Jahrgang 
1893
Seite
193
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Vorschriften über den Gebrauch von Bierdruckvorrichtungen.

193

Reglement.

Betreffend: Vorschriften über den Gebrauch von Bierdruckvorrichtungen (Bierpressionen, Bierpumpen).

J. Einrichtung der Vierdruchvorrichlungen. ³

(Bierpressionen, Bierpumpen.)

Bei dem gewerbsmäßigen Ausschank von Bier dürfen Druckvorrichtungen nur dann ver wendet werden, wenn ihre Einrichtung fol genden Voraussetzungen entspricht:

1.

Die Leitungsröhren für Bier müssen aus reinem oder in 100 Gewichtstheilen nicht mehr als 1 Thl. Blei enthaltenden Zinn oder aus Glas hergestellt sein und einen Durchmesser von nicht weniger als Lem haben.

Das in das Faß einzusteckende Steig rohr des sogen. Stechhahns muß aus beiderseits gutverzinntem Messing bestehen, und der Kopf des Stechhahns muß auf der Innenfläche gut verzinnt sein.

Besteht die Rohrleitung aus Zinn, so ist

zur Beurtheilung der Reinheit an geeig⸗ neter Stelle ein Glasrohr von gleicher Weite und nicht weniger als 0,5 m Länge oder ein von der Polizeibehörde bezüglich seiner Einrichtung zu genehmigender, po lizeilich plombirter sogen. Controlhahn einzuschalten.

Das Glasrohr muß an beiden Enden in eine zweimal rechtwinkelig nach oben bezw. unten gebogene, auf der Innenseite gut verzinnte Messinghülse befestigt und durch Gewindeverschluß mit dem Leitungs rohr verbunden sein.

Als Druckmittel darf nur reine atmo

sphärische Luft oder reine gasförmige oder flüssige Kohlensäure verwendet werden.

Bei Verwendung von Luft muß diese aus

dem Freien und zwar von einem Ort zugeführt werden, welcher mindestens 5 m über dem Erdboden nud eben so weit von Aborten, Dungstätten, Pfuhlgruben u. dgl. entfernt ist, so daß eine Verunreinigung der Luft durch gesundheitsschädliche Gase nicht zu befürchten ist.

Die zur Zuführung der Luft dienenden

Röhren können aus Metall oder, sofern sie unter Dach verlaufen, aus schwarzem Kautschuk bestehen. Das Luftrohr muß so construirt sein, daß es gegen das Eindringen von Schmutz gesichert ist. Der Trichter ist zum Zweck der Luftfil⸗ tration mit sogen. Salicylsäurewatte locker auszufüllen.

Zur Verhinderung der Einführung von

Schmieröl in den Windkessel ist zwischen

Die Bierleitungsröhren müssen

diesem und der Luftpumpe ein Oelfänger anzubringen. Der Oelfänger sowie der Windkessel müssen mit einer Vorrichtung versehen sein, durch welche sie leicht ge⸗ reinigt werden können.

Im Spundaufsatz des Stechhahns oder

in dem an diesen angrenzenden Theil des Luftleitungsrohres ist zur Verhinde rung des Uebertretens von Bier oder Bierschleim in den Windkessel ein sogen. Rückschlagventil einzulegen.

Bei Verwendung von gasförmiger oder

flüssiger Kohlensäure ist mit Rücksicht auf die Verschiedenheit derartiger Vorrichtungen bezüglich der Einrichtung und der Reini gung des Gases in jedem einzelnen Fall auf Grund eines sachverständigen Gut achtens polizeiliche Genehmigung zu er wirken.

Zum Zweck der Druckregulierung ist in

der Nähe der Ausschankstelle ein Druck messer(Manometer, Indicator) anzu bringen. Der Druck in der Bierdruck- vorrichtung darf Atmosphären Ueber druck nicht überschreiten.

Reinhalkung der Vierdrusvorrichtung.

Alle Theile der Bierdruckvorrichtung sind

stets sorgfältig rein zu halten.

in der Regel allwöchentlich mit einer, in 100 Gewichtstheilen Wasser ½1 Gewichtth. Aetznatron(50 bezw. 100 g Aetznatron in 10 Liter Wasser) gelöst enthaltenden Lauge gereinigt werden.

Die Reinigung wird am besten in der Weise ausgeführt, daß die Aetznatron lauge in ein im Innern nicht verpichtes Faß gefüllt und nach dem Aufsetzen des Stechhahns mittelst der Druckpumpe in die Rohrleitung eingepreßt wird. Nach dem die Lauge einige Minuten in der Rohrleitung gestanden hat, wird die übrige Lauge so lange nachgepreßt, bis sie am Zapfhahn klar abläuft.

Zum Auffangen der ablaufenden Lauge werden am besten hölzerne oder eiserne jedenfalls nicht lackirte oder emaillirte Gefäße verwendet. Unmittelbar nach dem Durchpressen der Natronlauge ist die Rohrleitung mit reinem Wasser ebenfalls mit der Druckpumpe so lange nachzu spülen, bis dieses ganz klar ausfließt und

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