Nachrichten—— Post und Telegraphenwesen» ꝛc.
Nachrichten betreffend Post- und Telegraphenwesen ꝛc.
Post⸗Tarif
für den inneren Verkehr des Deutschen Reichs. 6f0. Potbatss. 333939 2) dito mit Antwort— 10 3) Briefe bis 15 Gramm.— 10 „ von 15 bis 250 Gramm.— 20 1) Drucksachen und bis 50 Gramm.— 3 über 50 bis 250 Gramm— 10 „ 20„ 00„.. 20 „ 500„ 1 Kiiogranun— 30 5) Waaren-Proben bis 250 Gramm— 10 6) Einschreibgebühren— 20 7) Postanweisungen?*) bis 100⁰ +.— 20 dito über 100- 200.— 30 dito„ 200—400„— 40 8) Postnachnahmen*) bis 400 für jede Mark— 2 mindestens aber— 10 ga) Postaufträge bis 800.— 30 9b) Postaufträge zur Accepteinholung bis zu jedem Betrag: an die Postanstalt— 30 von der Postanstalt.— 40 10) Briefe im Orts⸗ und Landbestell⸗ bezirk der Aufgabe⸗ e frankirt— 5 unfrankirt— 10
*) Postanweisungen nach außerdeutschen Ländern find neben Oesterreich-Ungarn zulässig im Verkehr mit: Argentinische Republik(jedoch nur nach Buenos⸗ Aires), Australien(Britische Colonien), Belgien, Bri— tische Besitzungen in außereuropäischen Ländern, Bul⸗ garien(nach bestimmten Postanstalten), Canada, Cap⸗ Colonie, Chile(nach bestimmten Postanstalten), Däne⸗ Alard Dänische Antillen, Egypten, Frankreich mit
and Arta sowie Tanger, Marocco, Großbritannien
Irland, Hawaii[Sandwich-⸗Inseln](nach bestimm⸗
en Postanstalteny Helgoland, Indien(Britisch), Ita⸗ lien mit San Marino, Tripolis, Massana und Assab, Japan, Luxemburg, Malta, Niederlande und Nieder⸗ ländische Besitzungen in Ostindien, Norwegen, Por⸗ tugal, Rumänien, Salvador(nach der Hauptstadt San Salvador), Schweden, Schweiz, Türkei, Tunis, Ver⸗ einigte Staaten von Amerika
Hrt den Postanweisungen nach den vorstehend auf— geführten Ländern ist das für den internationalen Verkehr vorgeschriebene besondere Formular zu be⸗ nützen. Ueber die Ausfertigung der Postanweisungen, die in Betracht kommenden Währungsvaͤrhältnisse, die Aöt. u. s. w. ertheilt jede Postanstalt Aus⸗
nft
Bezüglich der Versendung von Briefen mit Werth⸗ angabe und von Packeten nach dem Auslaude sind die deßfallsigen Bestimmungen bei allen Postanstalten zu erfragen.
4) Die Nachnahmegebühr wird auf eine durch 5 theilbare Summe aufsteigend abgerundet, z. B. 16 Mark Nachnahme— 32 Pf., aufsteigend abgerundet— 35 Pf.
11) Bestellung der Postsendungen:
a. im Postort: Postanweisungen.... Werthbriefe bis 1500.
über 1500—3000 ½.
„ 5000. gewöhnliche Packte bis auoge.
über 5 Kilogr.
b. auf's Land:
Werthbriefe, Salees
und Packete bis zu 2½
Packete von höh. Gewicht
) Zeitungsbestellgeld jährlich:
a. bei wöchentlich einmaligem Er— scheinen.
b. bei wöchentlich 2 bis Zmaligem Erscheinen.
c. bei wöchentlich mehrmals oder täglich Imaligem Erscheinen.
d. bei täglich 2mal. Erscheinen.
e. für amtl. Verordnungsblätter
13) Eilbestellung:
a. bei Sendungen an Empfänger im Ortsbestellbezirk der Post— anstalten:
1. bei Briefsendungen, Post—-— anweisungen nebst den zu gehörigen Beträgen, Briefen mit Werthangabe bis 400 für jede Sendung
bei Packeten ohne Werth⸗ angabe und mit Werthan— gabe bis 400 für jedes Packet
b. bei Sendungen an Empfänger im Landbestellbezirk der Post— anstalten:
1. bei allen unter a. I ge
nannten Gegenständen für
Ne Sendung
bei Packeten ohne und mit
Werthangabe für jedes Packet 14) Sendungen mit Werthangabe.
1) Porto, und zwar:
a. für Briefe ohne Unterschied
des Gewichts bis 10 geogr.
Meilen b. für alle weiteren Entfer⸗ nungen c. für Packete das entfallende Packetporto.
2) Versicherungsgebühr ohne Un— terschied der Entfernung und zu jeder Höhe der Werthangabe
8—
6⁰ 90
20 1⁰


