effentlicher Zettelanschlag.
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Allg. Verein für Armen- und Krankenpflege.
ersitäts⸗Druckerei(O. Kindt) dahier zur Usschließlichen Benutzung überlassen worden. lit derselben sind folgende Vereinbarungen etroffen:
Die Unternehmerin ist verpflichtet, alle ihr igehenden Anzeigen, sofern dieselben der orgeschriebenen Form entsprechen, auch ihr nhalt kein unerlaubter ist, soweit es der erfügbare Raum der Säulen u. Tafeln gestattet, kürzester Frist in der Reihe der Anmeldungen azuheften. Die Anmeldung gibt ein Vorrecht ir die Zeit von höchstens 7 Tagen.
Die Unternehmerin hat die Anmeldungen »r Reihe nach in ein Register mit Vor- und unamen, Stand und Wohnort mit fort— zufenden Nummern einzutragen. Die Be— seiligten haben das Recht, sich über diesen intrag zu verlässigen.
Das Anheften erfolgt im Sommer Vor— ittags von 6—9 Uhr, im Winter von 8—11 hr. Plakate, welche Morgens angeschlagen erden sollen, müssen der genannten Firma n Tage vorher bis längstens 7 Uhr Abends hergeben sein.
Das Anheften hat die Unternehmerin durch e von ihr angenommenen und nach§ 43 'r Gewerbeordnung legitimirten Personen bewirken.
Für Benutzung der Säulen und Tafeln, wie für das Anschlagen der Anzeigen an
denselben hat die Firma von den Auf—
traggebern folgende Gebühren zu bean—
spruchen:
Größe d. Plakats: Für 1 Tag. Für 2 Tage. 219431 Ctm. 1.50 2.— 31⁴2„ 1. 45„ 2.50 425463„„ 3.50„4.25 638⁵ + 5.„ 6.25
7.
Größe d. Plakats: Für 3 Tage. Für 7 Tage.
315431 Ctm.. 2.50 l. 3.50 314⁴42„„ 3.—„ 4.50 4263„„ 5.—„. 1190 635485„„ 4.50„12.— Plakate von größerem Format sollen nur
dann zum Anschlag gelangen können, wenn dafür der erforderliche Raum vorhanden ist.
Für den das Format 639495 Ctm. über⸗ steigenden Raum sind pro Quadrat-Centimeter für 1—2 Tage 1 Pfg. für 3 Tage 1½ Pfg. und für 7 Tage 2 Pfg. zu vergüten. Zwischen⸗ größen werden stets nach der nächstfolgenden höheren Scala berechnet.
Im Falle der Beschädigung der an den Säulen oder Tafeln angeklebten Anschläge hat die Unternehmerin auf Verlangen der Be— theiligten die rechtzeitige Erneuerung der An— schläge zu bewerkstelligen, sofern ihr dazu die erforderlichen Plakate wiederholt unentgeldlich zugestellt werden.
at den Zweck:
IJ. In der Armenpflege der öffentlichen rmenpflege ergänzend zur Seite zu treten, id stellt sich in dieser Richtung vornehmlich die eifache Aufgabe:
1. der Verarmung vorzubeugen,
2. aus der Verarmung heraus zu eigner Er⸗ werbung des Unterhalts und zur bürger— lichen Selbständigkeit zurückzuführen,
3. dem Hausbettel entgegenzutreten.
II. In der Krankenpflege für persönliche
flegekräfte, für Stärkungs- und Erquickungs⸗
ittel, Badekuren u. dergl. Sorge zu tragen.
Diesen Zweck sucht der Verein zu erreichen:
I. in der Armenpflege durch Verabrei⸗ ung von Unterstützungen, durch Vermittlung 'n Erwerb, durch zweckmäßige Einrichtungen id Anstalten.
Er unterhält zu chwesternhaus:
dem Zwecke in seinem
Der Alggemeine Perein für Armen⸗und Krankenpflege
1. eine Säuglingskrippe(Pflegegeld täglich 15 Pfg.),
kauft er alte Häuser, richtet sie menschen⸗ würdig ein und vermiethet sie gegen wöchentliche Miethzahlung(Mieths-— patronat) und
häbt er Winters Flickabende ab, in denen unter Lieferung des Materials Unterricht im Flicken erteilt wird.
Die Armenpflege im Besonderen übt eine besondere Helferabtheilung mit zwei Bezirksvorstehern und zahlreichen Helfern und Helferinnen aus.
II. Der Krankenpflege dienen die im neuen Schwesternhause stationirten Diako— nissen(Gesuche um Schwestern dort anzu— bringen), sowie die Krankenabteilung im neuen Schwesternhause(I. Classe 6 Mk., II. Cl. 3.50 Mk., III. Cl. 2 Mk.).
Im Schwesternhaus weiter:
1. Hospiz für reisende (Tagespension 3.50 Mk.),
2.
Damen


