Jahrgang 
1898
Seite
19
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Oeffentlicher Zettelanschlag.

Oeffentlicher Zettelanschlag.

versitäts-Druckerei(O. Kindt) dahier zur ausschließlichen Benutzung überlassen worden. Mit derselben sind folgende Vereinbarungen getroffen:

Die Unternehmerin ist verpflichtet, alle ihr zugehenden Anzeigen, sofern dieselben der vorgeschriebenen Form entsprechen, auch ihr Inhalt kein unerlaubter ist, soweit es der verfügbare Raum der Säulen u. Tafeln gestattet, in kürzester Frist in der Reihe der Anmeldungen anzuheften. Die Anmeldung gibt ein Vorrecht für die Zeit von höchstens 7 Tagen.

Die Unternehmerin hat die Anmeldungen der Reihe nach in ein Register mit Vor⸗ und Zunamen, Stand und Wohnort mit fort laufenden Nummern einzutragen. Die Be⸗ theiligten haben das Recht, sich über diesen Eintrag zu verlässigen.

Das Anheften erfolgt im Sommer Vor- mittags von 69 Uhr, im Winter von 811 Uhr. Plakate, welche Morgens angeschlagen werden sollen, müssen der genannten Firma am Tage vorher bis längstens 7 Uhr Abends übergeben sein.

Das Anheften hat die Unternehmerin durch die von ihr angenommenen und nach§ 43 der Gewerbeordnung legitimirten Personen zu bewirken.

Für Benutzung der Säulen und Tafeln, sowie für das Anschlagen der Anzeigen an

denselben hat die Firma von den Auf⸗ traggebern folgende Gebühren zu bean⸗ spruchen:

Größe d. Plakats: Für 1 Tag. Für 2 Tage.

215431 Etm. l. 1.50 I. 2. 3142 2. 2.50 422638 3.50 4.25 635485 5 6.25

Größe d. Plakats: Für 3 Tage. Für 7 Tage.

315431 Ctm. A. 2.50 Al. 3.50 314⁴42 3.4.50 425463 5. 230 63³45 7 7.9012.

Plakate von größerem Format sollen nur dann zum Anschlag gelangen können, wenn dafür der erforderliche Raum vorhanden ist.

Für den das Format 635495 Ctm. über⸗ steigenden Raum sind pro Quadrat-Centimeter für 12 Tage 1 Pfg., für 3 Tage 1 ½ Pfg. und für 7 Tage 2 Pfg. zu vergüten. Zwischen⸗ größen werden stets nach der nächstfolgenden höheren Scala berechnet.

Im Falle der Beschädigung der an den Säulen oder Tafeln angeklebten Anschläge hat die Unternehmerin auf Verlangen der Betheiligten die rechtzeitige Erneuerung der Anschläge zu bewerkstelligen, sofern ihr dazu die erforderlichen Plakate wiederholt unent⸗ geldlich zugestellt werden.