Jahrgang 
1889
Seite
120
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Nachrichten Post und Telegraphenwesen» ꝛc.

Nachrichten betreffend Post- und Telegraphenwesen ꝛc.

Post⸗Tarif

für den inneren Verkehr des Deutschen Reichs. 6f0. Potbatss. 333939 2) dito mit Antwort 10 3) Briefe bis 15 Gramm. 10 von 15 bis 250 Gramm. 20 1) Drucksachen und bis 50 Gramm. 3 über 50 bis 250 Gramm 10 20 00.. 20 500 1 Kiiogranun 30 5) Waaren-Proben bis 250 Gramm 10 6) Einschreibgebühren 20 7) Postanweisungen?*) bis 100⁰. 20 dito über 100- 200. 30 dito 200400 40 8) Postnachnahmen*) bis 400 für jede Mark 2 mindestens aber 10 ga) Postaufträge bis 800. 30 9b) Postaufträge zur Accepteinholung bis zu jedem Betrag: an die Postanstalt 30 von der Postanstalt. 40 10) Briefe im Orts⸗ und Landbestell⸗ bezirk der Aufgabe⸗ e frankirt 5 unfrankirt 10

*) Postanweisungen nach außerdeutschen Ländern find neben Oesterreich-Ungarn zulässig im Verkehr mit: Argentinische Republik(jedoch nur nach Buenos⸗ Aires), Australien(Britische Colonien), Belgien, Bri tische Besitzungen in außereuropäischen Ländern, Bul⸗ garien(nach bestimmten Postanstalten), Canada, Cap⸗ Colonie, Chile(nach bestimmten Postanstalten), Däne⸗ Alard Dänische Antillen, Egypten, Frankreich mit

and Arta sowie Tanger, Marocco, Großbritannien

Irland, Hawaii[Sandwich-⸗Inseln](nach bestimm⸗

en Postanstalteny Helgoland, Indien(Britisch), Ita⸗ lien mit San Marino, Tripolis, Massana und Assab, Japan, Luxemburg, Malta, Niederlande und Nieder⸗ ländische Besitzungen in Ostindien, Norwegen, Por⸗ tugal, Rumänien, Salvador(nach der Hauptstadt San Salvador), Schweden, Schweiz, Türkei, Tunis, Ver⸗ einigte Staaten von Amerika

Hrt den Postanweisungen nach den vorstehend auf geführten Ländern ist das für den internationalen Verkehr vorgeschriebene besondere Formular zu be⸗ nützen. Ueber die Ausfertigung der Postanweisungen, die in Betracht kommenden Währungsvaͤrhältnisse, die Aöt. u. s. w. ertheilt jede Postanstalt Aus⸗

nft

Bezüglich der Versendung von Briefen mit Werth⸗ angabe und von Packeten nach dem Auslaude sind die deßfallsigen Bestimmungen bei allen Postanstalten zu erfragen.

4) Die Nachnahmegebühr wird auf eine durch 5 theilbare Summe aufsteigend abgerundet, z. B. 16 Mark Nachnahme 32 Pf., aufsteigend abgerundet 35 Pf.

11) Bestellung der Postsendungen:

a. im Postort: Postanweisungen.... Werthbriefe bis 1500.

über 15003000 ½.

5000. gewöhnliche Packte bis auoge.

über 5 Kilogr.

b. auf's Land:

Werthbriefe, Salees

und Packete bis zu

Packete von höh. Gewicht

) Zeitungsbestellgeld jährlich:

a. bei wöchentlich einmaligem Er scheinen.

b. bei wöchentlich 2 bis Zmaligem Erscheinen.

c. bei wöchentlich mehrmals oder täglich Imaligem Erscheinen.

d. bei täglich 2mal. Erscheinen.

e. für amtl. Verordnungsblätter

13) Eilbestellung:

a. bei Sendungen an Empfänger im Ortsbestellbezirk der Post anstalten:

1. bei Briefsendungen, Post- anweisungen nebst den zu gehörigen Beträgen, Briefen mit Werthangabe bis 400 für jede Sendung

bei Packeten ohne Werth⸗ angabe und mit Werthan gabe bis 400 für jedes Packet

b. bei Sendungen an Empfänger im Landbestellbezirk der Post anstalten:

1. bei allen unter a. I ge

nannten Gegenständen für

Ne Sendung

bei Packeten ohne und mit

Werthangabe für jedes Packet 14) Sendungen mit Werthangabe.

1) Porto, und zwar:

a. für Briefe ohne Unterschied

des Gewichts bis 10 geogr.

Meilen b. für alle weiteren Entfer⸗ nungen c. für Packete das entfallende Packetporto.

2) Versicherungsgebühr ohne Un terschied der Entfernung und zu jeder Höhe der Werthangabe

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