landbestellbezirk des Post⸗ amts Gießen gehören folgende Ort⸗ schaften: Allendorf a. d. Lahn, Alten⸗ Buseck, Annerod, Grüningen, Klein⸗ Linden, Lützellinden, Rödgen, Trohe. Bestellung der Postsendungen: a. im Ort: Postanweisungen.. Werthbriefe bis 1500 A. über 1500—3000 ι „ 3000-10000. gewöhnliche Packete bis 5 Kilogr. über 5 Kiloggrtg... b. auf's Land: Werthbriefe, Postanweisungen und Packete bis zu 2½ Kilogr. Packete von höherem Gewicht. Eilbestellung: a. bei Sendungen an Empfänger im
Ortsbestellbezirk derPostanstalten: 1
bei Briefsendungen, Postan⸗ weisungen nebst den zuge⸗ hörigen Beträgen, Briefen mit Werthangabe bis 400%, Ablieferungsscheine über Geld⸗ briefe mit höherer Werthan⸗ gabe und Begleitadressen ohne die zugehörigen Packete: für jede SendWunngngg 2. bei Packeten ohne Werthan⸗ gabe und mit Werthangabe bis 400 ¾. für jedes Packet b. bei Sendungen an Empfänger im Landbestellbezirk der Postan⸗ stalten: 1. bei allen unter a 1 genann⸗ ten Gegenständen für jede endFunnng 2. bei Packeten ohne und mit Werthangabe für jedes Packet Sendungen mit Werthangabe. 1. Porto und zwar:
.
—
——
— να α
PHEEE
—— *
14) Für
a. für Briefe ohne Unterschied des Gewichts bis 10 geogr. Meilen.
b. für alle weiteren Entfer⸗ nunggen
c. für Packete das entfallende Packetporto.
2. Versicherungsgebühr ohne Unter⸗ schied der Entfernung und zu jeder Höhe der Werthangabe für je 300%t öder einen Theil von 3⁰⁰ tfnhh 8 mindestens abrw
Für unfrankirte Briefe wird ein
Portozuschlag von 10 9 erhoben.
Der Portozuschlag wird jedoch bei
portopflichtigen Dienstsendungen
nicht in Ansatz gebracht, wenn die ns. als Dienstsache bezeichnet sind.
Packete ohne Werthangabe
innerhalb Deutschlands und nach
Oesterreich-Ungarn ist zu entrichten:
1. Bis zum Gewicht von 5 Kilo— gramm einschließlich:
a. bis 10 Meilen(1. Zone)
b. auf alle weiteren Entfernungen
2. Beim Gewicht über 5 Kilogramm à. für die ersten 5 Kilogramm die Portoansätze unter 1 b. für jedes weitere Kilogramm oder Theil eines Kilogramms bis 10 Meilen(1 Zone über 10—20 Meilen(2. Zone) über 20—50 Meilen(3. Zone) über 50—100 Meilen(4. —PTTTTT über 100— 150 Meilen(5. Ser über 150 Meilen(6. Zone) Für unfrankirte Packete bis fünf Kilogramm einschließlich tritt ein Portozuschlag von 10 hinzu.
15) Für Packete mit Werthangabe inner⸗
halb Deutschlands und nach Oester⸗
reich wird erhoben:
a. das unter 14 bezeichnete Packet—⸗ porto,
b. die unter 13) 2 bezeichnete Ver⸗ sicherungsgebühr,
c. für unfrankirte Packete bis 5 Kilogramm einschl. ein Porto⸗ zuschlag von 10
Für die als Sperrgut zu behandeln⸗
den Packete wird das Porto um die
Hälfte erhöht.
2⁵ 50


